{"date":"2025-11-20","state":"completed","last_modified":"2025-12-29T08:19:29.592207+00:00","extraordinary":false,"video_url":"","overview":"<h3>Einladung zur Gemeindeversammlung</h3><p><strong>Die Gemeindeversammlung findet am 20. November 2025, 19.00 Uhr im Gemeindezentrum Schwanden statt.</strong> </p><p>Gem\u00e4ss Art. 53 des Gemeindegesetzes ist die Gemeindeversammlung \u00f6ffentlich. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Zuh\u00f6rer zugelassen, soweit die r\u00e4umlichen Verh\u00e4ltnisse dies gestatten und dadurch die Ermittlung des Mehrs nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Sie d\u00fcrfen die Verhandlungen und Abstimmungen nicht st\u00f6ren und sich nicht daran beteiligen.</p><p>Grundlage f\u00fcr die Stimmberechtigten ist das Memorial f\u00fcr die Gemeindeversammlung. Es enth\u00e4lt die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Gesch\u00e4fte mit einl\u00e4sslicher Darstellung und Begr\u00fcndung sowie den Antrag des Gemeinderats. Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt. An der Gemeindeversammlung haben die Stimmberechtigten das Recht \u201ezu raten, zu mindern und zu mehren\u201c. Das heisst, sie k\u00f6nnen zu jedem Sachgesch\u00e4ft das Wort verlangen und \u00c4nderungen beantragen. Es sind zudem Antr\u00e4ge auch auf Verschiebung, R\u00fcckweisung oder Ablehnung m\u00f6glich.<br><br></p><h3>Zus\u00e4tzliche Informationsm\u00f6glichkeiten</h3><p>Am Montag, 10.\nNovember 2025, 19.00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Schwanden eine vorg\u00e4ngige <strong>Informationsveranstaltung </strong>statt. </p><p>Zudem ist der vollst\u00e4ndige Memorial \u00fcber die kostenlose App \u00abVoteInfo\u00bb verf\u00fcgbar.<br><br></p><h3>Gratis mit den \u00d6V an die Gemeindeversammlung</h3><p>Der <strong>pers\u00f6nliche Stimmrechtsausweis</strong> zur Gemeindeversammlung gilt als kostenloser Fahrschein in den unten aufgef\u00fchrten Verbindungen.</p><p><span></span>Ab Elm, Linthal, Sool und Schw\u00e4ndi gelangen die Stimmberechtigten mit den Linienkursen zum Gemeindezentrum/zur Sporthalle in Schwanden und wieder zur\u00fcck nach Hause.</p><p><span></span>Alle Busse verkehren bis und ab Schwanden, Gemeindezentrum/Sporthalle. Die R\u00fcckfahrt erfolgt zeitnah nach Ende der Gemeindeversammlung. </p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/193f52de6eadcf4cff1da5b04ef71f02d72c74b1b7e3fa67c853045bc887a1ff\" class=\"lazyload-alt\" width=\"968px\" height=\"703px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/5d105cfa44bb619598688449cffa8944c4f64779c9382744ebf9271fa033fbb5\" class=\"lazyload-alt\" width=\"970px\" height=\"278px\"></p>","files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/8697702e60ad097d6759186cedc2c525ce16caaf6d367fb3137ae16f3ce19be4","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":null,"audio_mp3":null,"audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":8,"state":"completed","last_modified":"2025-12-29T08:19:27.395271+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Antr\u00e4ge und Umfrage \r\nzuhanden einer n\u00e4chsten Gemeindeversammlung","memorial_page":null,"overview":null,"text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":7,"state":"completed","last_modified":"2025-12-29T08:19:17.256159+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Erschliessung Niderental, Schwanden; Verpflichtungskredit","memorial_page":null,"overview":"<ul>\n\t<li><strong>Genehmigung eines Verpflichtungskredites von CHF 9'000\u2019000 (inkl. MWST)</strong></li>\n</ul><p>Der Situationsplan f\u00fcr die Erschliessung Niderental ist auf dieser Homepage unter \u00abDownloads\u00bb ersichtlich.\n</p><p><strong></strong>\n</p>","text":"<h3>Die Vorlage im \u00dcberblick</h3><p>Die Rutschung im August 2023 in der Wagenrunse zerst\u00f6rte die Verbindungsstrasse von Schwanden ins Niderental. Um die Erschliessung des Niderentals f\u00fcr den Individualverkehr wiederherstellen zu k\u00f6nnen, soll ein neuer Strassenabschnitt (Verbindung Chatzenrittwald) von rund 950 m L\u00e4nge gebaut werden.\n</p><p>Mit dem neu geplanten Strassenabschnitt soll die Erreichbarkeit des Niderentals f\u00fcr den Individualverkehr langfristig sichergestellt werden.\n</p>Der Gemeindeversammlung wird f\u00fcr die Wiederherstellung der Erschliessung ins Niderental ein Verpflichtungskredit von CHF 9.0 Mio. (+/- 10%, inkl. MwSt.) unterbreitet.<h3><br></h3><h3>7.1 Ausgangslage</h3><p><strong>7.1.1 Rutschung im Jahr 2023 / aktuelle Umfahrung</strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p>Aktuell ist das Niderental einzig f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr (nur Sommerbetrieb) und bestimmte Personen mit einer Berechtigung via Haslen, Tannenbergstrasse und der Milit\u00e4rstrasse ins Kies provisorisch erschlossen bzw. erreichbar. F\u00fcr diese Umfahrung mussten bauliche Massnahmen und Vorbereitungsarbeiten umgesetzt werden, damit ein \u00f6ffentlicher Verkehr mit Linienbussen \u00fcberhaupt erst darauf m\u00f6glich wurde.\n</p><p>Die provisorische Umfahrung ist mit hohem Aufwand verbunden und generiert j\u00e4hrliche Betriebs- und Unterhaltskosten. Die Kosten k\u00f6nnen wie folgt zusammengestellt werden:\n</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/1c9a1261dad717e7a3687642374b8401a0690bc0cbbe22f19d00f1fa48d982b0\" class=\"lazyload-alt\" width=\"890px\" height=\"71px\">\n</p><p>Zus\u00e4tzlich hinzu kommen die einmaligen Erstellungskosten aus dem Jahr 2023 in H\u00f6he von <strong>CHF 223\u2019000.</strong>\n</p><p>Durch die Umfahrungssituation entstehen sowohl f\u00fcr den Kanton als auch f\u00fcr die Gemeinde zus\u00e4tzliche Kosten im Betrieb der \u00d6V-Buslinie 544 w\u00e4hrend des Sommerhalbjahrs (siehe Auflistung unten). Da in der Wintersaison kein \u00f6ffentliches Verkehrsangebot besteht, wurde von privater Seite ein Winterbusbetrieb initiiert, an dem sich die Gemeinde im Winter 2023/24 mit CHF 32'430 und im Winter 2024/25 mit CHF 15'000 beteiligte.\n</p><p>Mehrkosten Gemeinde und Kanton, \u00d6V-Bus-Linie 544 (Sommerhalbjahr):\n</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/f685978674dc87f34e3692e9de7ff83184081e85ca0e042b8d586e45f88e479a\" class=\"lazyload-alt\" width=\"883px\" height=\"99px\">\n</p><p>Nebst dem finanziellen Aufwand kommt erschwerend hinzu, dass sich die Tannenbergstrasse (als Teil der jetzigen Umfahrungsstrasse) nicht im Eigentum der Gemeinde befindet, sondern im Eigentum der Korporation Haslen - Auen \u2013 T\u00e4li ist. Wie lange demnach diese Umfahrung von der Korporation noch geduldet wird, ist ungewiss.</p><h3>7.2 Bedeutung der Erschliessung des Niderentals f\u00fcr den Individualverkehr</h3><p>Eine gute Erreichbarkeit des Niderentals tr\u00e4gt zu einer erh\u00f6hten und sicheren Standortgunst f\u00fcr die gesamte Gemeinde Glarus S\u00fcd und dem Kanton bei. Es ist kein Ausbau der Verkehrsinfrastruktur geplant, sondern eine Wiederherstellung der urspr\u00fcnglichen Situation vor dem Ereignis der Wagenrunse. F\u00fcr alle Interessensgruppen (Wald / Alpen / Landwirtschaft / Wasserversorgung / Stromproduktion / Tourismus und Wirtschaft) ist die Erschliessung f\u00fcr den Individualverkehr unumg\u00e4nglich. Es braucht eine frei zug\u00e4ngliche Erschliessung ins Niderental, um die verschiedenen Interessen zu den unterschiedlichsten Tages- und Jahreszeiten und ohne Beschr\u00e4nkung abwickeln zu k\u00f6nnen. </p>    <p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Nutzer der Strasse, die Gemeinde Glarus S\u00fcd sowie aus Sicht der Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit ist die jetzige Umfahrung nur eine tempor\u00e4re L\u00f6sung.</p>    <p>Namentlich der Forstbetrieb der Gemeinde Glarus S\u00fcd ist aufgrund der derzeitigen Umfahrungssituation in seiner T\u00e4tigkeit eingeschr\u00e4nkt. Die wirtschaftlichen Einbussen und die daraus folgenden Mehrkosten belaufen sich auf sch\u00e4tzungsweise CHF 42\u2019000 pro Jahr. </p>    <p>Nebst den zus\u00e4tzlichen Kosten, welche der Gemeinde Glarus S\u00fcd aufgrund der Umfahrungsstrasse anfielen resp. noch immer anfallen, mussten auch die im Gebiet vorhandenen Leistungstr\u00e4ger enorme Umsatzeinbussen verzeichnen, seit das Niderental f\u00fcr den Individualverkehr nicht mehr erschlossen ist.</p><p>Vergleich vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 (mit der Umfahrungssituation):</p><p>- 20%       Berghotel Mettmen          <br>- 40%       Luftseilbahn Kies-Mettmen LKM  <br>- 25%       Leglerh\u00fctte SAC    <br>- 18%       Naturfr\u00fcndehuus Mettmen     <br>- 40%       Restaurant Fryberg</p><p>Zu ber\u00fccksichtigen sind schliesslich noch die verbleibenden Restkosten f\u00fcr den Winterbus, welche aktuell mehrheitlich von den Leistungstr\u00e4gern \u00fcbernommen werden. </p><h3>7.3 Variantenstudium </h3><p><strong></strong></p><p>Aufgrund der hohen Bedeutung der Erschliessung des Niderentals f\u00fcr den Individualverkehr setzte sich der Gemeinderat bereits fr\u00fch nach der Strassensperrung im Fr\u00fchling 2023 mit einer langfristigen Neuerschliessungsl\u00f6sung auseinander. Hierzu wurde ein Variantenstudium in Auftrag gegeben. Im April 2024 konnte das umfassende Variantenstudium abgeschlossen werden. Insgesamt wurden 11 Strassenvarianten gepr\u00fcft und eine Machbarkeitsstudie f\u00fcr die Variante Seilbahn erstellt.</p><p><strong></strong></p><p><strong>7.3.1 \u00dcbersicht der Strassenvarianten </strong></p><p><strong></strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/8708470093a13dbe51ffb368137bc953154cd3ec7a55c98cc1529b6f282bf329\" class=\"lazyload-alt\" width=\"871px\" height=\"539px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/1bc3672a26b7fb4313fc4a0b19799a91f576376278ea92bfd98ab47cb962a50c\" class=\"lazyload-alt\" width=\"777px\" height=\"627px\"></p><p><strong>7.3.2 Erl\u00e4uterungen zu den einzelnen Varianten</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>Variante 1: </strong></p><p>Wie Variante 9 befindet sich diese Strecke im Gebiet f\u00fcr eine m\u00f6gliche Neuerschliessung. Mit zwei zus\u00e4tzlichen Wendeplatten im Vergleich zu Variante 9 ist sie aber aufwendiger. </p><p><strong>Varianten 2 bis 5 und 8: </strong></p><p>Diese Strecken befinden sich westlich der Wagenrunse und verbinden das Niderental mit der bestehenden Strasse direkt oberhalb der aktiven Rutschung Wagenrunse.</p><p>Die Strasse oberhalb der aktiven Rutschung Wagenrunse wird an Oberfl\u00e4chenpunkten sowie in Inklinometern \u00fcberwacht. Diese Messungen zeigen, dass sich die obere Strasse auf einem begrenzten Abschnitt bewegt hat. Der Anrissrand dehnt sich langsam r\u00fcckw\u00e4rtsschreitend aus. Entsprechend ist die langfristige Stabilit\u00e4t der oberen Strasse f\u00fcr eine k\u00fcnftige Ersatzerschliessung ins Niderental nicht gew\u00e4hrleistet (weitere Erkl\u00e4rung dazu unter dem Kap. 2.3 \u00abGeologische Untersuchung\u00bb). </p><p><strong>Variante 6a/b und 10a/b:</strong></p><p>Diese Varianten befinden sich auf der \u00f6stlichen Talseite des Niderentals (Seite \u00abGandberg\u00bb). Sie folgen im ersten Teil der bestehenden Waldstrasse \u00abNamenstein\u00bb, welche im Rahmen des Netzanschlusses Linthal 2015 erstellt wurde. Diese Waldstrasse ist steil (bis 15%) und mit engen Wendeplatten ausgef\u00fchrt. Die Neubaustrecken queren den steilen N\u00fcenh\u00fcttenwald. Der Wald wird von verschiedenen Runsen und Reisz\u00fcgen durchzogen. \u00dcber diese Runsen k\u00f6nnen geh\u00e4uft Steinschlagprozesse auf die neue Strassentrasse einwirken. Im Weiteren befinden sich in diesem Gebiet verschiedene Lawinenz\u00fcge. Bez\u00fcglich dem Wild und dem Freiberg K\u00e4rpf haben diese Varianten einen negativen Einfluss. </p><p><strong>Variante 7: </strong></p><p>Diese Strassen werden jetzt momentan als Notumfahrung genutzt. Der erste Abschnitt ab der Kantonsstrasse geh\u00f6rt der Korporationsstrasse der Haslen-Auen-T\u00e4li-Strassenkorporation (Tannenbergstrasse). Es ist die l\u00e4ngste Variante, sie ist rund doppelt so lang wie die \u00fcbrigen Varianten (siehe auch Ausgangslage). Dieser Strassenzug f\u00fchrt durch aktive Rutschgebiete im \u00abHellzug\u00bb. Eine Anf\u00e4lligkeit f\u00fcr Rutschprozesse hebt sich hervor im Grossraum Schwanderberg mit der \u00abSchwanderberg-Sackung\u00bb. Immer wieder kommt es hier zu gr\u00f6sseren Setzungen (weitere Erkl\u00e4rung dazu unter dem Kap. 2.3 \u00abGeologische Untersuchung\u00bb). </p><p><strong>Variante 9:</strong></p><p>Die Variante 9 ist \u00e4hnlich wie die Variante 1. Im Gegensatz zur Variante 1 erschliesst sie die bestehende Strasse mittels 3 Wendeplatten. Variante 9 liegt nun als Bauprojekt vor und die genauen Erl\u00e4uterungen folgen. </p><p><strong>Variante Seilbahn:</strong></p><p>Die Variante Seilbahn ab Schwanden bis Talstation Kies wurde mit einer Machbarkeitsstudie gepr\u00fcft. Die Linienf\u00fchrung ab der Talstation Schwanden ins Kies ist machbar, zeigt aber verschiedene zahlreiche Herausforderungen auf. Zum einen sind das die Naturgefahren im Gebiet, zum anderen sind es die zwei Hochspannungsleitungen von Schwanden ins Tierfed. Zudem m\u00fcssten vor der Realisierung die raumplanerischen Grundlagen f\u00fcr eine Seilbahn geschaffen werden. Das heisst, die Seilbahn m\u00fcsste im kantonalen Richtplan verankert und im Nutzungsplan der Gemeinde Glarus S\u00fcd m\u00fcssten die notwendigen Zonen geschaffen werden. Weiter ben\u00f6tigt die Seilbahn eine eidgen\u00f6ssische Konzession. Die Kosten f\u00fcr eine Erstellung als m\u00f6gliche Pendelbahn w\u00fcrden sich auf ca. CHF 21 Mio. belaufen. Diese Herausforderungen, inkl. dem zeitlichen Aspekt und mit dem Wissen, dass selbst bei einer Seilbahn eine Strasse ben\u00f6tigt wird, haben dazu gef\u00fchrt, die weiteren Schritte/Planungen einzustellen.</p><h3>7.4 Variantenentscheid und Ausarbeitung des Vorprojekts</h3><p>Im Rahmen des Variantenstudiums hat sich \u2013 wie eben erw\u00e4hnt \u2013 gezeigt, dass f\u00fcr eine Neuerschliessung ins Niderental die Verbindung Chatzenrittwald (Variante 9) die beste L\u00f6sung ist. Auch die eingeholte geologische und geotechnische Zweitmeinung best\u00e4tigen klar, dass die Erschliessung via Chatzenrittwald die bestm\u00f6gliche Erschliessungsvariante darstellt. Basierend auf diesem Entscheid wurde ein Vorprojekt erarbeitet. Aus dem Vorprojekt folgte folgende Linienf\u00fchrung:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/951b38b61237c17989a8d9aaaf27120ff22de9818b3c7c9f4ce7f4bb157dae80\" class=\"lazyload-alt\" width=\"731px\" height=\"405px\"></p><p>F\u00fcr die Ausarbeitung des Vorprojekts Variante 9 \u00abVerbindung Chatzenrittwald\u00bb wurde das Ingenieurb\u00fcro \u00abAmmann Ingenieurb\u00fcro AG\u00bb und zur weiteren Unterst\u00fctzung das Ingenieurb\u00fcro \u00abtbf marti ag\u00bb beauftragt. Zus\u00e4tzlich wurden folgende Unternehmen mit weiteren Abkl\u00e4rungen beauftragt: </p><ul><li>Geologische Untersuchungen:<strong>Dr. von Moos AG</strong></li><li>Umweltbericht und Kartierungen:<strong>\u00d6kob\u00fcro flor GmbH</strong></li></ul><p>Das Vorprojekt f\u00fcr die Erschliessung Niderental-Verbindung Chatzenrittwald konnte Mitte M\u00e4rz 2025 abgeschlossen werden. Auf Basis des Vorprojektes erfolgte die Baueingabe und die Ausarbeitung des Bauprojekts. <strong></strong></p>    <h3>7.5 Das Bauprojekt im Detail </h3>    <p>Nach Abschluss des Vorprojekts wurden die weiteren Planerarbeiten \u00f6ffentlich ausgeschrieben. Die weiteren Planerarbeiten wurden an das Ingenieurb\u00fcro Marty Ingenieure AG vergeben. Basierend auf dem Vorprojekt erarbeitete das Ingenieurb\u00fcro das Bauprojekt n\u00e4her aus.</p><p><strong>7.5.1 Technischer Bericht des geplanten Strassenabschnittes</strong></p>    <p>Mit einer neu zu bauenden Strasse (L\u00e4nge 950 m) im Chatzenrittwald werden die bestehenden Strassen unter- und oberhalb der Wagenrunse wieder miteinander verbunden. Anstelle \u00fcber den Schlattboden im Westen (Linienf\u00fchrung der ehemaligen Strasse) wird die neue Strasse gegen Osten im Chatzenrittwald verlaufen. So muss die Wagenrunse nicht mehr gequert werden. Damit der H\u00f6henunterschied von rund 100 Metern \u00fcberwunden werden kann, sind drei neue Wendeplatten im steilen Hang notwendig. </p>    <p>Der neue Strassenabschnitt wird wie die bestehende Strasse als schmale Gebirgsstrasse geplant und gebaut. Er wird von Autos, Lieferwagen, Bussen, Motorradfahrern, Velofahrern und Lastwagen befahren sowie von Fussg\u00e4ngern begangen werden k\u00f6nnen.</p>    <p>Die neue Linienf\u00fchrung der Strasse zweigt unmittelbar unterhalb/\u00f6stlich der Rutschung Wagenrunse von der bestehenden Strasse mit einer ersten Wendeplatte ab und f\u00fchrt im Hang gegen Osten mit 11.5% Steigung bergauf. Diese Wendeplatte kommt nahe an den Randbereich des aktiven Rutschgebietes der Wagenrunse zu liegen. Die heutige Abbruchkante wird durch den Grossbruchrand der Sackung von Haslen/Schwanden begrenzt. Die unterste Wendeplatte 1 kann nicht beliebig nach Osten \u2013 als weg von der Wagenrunse \u2013 verschoben werden, dies w\u00fcrde die L\u00e4ngsneigung der Strasse bis zur mittleren Wendeplatte 2 beeinflussen. Die Strasse soll nicht steiler als 12% erstellt werden, weil sonst das Befahren im Winter zu gef\u00e4hrlich wird. </p>    <p>Zwischen Wendeplatte 1 und Wendeplatte 2 quert die Strasse einen 35 \u2013 40\u00b0 steilen Hang. Die Wendeplatte 2 wird soweit wie m\u00f6glich an den Rand einer markanten Felsflanke mit anstehendem Verrucano-Felsen gelegt. Die Wendeplatte 2 gilt auch als Fixpunkt in der H\u00f6henlage. In den Wendeplatten wird die Strassenneigung auf rund 6.5% reduziert. Nach der 2. Wendeplatte verl\u00e4uft die neue Strasse wiederum mit konstanter Steigung von 11.5% bergauf, bis die alte bestehende Strasse erreicht wird. Dort wird eine 3. Wendeplatte erstellt.</p>    <p>Situationsplan:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/0a0f17313bf02bd9547b5fa323c6e5796d75419e5677a520e4c71ae9d2c7bfd9\" class=\"lazyload-alt\" width=\"886px\" height=\"399px\"></p><p>Zwischen den Wendeplatten werden jeweils zwei Ausweichstellen erstellt, damit die Autobusse und der Individualverkehr kreuzen k\u00f6nnen. Der Abstand der Ausweichstellen ist etwa gleich wie bei der Strasse \u00fcber den Schlattbodenrank (ca. 150 m). Die Lage der geplanten Ausweichstellen ist abh\u00e4ngig von der \u00f6rtlichen Topografie. </p><p>Die Strasse ist vier Meter breit. Aufgrund des steilen Gel\u00e4ndes m\u00fcssen talseitig und bergseitig St\u00fctzbauwerke in Form von Blocksteinmauern erstellt werden. Hohe bergseitige Abtragsb\u00f6schungen werden mit Nagelw\u00e4nden gesichert und diese mit Blocksteinmauern verblendet. Talseitige B\u00f6schungen mit einer H\u00f6he von \u00fcber 4 Metern werden auf Betonplatten erstellt. Die Betonplatten lagern auf Mikropf\u00e4hlen.</p><p>Normalprofile:<br></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/d6604bad89ba01f2c8c609121ea29b35f54d4388d859beed18597e63bf39f1e2\" class=\"lazyload-alt\" width=\"667px\" height=\"470px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/3d9a7f1712de9e8c3a1bbf16f52ffffdce0d0d965ea3c1b30c259c0ca540d29f\" class=\"lazyload-alt\" width=\"714px\" height=\"762px\"></p><p><strong>Wendeplatten: </strong></p><p>Auch die Wendeplatten werden in steilem Gel\u00e4nde gebaut, sodass insbesondere hier hohe berg- und talseitige St\u00fctzbauwerke erstellt werden m\u00fcssen. Die bergseitigen Blocksteinmauern werden mit einer Berme unterbrochen. Diese k\u00f6nnen begr\u00fcnt werden. Der talseitig ausgreifende Strassenabschnitt wird auf einer erdbewehrten St\u00fctzkonstruktion aufgebaut (TerraMur-System). Diese wird ebenfalls mit einem Blocksatz verblendet. Die Auflast der St\u00fctzkonstruktion wird mit Mikropf\u00e4hlen in den Untergrund abgegeben. </p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/1488630d4b69489f3a569842063d45e5e443c70175c6f61acd20e14fd9608e97\" class=\"lazyload-alt\" width=\"875px\" height=\"759px\"></p><p><strong>7.5.2 Strassenentw\u00e4sserung</strong></p><p><strong></strong></p><p>Ein wichtiger Projektbestandteil ist die sichere Ableitung des Strassenoberfl\u00e4chen- und Drainagewassers. Das Strassenoberfl\u00e4chenwasser wird in einer bergseitigen Belagshalbschale und in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden angeordneten Einlaufsch\u00e4chten gesammelt. Hinter den bergseitigen Blocksteinmauern wird das anfallende Hang- und Bergwasser mit einer Sickerleitung gefasst und ebenfalls in die Strassenentw\u00e4sserung eingeleitet. Das Wasser wird an zwei Stellen abgegeben: </p><p>Entw\u00e4sserung des oberen Strassenabschnitts, WP 3 bis und mit WP 2:</p><p>Hier k\u00f6nnen zwei Entw\u00e4sserungsstellen in Betracht gezogen werden. Eine m\u00f6gliche Ableitung in einer geschlossenen Leitung via \u00f6stlicher Felskante direkt in den Niderenbach oder mit einer offenen Wasserf\u00fchrung \u00fcber eine kleine bestehende Runse im Chatzenrittwald und schliessend mit einer geschlossenen Leitung in der bestehenden Niderentalstrasse ebenfalls bis zum Niderenbach. Diese Ableitung \u00fcber die Runse im Chatzenrittwald bedingt einen forstlichen Bachverbau.</p><p>Entw\u00e4sserung des unteren Strassenabschnitts, unterhalb WP 2 bis WP 1: </p><p>Das Wasser vom unteren Strassenabschnitt ab der Wendeplatte 2 bis zur Wendeplatte 1 wird zusammen mit dem Wasser der Wagenrunsquelle in einer Halbschale bis unterhalb der aktiven Rutschfront gef\u00fchrt und dort in das Wagenrunsb\u00e4chli eingeleitet. Die provisorische Ableitung der Quelle Wagenrunse kann anschliessend wieder zur\u00fcckgebaut werden. </p><p>Die aufgeteilte Wasserableitung hat den Vorteil, dass im Falle einer Besch\u00e4digung eines Entw\u00e4sserungsstranges nicht alles anfallende Meteo-, Sicker- und Quellwasser an einer Stelle in den unterliegenden Hang ausfliesst. Das vorgesehene Entw\u00e4sserungskonzept hat gegen\u00fcber der heutigen Situation den Vorteil, dass viel mehr Wasser kontrolliert bis zu einem Vorfluter geleitet werden kann und somit nicht mehr zur Versickerung kommt.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/ada820bb74b98a622c6a092cb5b86e59f84b19656f6d21939880508b4a88316d\" class=\"lazyload-alt\" width=\"896px\" height=\"592px\"></p><p><strong>7.5.3 Geologische Untersuchung </strong></p><p><strong></strong></p><p>Neben der technischen Ausf\u00fchrung der Strasse in anspruchsvollem Gel\u00e4nde stehen die geologischen Verh\u00e4ltnisse im Zusammenhang mit den Rutschereignissen an der Wagenrunse im Fokus. Aufgrund des Ereignisses der Wagenrunse wurde eine intensive Sondierkampagne durchgef\u00fchrt, was in einer \u00fcblichen Strassenplanung nicht in einem solchen Umfang geschieht. Mit den Sondierbohrungen konnten die geologischen Verh\u00e4ltnisse im Bereich der geplanten Strasse erkundet werden. Auch konnte aufgezeigt werden, dass die Verh\u00e4ltnisse \u00f6stlich der Wagenrunse sich in verschiedenen Punkten deutlich von jenen im Bereich der Rutschung Wagenrunse unterscheiden. </p><p>Die Aufarbeitung der geologischen Grundlagen f\u00fcr das Vorprojekt und die weiteren Projektarbeiten wurden der Firma Dr. von Moos AG in Z\u00fcrich \u00fcbertragen. Die Vorprojektarbeiten und nun auch die Bauprojektarbeiten wurden hinsichtlich der geologischen Arbeiten durch die GEOTEST AG und der geotechnischen Arbeiten durch die Dr. Vollenweider AG gegengepr\u00fcft.</p><p>Das Gebiet Niderental \u2013 Haslen ist geologisch von der Glarner Haupt\u00fcberschiebung gepr\u00e4gt. Dabei wurde w\u00e4hrend der Alpenbildung \u00e4lteres Gestein \u00fcber j\u00fcngeres geschoben. \u00dcber viele Eiszeiten hinweg wurde das Gebirge weitr\u00e4umig bis in grosse Tiefen versackt. Diese Sackungen sind heute mehrheitlich nicht mehr aktiv, deren Grossbruchr\u00e4nder bilden jedoch pr\u00e4ferenzielle Fliesswege f\u00fcr Bergwasser und das destabilisierte Gebirge ist anf\u00e4llig f\u00fcr spontane Rutschungen.</p><p>Bei der Rutschung Wagenrunse kam es zu einer Verkettung von Prozessen infolge von grossem Wasserdruck, der sich im gekl\u00fcfteten Gebirge \u00fcber l\u00e4ngere Zeit aufgestaut hatte. Es wird interpretiert, dass Niederschlagswasser im stark gekl\u00fcfteten Bereich des Grossbruchrandes der Schwanderberg-Sackung im Nackent\u00e4lchen, wie z. B. dem Hol\u00e4nderch\u00e4ngel, rasch entlang schneller Fliesswege bis in grosse Tiefen versickert. </p><p>Beim Verschnitt des Grossbruchrandes mit dem Lochsiten-Kalk (Glarner Haupt\u00fcberschiebung) sammelt sich das Wasser und fliesst auf dieser wasserstauenden Ebene mit geringer Neigung nach Norden. Die Kontaktlinie des wasserf\u00fchrenden Lochsiten-Kalks mit der Oberfl\u00e4che bildet entsprechend einen Quellhorizont. \u00c4nderungen in den Wasserwegsamkeiten f\u00fchrten \u00fcber lange Zeit zu einem Bergwasser-Aufstau, wodurch hohe Wasserdr\u00fccke auf Gebirge und Lockergestein wirkten und schliesslich zu den Rutschungen in der Wagenrunse f\u00fchrten mit Hangmuren als Folgeprozesse.</p><p>Eine Anf\u00e4lligkeit f\u00fcr Rutschprozesse wie an der Wagenrunse beschr\u00e4nkt sich nach dieser Interpretation auf den Verschnitt des Grossbruchrandes der Schwanderberg-Sackung mit der Glarner Haupt\u00fcberschiebung. Dies begrenzt sich auf die Wagenrunse sowie die bergw\u00e4rts und westlich liegenden Gebiete gegen den Holl\u00e4nderch\u00e4ngel. Im Bereich der nun geplanten Ersatzerschliessung durch den Chatzenrittwald findet sich kein solcher ausgepr\u00e4gter Grossbruchrand. </p><p>Die westlichen Wendeplatten der Variante \u00abVerbindung Chatzenrittwald\u00bb liegen zwar im Nahbereich dieses Grossbruchrandes und der aktiven Rutschung Wagenrunse, es ist jedoch \u00f6stlich davon nicht von einer \u00e4hnlichen Anf\u00e4lligkeit f\u00fcr Rutschprozesse wie an der Wagenrunse auszugehen. Aufgrund der N\u00e4he zur aktiven Rutschung Wagenrunse verbleiben jedoch gewisse Restrisiken bzgl. Rutschprozesse (vgl. Kap. 3). </p><p>Die Strasse oberhalb der aktiven Rutschung Wagenrunse wird an Oberfl\u00e4chenpunkten sowie in Inklinometern \u00fcberwacht. Diese Messungen zeigen, dass sich die obere Strasse auf einem begrenzten Abschnitt bewegt hat. Der Anrissrand der Rutschung Wagenrunse dehnt sich langsam r\u00fcckw\u00e4rtsschreitend aus. Entsprechend ist die langfristige Stabilit\u00e4t der oberen Strasse f\u00fcr eine k\u00fcnftige Ersatzerschliessung ins Niderental nicht gew\u00e4hrleistet. Mit unter anderem sind deshalb diejenigen Varianten 2 bis 5 und 8, welche mit der Strasse oberhalb der Rutschung planen, kritisch zu beurteilen und wurden auch nicht mehr weiterverfolgt.</p><p>Zur Erkundung der lokalen Baugrundverh\u00e4ltnisse der Variante \u00abVerbindung Chatzenrittwald\u00bb wurden auf der bestehenden Niderentalstrasse \u00f6stlich der Wagenrunse vier Sondierbohrungen zwischen 20 bis 35 m Tiefe sowie Baggerschlitze im steilen Gel\u00e4nde ausgef\u00fchrt. Der Gemeinderat hat sich bewusst f\u00fcr eine solch intensive Sondierkampagne entschieden, wobei dies grunds\u00e4tzlich bei einer solchen Strassenplanung eher un\u00fcblich ist \u2013 aber ad\u00e4quat in Anbetracht der komplexen Prozesse an der Wagenrunse. </p><p>Angetroffen wurde m\u00e4chtiges Lockergestein aus Mor\u00e4ne und dar\u00fcber liegendem randglazialem Schutt. Der bautechnisch g\u00fcnstige Fels wurde in den Bohrungen nahe der Wagenrunse nicht angetroffen \u2013 lediglich in den Baggersch\u00e4chten bei der mittleren Wendeplattform. Die Bohrungen wurden zur \u00dcberwachung mit Inklinometerrohren ausgebaut. Mit einem Inklionometer k\u00f6nnen Bewegungen in der Tiefe gemessen und so allf\u00e4llige Gleithorizonte festgestellt werden. Die Sondierbohrungen vervollst\u00e4ndigen das geologische Modell und erlauben eine bessere Prognose und damit Planungssicherheit. Die geplante Trasse verl\u00e4uft durch sehr steile H\u00e4nge aus Lockermaterial mit punktuellen kleinen Hangquellen und Vern\u00e4ssungen, wodurch der Strassenbau anspruchsvoll wird, aber technisch machbar ist.</p><p><strong>7.5.4 Umweltbericht</strong></p><p><strong></strong></p><p>Die botanische Kartierung wurde Anfang September 2024 ausgef\u00fchrt. Die Vegetation und die Waldgesellschaft konnten gut eingesch\u00e4tzt werden. Erhoben wurden zudem die baumbewohnenden Flechten an m\u00f6glicherweise betroffenen B\u00e4umen und die V\u00f6gel. Vom zust\u00e4ndigen Wildh\u00fcter wurden Informationen \u00fcber die Nutzung des Gebiets durch das Wild eingeholt. </p><p>Die Waldgesellschaft wurde als typischer Tannen-Buchenwald mit Einfluss von Tannen-Fichtenwald und am unteren Rand Einfluss vom Ahorn-Schluchtwald kartiert. Der typische Tannen-Buchenwald beherbergt per se wenig bis keine sch\u00fctzenswerten oder sonst speziellen Pflanzen. Dies wurde in der Kartierung best\u00e4tigt. Es wurden auch keine sch\u00fctzenswerten oder sonst speziellen Flechten gefunden. Die Kartierung der Avifauna zeigte keine speziellen V\u00f6gel. Mittels zwei Begehungen wurde von Seite \u00abBird Life\u00bb die ornithologische Erhebung erfasst.</p><p>Da keine sch\u00fctzenswerten Lebensr\u00e4ume sowie keine sch\u00fctzenswerten Arten betroffen sind, ist dieses Bauprojekt nicht zu Ersatzmassnahmen verpflichtet. Jedoch besteht die Pflicht zu einem Rodungsersatz, da Wald teilweise permanent gerodet wird. Der Situation, dass die betroffene Fl\u00e4che im Kerngebiet der \u00f6kologischen Infrastruktur und direkt unterhalb einer Wildruhezone liegt, wird diesen Faktoren Rechnung getragen. Der Bereich wird von Rehen und Hirschen, weniger von G\u00e4msen, regelm\u00e4ssig als Wintereinstandsgebiet genutzt. Um die zus\u00e4tzlich entstehende St\u00f6rung durch den neuen Strassenabschnitt zu kompensieren, wird empfohlen, den Strassenabschnitt \u00abSchlattrank \u2013 Chatzenritt\u00bb (besteh. Strasse oberhalb Erdrutsch) im Winter zu sperren. Dieser Empfehlung/Auflage wird der Gemeinderat nachkommen, da die Durchfahrt bereits heute nur mittels Bewilligung erfolgen kann.</p><p><strong></strong></p><p><strong>7.5.5 Aktueller Stand und geplanter Bauablauf </strong></p><p><strong></strong></p><p>Aktuell wird das Bauprojekt ausgearbeitet. Der Fokus des Bauprojekts liegt auf der Optimierung der Linienf\u00fchrung und der Detailplanung der Kunstbauten und St\u00fctzbauwerke. Die Linienf\u00fchrung entspricht jener des Vorprojektes. Der Baustart ist geplant auf anfangs 2026. Es wird mit einer Bauzeit von rund mindestens 2 Jahren gerechnet, wobei die Bauzeit stark von der Witterung abh\u00e4ngt. </p><p>Das Baugesuch wurde vom 23. Juli 2025 bis 22. August 2025 \u00f6ffentlich aufgelegt. Gegen das Baugesuch gingen keine Einsprachen ein. Es wird damit gerechnet, dass der Baubewilligungsentscheid Ende 2025 vorliegen wird.</p><p><strong></strong></p><p><strong>7.5.6 Weitere notwendige Arbeiten an der Niderentalstrasse</strong></p><p><strong></strong></p><p>Nebst der geplanten Neuerschliessung gibt es an verschiedenen Orten Bedarf an Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten (bspw. teils Verbesserung oder Sanierung der Ausweichstellen mit der Erg\u00e4nzung von Leitplanken oder notwendige Massnahmen bez\u00fcglich Gleitschneelawinen im Bereich der \u00abFliessen\u00bb). Diese Sanierungsarbeiten stehen nicht im Zusammenhang mit der Wagenrunse und waren demzufolge bereits vor der Strassensperrung bekannt. </p><p>Die Kosten f\u00fcr die anfallenden Unterhaltsarbeiten/Belagssanierungen, k\u00f6nnen im Fall der Niderentalstrasse mit einem Kostenteiler aufgeteilt werden. </p><p>Die j\u00e4hrlichen Unterhaltsarbeiten betrugen in Regeljahren wie 2017 \u2013 2020, ca. CHF 25\u2019000.00 (pro Jahr). </p><p>Im Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungsarbeiten ist mit folgenden Kosten zu rechnen (umzusetzen sch\u00e4tzungsweise in den kommenden 10-15 Jahren):</p><ul>  <li>Leitplanken      bei drei Ausweichstellen (Bereich \u00abAueli- Chatzenrittwald\u00bb)<br>      CHF 30\u2019000</li>  <li>Sanierung      Senkung Ausweichstelle Nr. 2 (nach \u00abFliessen)<br>      CHF 100\u2019000</li>  <li>Geitschneeschutzverbauung      in der \u00abFliessen\u00bb CHF 150\u2019000</li></ul><ul>  <li>Sanierung      der Br\u00fccke \u00abAllmeind-Herren\u00bb (nach S\u00e4gerei Streiff) CHF 950'000 und der Br\u00fccke \u00abG\u00fcetliwinkel\u00bb (diese beiden Br\u00fccken sind auch f\u00fcr weitere Gebiete/Strassen von grosser Bedeutung)</li></ul><h3>7.6 Ermittlung der verbleibenden Restrisiken und Massnahmen</h3>    <p>Trotz den zahlreichen Abkl\u00e4rungen und Vorkehrungen verbleiben auch bei der geplanten Neuerschliessung gewisse Restrisiken, welche von s\u00e4mtlichen beigezogenen Geologen und Geotechnikern als vertretbar eingestuft werden. Solche verbleibenden Restrisiken sind bei Bergstrassen nicht un\u00fcblich und lassen sich aufgrund der topografischen und geologischen Verh\u00e4ltnisse nie vollst\u00e4ndig ausschliessen. Im Folgenden werden die Restrisiken ermittelt und aufgezeigt. Zudem werden die geplanten Massnahmen pro Szenario erl\u00e4utert.</p>    <p><strong>Lage Wendeplatte 1</strong></p>  <p>Die bestehende Strasse im Bereich der untersten Wendeplatte ist, gest\u00fctzt auf die laufenden messtechnischen \u00dcberwachungen, Stand heute, unbewegt. In einem Abstand von rund 30 m zur Wendeplatte liegt die frische Anrisskante der Rutschung Wagenrunse. Die Wendeplatte kommt somit mit geringer Distanz zum Grossbruchrand der Schwanderberg-Sackung zu liegen. Hier verbleibt ein gewisses Restrisiko aufgrund einer allf\u00e4lligen r\u00fcckschreitenden B\u00f6schungserosion sowie einer seitlichen Ausdehnung der Rutschung Wagenrunse bis nahe an die Wendeplatte. Die allf\u00e4llige zuk\u00fcnftige seitliche Ausdehnung der Wagenrunsen-Rutschung bis zur Wendeplatte kann nicht komplett ausgeschlossen werden, aber aktuell gibt es keine Anzeichen daf\u00fcr. Zur \u00dcberwachung der Wendeplatte dient dort eine \u00dcberwachungsbohrung mit eingebautem Inklinometerrohr.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/6e74cf5158f5a91046284e83c2864139221fe6895ae9f9dd3a31a39944b204df\" class=\"lazyload-alt\" width=\"869px\" height=\"368px\"></p><p>Eine weitreichende seitliche Ausdehnung der Rutschung Wagenrunse kann zu Rissen, Setzungen und allf\u00e4lligen B\u00f6schungsinstabilit\u00e4ten in der Wendeplatte 1 f\u00fchren. Dies h\u00e4tte verfr\u00fchte Sanierungs- und Sicherungsmassnahmen innerhalb der Nutzungsdauer der Strasse zur Folge. Damit das Risiko f\u00fcr die Strasse reduziert werden kann, werden die St\u00fctzmauern auf mit Mikropf\u00e4hlen fundierte Betonplatten und Streifenfundamente gestellt. Zudem wird die ganze Wendeplatte so weit wie m\u00f6glich in den Hang gelegt. Die bergseitigen B\u00f6schungsanschnitte werden mit permanent wirkenden Nagelw\u00e4nden gesichert und mit abgestuften Blocksteinmauern verblendet. Auf zus\u00e4tzliche Sch\u00fcttungen talseitig der Strasse wird verzichtet und alles Bergwasser, welches im Bereich der Wendeplatte gefasst werden kann, wird kontrolliert abgeleitet. Das Restrisiko l\u00e4sst sich mit \u00dcberwachungsmassnahmen kontrollieren und fr\u00fchzeitig erkennen und wird somit als vertretbar beurteilt. Zudem k\u00f6nnte mit vertretbarem Aufwand unterhalb der Wendeplatte zus\u00e4tzliche verankerte Riegel in den Hang eingebaut werden, mit welchen den r\u00fcckgreifenden Erosionsprozessen entgegengewirkt werden kann. Weiter w\u00e4re das Restrisiko nur durch ein Verschieben der Wendeplatte nach Osten zu verringern, was jedoch eine steilere Strasse (&gt;12%) und damit ein erh\u00f6htes Verkehrsrisiko insbesondere im Winter zur Folge h\u00e4tte.</p><p><strong>Lage Wendeplatte 2</strong></p><p>Die Wendeplatte 2 wird so weit wie m\u00f6glich gegen Osten gelegt. Hier ist der Verrucanofels deutlich h\u00f6her anstehend als bei der Wendeplatte 1. Die talseitigen St\u00fctzmauern werden ebenfalls auf Mikropfahlplatten gestellt. Diese k\u00f6nnen bis in den tragf\u00e4higen Felsen eingebaut werden. Der bergseitige Hangeinschnitt kommt grossmehrheitlich auch in den Felsen zu liegen. Der Fels d\u00fcrfte jedoch stark gekl\u00fcftet sein, was allenfalls zus\u00e4tzliche felssichernde Massnahmen erfordert. Die gr\u00f6ssten Restrisiken liegen in der Kl\u00fcftung des Felsens. Das Ausmass und der Verlauf des genauen Kluftsystems kann erst w\u00e4hrend der Bauausf\u00fchrung offengelegt werden. Mit verschiedenen baulichen Massnahme kann ad\u00e4quat auf die Schwierigkeiten reagiert werden. Wie bei Wendeplatte 1 soll der Hangeinschnitt mit permanent wirkenden Nagelw\u00e4nden, welche mit Blocksteinmauern verblendet sind, gesichert werden. Der Nagelraster und die L\u00e4nge der N\u00e4gel sind abh\u00e4ngig vom Zustand des Verrucanofelsens. Die Restrisken k\u00f6nnen mit zus\u00e4tzlichen Felssicherungsmassnahmen reduziert werden.</p><p><strong>Lage Wendeplatte 3</strong></p><p>Bei der Wendeplatte 3 wird mit den kleinsten geotechnischen Herausforderungen gerechnet. Der Aufbau der Wendeplatte erfolgt analog den beiden anderen Wendeplatten. Auch diese Wendeplatte kommt recht nahe an den Grossbruchrand zu liegen. Zur\u00fcckschreitende B\u00f6schungserosionen bis zur Wendeplatte werden aber als wenig wahrscheinlich betrachtet. Der bergseitige Abtrag kommt ebenfalls in dem Fels zu liegen. Auch hier werden die massgebenden Restrisiken in der Kl\u00fcftung des Felsens gesehen. Die Restrisiken k\u00f6nnen mit zus\u00e4tzlichen Felssicherungen reduziert werden. </p><p><strong>Gef\u00e4hrdung durch flachgr\u00fcndige Rutschungen und Hangmuren</strong></p><p>Die Strassenz\u00fcge westlich der Wendeplatte 2 queren eine kleine, tempor\u00e4r wasserf\u00fchrende Runse. In der Runse ist es in den 80er/90er-Jahren zu einer Spontanrutschung gekommen. Die Runse wurde anschliessend mit Holzk\u00e4sten und Holzssperren verbaut. Die Bauwerke sind zwischenzeitig stark vermorscht. In dieser Runse k\u00f6nnen weitere oberfl\u00e4chennahe Rutschungen und Hangmuren nicht g\u00e4nzlich ausgeschlossen werden. Im Zuge des Strassenbaus werden die bestehenden Runsenverbauungen aber erneuert und durch zus\u00e4tzliche einwandige Holzsperren erg\u00e4nzt. Das anfallende Wasser wird so weit wie m\u00f6glich gefasst und kontrolliert abgeleitet. Die Situation gegen\u00fcber dem heutigen Zustand kann so verbessert werden. Dennoch k\u00f6nnen bei Starkniederschl\u00e4gen lokale Rutschungen nicht vollst\u00e4ndig ausgeschlossen werden. Solche Prozesse sind grunds\u00e4tzlich \u00fcberall in Hanglagen \u00fcber ca. 35\u00b0 m\u00f6glich. </p><p><strong>Steinschlagprozesse</strong></p><p>Aufgrund der Steilheit des Gel\u00e4ndes k\u00f6nnen Steinschlagprozesse nie g\u00e4nzlich ausgeschlossen werden. Bereits heute treten an verschiedenen Orten Steinschlagprozesse auf. J\u00e4hrlich kommt es zu Treffern auf die Niderentalstrasse. Im Bereich der geplanten Ersatzerschliessung muss v. a. mit Sekund\u00e4rsturzprozessen gerechnet werden. Sturzprozesse k\u00f6nnen im steilen Wald durch Wildtiere oder Windw\u00fcrfe ausgel\u00f6st werden. Im Zuge der Bauausf\u00fchrung werden lose Steine und Bl\u00f6cke aus dem Steilhang entfernt. Zudem sind an einer exponierten Stelle Felssicherungsmassnahmen vorgesehen. Mit diesen Massnahmen sollen die Sturzrisiken auf ein akzeptiertes Mass reduziert werden. </p><p><strong>Bauverfahren</strong></p><p>Die neue Strasse wird \u00fcber Kopf erstellt. Abtrag und Aushub erfolgen in Kleinstetappen. Die vorgesehenen Hangsicherungsmassnahmen werden laufend eingebaut und die St\u00fctzbauwerke erstellt. Hinter dem Bagger ist die Strasse fast fertig. So k\u00f6nnen lange, ungesicherte Hangeinschnitte vermieden werden. In der Massenbilanz besteht ein Defizit. Das bedeutet, dass mehr Aushubmaterial weggef\u00fchrt als Material f\u00fcr den Strassenbau zugef\u00fchrt wird. Der Hang wird also nicht zus\u00e4tzlich belastet. Mit dem konsequenten Fassen und Ableiten des Oberfl\u00e4chen- und Bergwassers kann die Hangstabilit\u00e4t zus\u00e4tzlich erh\u00f6ht werden. </p><p>Wie bereits erw\u00e4hnt, wurde im Zusammenhang mit der Geologie und Geotechnik eine Zweitmeinung eingeholt. Aus Sicht der Gutachter ist die gew\u00e4hlte Erschliessungsvariante nachvollziehbar und die bestm\u00f6gliche Wahl. Aus heutiger Sicht k\u00f6nne festgehalten werden, dass es mit einer sorgf\u00e4ltigen \u00dcberwachung gelingen wird, die verbleibenden Restrisiken in den Griff zu bekommen und diese auf ein Minimum zu reduzieren und lokal zu begrenzen. Die Restrisiken beschr\u00e4nken sich auf die Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Strasse. </p><h3>7.7 Fazit</h3><p><strong></strong></p><p>Als Fazit ist festzuhalten, dass es dringend und unumg\u00e4nglich ist, dass das Niderental f\u00fcr den Individualverkehr erreichbar und f\u00fcr die Bewirtschaftung der grossen Waldungen, Landwirtschaftsfl\u00e4chen und Alpen wieder besser erschlossen ist. Die Gemeinde Glarus S\u00fcd hat aus diesem Grund im Rahmen eines Teilprojekts schon fr\u00fch nach dem Rutschereignis im August 2023 resp. bereits nach der Strassensperrung im Fr\u00fchling 2023 damit begonnen, eine langfristige Ersatzerschliessung ins Niderental zu planen. Die zuk\u00fcnftige Neuerschliessung ins Niderental umfasst daher mittlerweile ein grosses Dossier mit intensiven und sorgf\u00e4ltigen Bearbeitungen und zahlreichen Abkl\u00e4rungen. Die Variante \u00abVerbindung Chatzenrittwald\u00bb liegt in anspruchsvollem Gel\u00e4nde und ist mit gewissen Restrisiken verbunden. Nach eingehender Pr\u00fcfung erweist sie sich jedoch als die bestm\u00f6gliche L\u00f6sung innerhalb des engen Rahmens, den die Rutschereignisse von 2023 vorgeben. Aktuell liegt ein Bauprojekt vor, dessen Umsetzung in Anbetracht der verbleibenden Restrisiken als vertretbar erscheint.</p><h3>7.8 Kostenvoranschlag/ Finanzierung</h3><p><strong>7.8.1 Kostenvoranschlag</strong></p><p><strong></strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/3229e54170211f290038dd17e3c1df4c3c6da0f702e493d75ad91040c2844847\" class=\"lazyload-alt\" width=\"636px\" height=\"570px\"></p><p><strong>7.8.2 Finanzierung </strong></p><p><strong></strong></p><p>In der Investitionsrechnung 2026 und im Finanzplan 2027/2028 sind, basierend auf dem Kostenvoranschlag unter dem IR-Projekt 1511.5010.0032, die Betr\u00e4ge eingestellt. </p><p>Mit der Ausarbeitung des Bauprojekts haben sich die Kosten massiv erh\u00f6ht. Von dem damaligen KV im Vorprojekt mit CHF 6.0 Mio. (+/- 25%) liegt der KV jetzt bei CHF 9.0 Mio. Die Kostengenauigkeit konnte aber auf +/- 10% reduziert werden. Mit der Ausarbeitung des Bauprojekts konnte die Lage der Strasse (berg- und talseitig) sowie das Ausmass der B\u00f6schungen (berg- und talseitig) festgelegt werden. Daraus haben sich die massgebenden Mehrkosten aus den absolut notwendigen Hangsicherungsmassnahmen wie Nagelw\u00e4nden, St\u00fctzbauwerken und Blocksteinmauern ergeben. Im Weiteren sind Nebenbaustellen miteingerechnet, welche ohnehin umgesetzt werden m\u00fcssen. Dies bezieht sich auf die Quellableitung \u00abQuelle Wagenrunse\u00bb und der Bachverbauung \u00abChatzenrittwald\u00bb, welche nun auch im Kostenvoranschlag von CHF 9.0 Mio. (+/- 10%) beinhaltet sind.</p><p><strong>Subventionierung Bund/Kanton: </strong></p><p>Bund und Kanton halten fest, dass die Neuerschliessung Niderentalstrasse aus ihrer Sicht den Subventionstatbestand erf\u00fcllt. Es muss daher ein ganzer Strassenabschnitt pr\u00e4ventiv verlegt werden. Die definitiven Beitragskosten sind in Verhandlung mit dem Kanton. Der Kanton hat der Gemeinde Glarus S\u00fcd jedoch mitgeteilt, dass der Subventionsbeitrag mindestens CHF 4 Mio. betr\u00e4gt. Weitere finanzielle Beteiligungen von Dritten sind in Abkl\u00e4rungen (so etwa durch die SN Energie AG). </p><p>\u00dcbersicht Investitionsplanung:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/08ffd5d7f112426be2531e5558169e7912e0637a20af7e0892c740341ffd3d69\" class=\"lazyload-alt\" width=\"808px\" height=\"144px\"></p><p><strong>Folgekosten, welche die Erfolgsrechnung in den kommenden Jahren belasten werden: </strong></p><p>Strassen werden gem\u00e4ss der Finanzhaushaltverordnung Art. 3, Abschreibungen, \u00fcber 40 Jahre (2.5%) abgeschrieben. Die Abschreibung betr\u00e4gt (abh\u00e4ngig von der definitiven Nettoinvestition) auf Basis der obigen Angaben CHF 125'000/Jahr, die Verzinsung muss ebenfalls eingerechnet werden, welche mit CHF 50'000 ab 2028 veranschlagt werden muss. Abgeschrieben wird, sobald das Werk zur Benutzung freigegeben wird, voraussichtlich, gem\u00e4ss Investitionsplan, ab 2028.</p><p>Abh\u00e4ngig von den Erfolgsrechnungen in den Jahren 2025-2026 muss anl\u00e4sslich zum Budget 2028 von der Gemeindeversammlung (auf Antrag des Gemeinderates) dannzumal entschieden werden, ob eine Finanzierung mittels zus\u00e4tzlicher Bausteuer sichergestellt werden muss. Falls eine Bausteuer notwendig sein wird, w\u00fcrde diese wie folgt berechnet:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/b1d4d7186f1f25bb2a04f2d9ba545289eee575144caa32c94957c9ab8014b150\" class=\"lazyload-alt\" width=\"862px\" height=\"329px\"></p><p>Lesebeispiel: Die Gemeindeversammlung beschliesst f\u00fcr dieses Projekt f\u00fcr das Budget 2028 eine Bausteuer von 0.5% auf Basis der obigen Angaben. Die Abschreibung entspricht dann nicht mehr strikt 2.5% linear, sondern ist abh\u00e4ngig von den kalkulierten Zinsen, welche auf dem jeweiligen Bestand berechnet werden (der kalkulatorische Zins wird gem. FHV Art. 2 berechnet). Eine Neuberechnung des Bausteuerzuschlages muss mindestens alle 5 Jahre erfolgen. Bausteuern k\u00f6nnen von der Gemeindeversammlung jedes Jahr angepasst oder auch aufgehoben werden. </p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><h3>7.9 Antrag des Gemeinderates </h3><p>Gest\u00fctzt auf die Ausf\u00fchrungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, nachstehendem Antrag zuzustimmen:</p><p><strong>7.9.1 Genehmigung eines Verpflichtungskredites von CHF 9'000'000 (+/- 10%, inkl. MWST) f\u00fcr die Erschliessung Niderental in Schwanden;</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>7.9.2 Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. </strong></p><hr><p><strong></strong></p><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<br></h3>  <p>Die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) basiert auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 18. September 2025. Ausserdem wurden Vertreter der GPK vom zust\u00e4ndigen Departement Tiefbau und Werke anl\u00e4sslich einer Besprechung umfassend zum Thema informiert.</p>    <p>Die GPK unterst\u00fctzt das Bauprojekt des neuen Strassenabschnitts zur Neuerschliessung des Niderentals. </p>    <p>Die geplante Neuerschliessung ist entscheidend f\u00fcr die Erreichbarkeit des Niderentals und des angrenzenden K\u00e4rpfgebiets. Sie stellt sicher, dass das Gebiet seine wichtige Funktion f\u00fcr den Tourismus mit einer Wertsch\u00f6pfung von j\u00e4hrlich mehreren Mio. Franken erf\u00fcllen kann. Sie sichert auch die Arbeitsgrundlage f\u00fcr den Kraftwerksbetrieb sowie der Forst- und Alpbetriebe und erm\u00f6glicht somit die einfachere Bewirtschaftung der Waldungen und Landwirtschaftsfl\u00e4chen. Gleichzeitig tr\u00e4gt eine stabile Strassenverbindung zur Standortattraktivit\u00e4t der gesamten Gemeinde Glarus S\u00fcd bei.</p>    <p>Die GPK fordert, dass sich der Gemeinderat aktiv um weitere Investitionseinnahmen f\u00fcr dieses Projekt bem\u00fcht. Eine strikte Kostenkontrolle w\u00e4hrend der Bauphase ist unerl\u00e4sslich.</p>","resolution":"<p>Der Verpflichtungskredit f\u00fcr die Erschliessung des Niderentals in Schwanden (CHF <strong>9\u2019000\u2019000</strong> inkl. MWST) wurde <strong>genehmigt</strong>.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/3dd2ba9b3dd252c009ee0265cb21108f615d68e81629e11db7e7d4d477fa5336"},"vota":[]},{"number":6,"state":"completed","last_modified":"2025-12-29T08:19:12.418130+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Parkplatzbewirtschaftung Gemeinde Glarus S\u00fcd; \r\nneues Reglement","memorial_page":null,"overview":"<ul><li><strong>Genehmigung Reglement \u00fcber das Parkieren auf \u00f6ffentlichem Grund</strong></li><li><strong>Kenntnisnahme Geb\u00fchrentarif</strong></li><li><strong>Kenntnisnahme Parkierungskonzept </strong></li></ul><p>Die Unterlagen\nzur Parkplatzbewirtschaftung (Reglement \u00fcber das Parkieren auf \u00f6ffentlichem\nGrund, Entwurf des Geb\u00fchrentarifs und Entwurf des Parkierungskonzepts) der Gemeinde\nGlarus S\u00fcd befinden sich im Anhang\ndes Memorials sowie auf dieser Homepage unter \u00abDownloads\u00bb (Anhang Trakt. 6).</p><p><strong></strong></p>","text":"<h3>Die Vorlage im \u00dcberblick</h3><p>Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und Art. 21 des Strassengesetzes des Kantons Glarus (Strassengesetz) r\u00e4umen den Gemeinden die Kompetenz ein, ein Parkierungsreglement zu erlassen.</p>    <p>Die Gemeinde Glarus S\u00fcd ist mit 430 km2 fl\u00e4chenm\u00e4ssig die zweitgr\u00f6sste Gemeinde der Schweiz. Insbesondere die Weitl\u00e4ufigkeit der Gemeinde Glarus S\u00fcd stellt f\u00fcr ein Parkierungsreglement eine immense Herausforderung dar. Aktuell sind ca. 1300 \u00f6ffentliche Parkpl\u00e4tze auf dem ganzen Gemeindegebiet vorhanden, die genaue Anzahl kann jedoch nicht beziffert werden, da es einige gr\u00f6ssere Parkpl\u00e4tze gibt, bei welchen die einzelnen Parkfelder nicht markiert sind. Die jeweiligen Parkpl\u00e4tze (Gr\u00f6sse, Beschaffenheit, Bedarf etc.) variieren jeweils stark.</p>    <p>Mit dem nun vorliegenden neu zu erlassenden Parkierungsreglement regelt die Gemeinde Glarus S\u00fcd im Rahmen ihrer Kompetenz das Parkieren von Motorfahrzeugen und Anh\u00e4ngern auf \u00f6ffentlichem Grund im ganzen Gebiet der Gemeinde.</p>  <p>Der Gemeinderat verfolgte bei der Ausarbeitung des Parkierungsreglements folgende Zielsetzungen:</p>    <ol><li><strong></strong><strong>Einfachheit und Nachvollziehbarkeit:</strong><br>Die aus dem Parkierungsreglement resultierende Parkplatzbewirtschaftung soll verst\u00e4ndlich, klar strukturiert und einfach nachvollziehbar sein. </li><li><strong>Geltungsbereich:</strong><br>Das Parkierungsreglement soll fl\u00e4chendeckend im Gemeindegebiet Anwendung finden, um ein einheitliches Parkverhalten zu f\u00f6rdern. </li><li><strong>Faire Geb\u00fchren:</strong><br>Die Parkplatzgeb\u00fchren sollen angemessen und sozialvertr\u00e4glich ausgestaltet sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Glarus S\u00fcd sollen nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig mit weiteren Geb\u00fchren belastet werden. </li><li><strong></strong><strong>Monitoring und Anpassung: <br></strong>Ein fortlaufendes Monitoring soll die Grundlage f\u00fcr allf\u00e4llige Anpassungen bieten.</li></ol><p>Der vorliegende Gesetzesentwurf erf\u00fcllt diese Anforderungen. Mit der vorgeschlagenen Regelung k\u00f6nnen die Parkpl\u00e4tze in der Gemeinde Glarus S\u00fcd mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand einfach und nachvollziehbar bewirtschaftet werden. Hinzu kommt, dass mit dem vorgeschlagenen Reglement den geografischen Gegebenheiten der Gemeinde Glarus S\u00fcd ausreichend Rechnung getragen wird. Wichtig ist festzuhalten, dass die Gemeinde Glarus S\u00fcd aus Sicht des Gemeinderats aktuell \u00fcber kein generelles Parkierungsproblem verf\u00fcgt und weitgehend kein sicherheitsrelevantes Wildparkierungsproblem vorliegt, was ein sofortiges Eingreifen rechtfertigen oder erzwingen w\u00fcrde.</p>  <p><strong></strong></p>  <h3>6.1 Ausgangslage</h3>  <p><strong></strong></p>  <p>Kurt Reifler, wohnhaft an der Thonerstrasse 49, 8762 Schwanden, hat im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2022 den Antrag gestellt, dass der Gemeinderat ein Parkplatzkonzept f\u00fcr die Gemeinde Glarus S\u00fcd entwickeln sollte. </p><p>Dies aufgrund folgender Punkte:</p><ul><li>Gleichbehandlung aller Fahrzeugbesitzer und -nutzer gegen\u00fcber den Menschen, die selber bauen oder sich irgendwo einmieten, anstatt auf \u00f6ffentlichen Parkpl\u00e4tzen parkieren.</li><li>Aufgrund der Abh\u00e4ngigkeit vom interkantonalen Finanzausgleich ist die Gemeinde angehalten, alle M\u00f6glichkeiten zur Mittelbeschaffung zu nutzen \u2013 mittelfristig k\u00f6nnen die Einnahmen die Investitionen und den Betrieb decken und zum Erhalt beitragen.</li></ul><p>An der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024 erhielt der Gemeinderat den Auftrag, ein Parkplatzkonzept zu erarbeiten. Das Gesch\u00e4ft wurde an der Versammlung intensiv diskutiert. Die Voten zeigten deutlich: Die Meinungen bez\u00fcglich eines m\u00f6glichen Parkplatzkonzepts gingen weit auseinander. Die Spannbreite reichte von einem R\u00fcckweisungsantrag bis hin zu einem umfassenden Konzept, gem\u00e4ss welchem regelm\u00e4ssige Nutzerinnen und Nutzer \u00f6ffentlicher Parkpl\u00e4tze st\u00e4rker in die Pflicht genommen werden sollten. Letztlich setzte sich der Antrag des Gemeinderats, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten, mit einer Mehrheit durch.</p>    <p>Im Juni 2025 verabschiedete der Gemeinderat das Reglement \u00fcber das Parkieren auf \u00f6ffentlichem Grund zuhanden einer Vernehmlassung \u00fcber den Sommer 2025. Eingeladen waren der damalige Antragsteller Kurt Reifler, die kommunalen Ortsparteien, touristische Organisationen sowie weitere interessierte Stellen.</p>    <h3>6.2 Variantenentscheid </h3>  <p><strong></strong></p>  <p>Es stellte sich rasch heraus, dass nicht zuletzt aufgrund der geografischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Bed\u00fcrfnissen es \u00e4usserst schwierig ist, ein f\u00fcr die Gemeinde Glarus S\u00fcd passendes Parkierungsreglement zu erarbeiten. Im Verlauf der Erarbeitung des Parkierungsreglements wurden zahlreiche Varianten diskutiert und gepr\u00fcft. </p>    <p><strong>Variante 1: Fl\u00e4chendeckende Geb\u00fchrenpflicht im gesamten Gemeindegebiet: </strong></p>  <p>Diese Variante sieht vor, s\u00e4mtliche Parkpl\u00e4tze auf dem Gemeindegebiet Glarus S\u00fcd geb\u00fchrenpflichtig zu machen. Ein grosser Vorteil w\u00e4re die Gleichbehandlung. Insbesondere w\u00fcrden bei dieser Variante jene Fahrzeugbesitzer, welche selbst zu Hause einen Parkplatz bauen, mit jenen gleichgestellt werden, welche auf \u00f6ffentlichen Parkpl\u00e4tzen parkieren. Bei dieser Variante w\u00fcrden die Anwohnenden und Arbeitnehmenden mit einer weiteren Geb\u00fchr belastet und die Attraktivit\u00e4t der Gemeinde als Wohnort verringert sich. Im Weiteren w\u00e4re der Aufwand enorm, m\u00fcssten doch alle Parkpl\u00e4tze (auch einzelne Parkpl\u00e4tze) markiert und beschildert werden. Zudem w\u00e4re diese Variante mit einem erheblichen Kontrollaufwand verbunden.</p>    <p><strong>Variante 2: Geb\u00fchrenpflicht nur im \u00abZentrum\u00bb:</strong></p>  <p>Diese Variante sieht vor, einzig Parkpl\u00e4tze in den jeweiligen Dorfzentren zu bewirtschaften. Diese Variante bringt jedoch erhebliche Probleme mit sich. Das gr\u00f6sste Problem ist hier sicherlich die Fairness: Mit welchen Kriterien wird entschieden, welche Parkpl\u00e4tze jetzt im Zentrum sind und welche nicht mehr? Hinzu kommt, dass eine solche Bewirtschaftung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung wohl nur schwer nachvollziehbar ist. Weiter besteht bei dieser Variante die Gefahr einer allf\u00e4lligen Verlagerung. Auch liegt das Problem bei dieser Variante darin, dass auch wieder einzelne Parkpl\u00e4tze (und nicht nur Parkfl\u00e4chen) beschildert und markiert werden m\u00fcssten. Der Gemeinderat erachtet diese Variante hinsichtlich Kosten und Nutzen als nachteilig.</p>    <p><strong>Variante 3: Bewirtschaftungszonen</strong></p>  <p>Diese Variante sieht vor, in sich geschlossene und stark frequentierte Parkfl\u00e4chen zu bewirtschaften, welche prim\u00e4r f\u00fcr eine kurze Zeit und zu einem bestimmten Zweck in Anspruch genommen werden. Zudem soll bei dieser Variante mit einer gezielten Bewirtschaftung von einzelnen Parkpl\u00e4tzen die Sicherheit f\u00fcr alle Nutzergruppen erh\u00f6ht werden. Der Vorteil liegt hier darin, dass mit einem sehr geringen Aufwand sehr effektiv Parkpl\u00e4tze bewirtschaftet werden k\u00f6nnen. Die Anwohnenden und Arbeitnehmenden werden bei dieser Variante nicht generell in ihrem Alltag mit einer weiteren Geb\u00fchr belastet, sondern nur, wenn sie sich bewusst und f\u00fcr einen bestimmten Zweck in einem in sich geschlossenen Parkfeld entscheiden oder in Ausnahmef\u00e4llen auf einzelnen Parkpl\u00e4tzen parkieren, welche zur Erh\u00f6hung der Sicherheit bewirtschaftet werden. Somit verliert die Gemeinde nicht an Attraktivit\u00e4t als Wohn- und Arbeitsort.</p>    <p>Der Gemeinderat hat am 20. M\u00e4rz 2025 beschlossen, die Variante 3 weiterzuverfolgen.</p>    <h3>6.3 Parkierungsreglement</h3><p>Der Entwurf des Reglements \u00fcber das Parkieren auf \u00f6ffentlichem Grund sieht vor, dass zwischen den folgenden Zonen unterschieden werden soll:</p>  <ul><li><strong>Blaue Zonen, geb\u00fchrenfrei, aber teilweise zeitlich beschr\u00e4nkt </strong>(vgl. Art. 6 <br> E-Parkierungsreglement)</li><li><strong>Bewirtschaftungszonen 1-3, </strong>geb\u00fchrenpflichtig (vgl. Art. 7 Parkierungsreglement)<strong>  </strong></li><li><strong>\u00dc</strong><strong>brige Gebiete, </strong>geb\u00fchrenfrei, zeitlich unbeschr\u00e4nkt (vgl. Art. 8 E-Parkierungsreglement)</li></ul><p><strong><i>Blaue Zone</i></strong></p>  <p>Die blaue Zone ist eine Zone, welche schweizweit anerkannt, \u00fcblich und auch auf dem Gemeindegebiet von Glarus S\u00fcd bereits vorhanden ist. Aktuell sind solche Parkpl\u00e4tze ausschliesslich im Ortsteil Schwanden zu finden (ca. 32 Parkfelder). Diese blauen Zonen richten sich nach der Schweizerischen Signalisationsverordnung (SSV), Artikel 48a.</p>      <p><strong><i></i></strong></p>  <p><strong><i></i></strong></p>  <p><strong><i>Bewirtschaftungszone Zone 1</i></strong></p>  <p>Die bewirtschaftete Parkzone 1 umfasst in sich geschlossene und stark frequentierte Parkfl\u00e4chen, die prim\u00e4r von Besucherinnen und Besuchern f\u00fcr Freizeit-, Erholungs- oder touristische Zwecke genutzt werden. Das Parkieren in der sogenannten Parkzone 1 soll grunds\u00e4tzlich geb\u00fchrenpflichtig sein. Die Geb\u00fchren werden im Geb\u00fchrentarif geregelt. Die ersten 30 Minuten sollen auch in dieser Zone geb\u00fchrenfrei bleiben. Sie unterliegen einer gezielten Bewirtschaftung, um eine faire Nutzung sicherzustellen, den Verkehr zu lenken und eine nachhaltige Mobilit\u00e4t zu f\u00f6rdern. Von der Bewirtschaftung ausgenommen sind Parkpl\u00e4tze, die vorrangig dem t\u00e4glichen Bedarf der lokalen Bev\u00f6lkerung oder dem gewerblichen Verkehr dienen, sowie solche, deren Kontrolle unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand erfordern w\u00fcrde. </p>  <p>Gem\u00e4ss dieser Definition sollen folgende Grunds\u00e4tze erf\u00fcllt sein, damit ein Parkplatz dieser Kategorie angeh\u00f6rt:</p>    <p><strong>Nutzungszweck</strong></p>  <ul>  <li>Die Parkpl\u00e4tze      sollen grunds\u00e4tzlich vorwiegend zu Freizeit- und Tourismuszwecken genutzt      werden.</li>  <li>Der Parkplatz      soll grunds\u00e4tzlich nicht prim\u00e4r f\u00fcr den lokalen Gewerbe- und Wohnbedarf      dienen.</li></ul><p><strong>Lage und Umgebung</strong></p>  <ul>  <li>Der Parkplatz      soll grunds\u00e4tzlich in sich als geschlossen betrachtet werden k\u00f6nnen.      Erforderlich ist, ob eine Verschmelzung (geografisch) mit einem anderen      \u00f6ffentlichen Parkplatz (ob mehrere Parkfelder oder nur einzelne) m\u00f6glich      ist oder nicht.</li></ul><p><strong>Verkehrsaufkommen und Nachfrage</strong></p>  <ul>  <li>Die Parkpl\u00e4tze      sollen grunds\u00e4tzlich prim\u00e4r an den Wochenenden, Ferien und Feiertagen hoch      frequentiert sein.</li></ul><p><strong>Verwaltungsaufwand und Durchsetzbarkeit</strong></p>  <ul>  <li>Die Parkpl\u00e4tze      sollen sinnvoll bewirtschaftet werden k\u00f6nnen.</li><li>Die Bewirtschaftung dieser Parkpl\u00e4tze soll einen verh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand verursachen.</li></ul><p><strong>Nachhaltigkeits- und Lenkungsaspekte</strong></p>  <ul>  <li>Es soll      grunds\u00e4tzlich keine Gefahr bestehen, dass aufgrund der Bewirtschaftung      dieser Parkpl\u00e4tze eine Verlagerung der Parkierung erfolgt und damit      einhergehend allf\u00e4llige weitere Probleme verursacht werden. </li>  <li>Mit der      Bewirtschaftung dieser Parkpl\u00e4tze soll die nachhaltige Mobilit\u00e4t gef\u00f6rdert      werden k\u00f6nnen. </li></ul><p><strong><i>Bewirtschaftungszone Zone 2</i></strong></p>  <p>Die bewirtschaftete Parkzone 2 umfasst stark frequentierte Parkfl\u00e4chen, welche aufgrund einer Mischnutzung vom ruhenden, langsamen und fliessenden Verkehr f\u00fcr die verschiedenen Nutzergruppen ein Sicherheitsrisiko darstellen k\u00f6nnen.</p>    <p>Solche Parkfl\u00e4chen sollen nur in Ausnahmef\u00e4llen geb\u00fchrenpflichtig sein resp. bewirtschaftet werden und nicht die Regel darstellen. Mit dieser Regelung wird dem Gemeinderat die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, schnell und effizient bei Bedarf reagieren zu k\u00f6nnen. Die Geb\u00fchren werden im Geb\u00fchrentarif geregelt. Die ersten 3 Stunden sollen in dieser Zone geb\u00fchrenfrei sein, sodass kurzzeitiges Parkieren kostenlos m\u00f6glich ist.</p>    <p>Eine effiziente Parkplatzbewirtschaftung tr\u00e4gt zur Sicherheit bei, indem sie den Verkehrsfluss optimiert und den Parkplatzsuchverkehr reduziert. Die Wahrscheinlichkeit von Unf\u00e4llen wird minimiert.</p>    <p><strong>Reduzierung von Falschparken<i></i></strong></p>  <ul>  <li>Bewirtschaftete      Parkpl\u00e4tze werden regelm\u00e4ssig kontrolliert. Dadurch nimmt das Falschparken      auf Gehwegen, in Kreuzungsbereichen, auf Radwegen ab.</li>  <li>Das verbessert      die Sichtweiten an Einfahrten und Gehweg\u00fcberfahrten und erh\u00f6ht die      Sicherheit der Fussg\u00e4nger und Radfahrer.</li></ul><p><strong>Geordnete Parkplatznutzung</strong></p>  <ul>  <li>Klare      Markierungen und Parkregelungen verhindern chaotisches Abstellen von      Fahrzeugen. Fahrzeuge stehen auf vorgesehenen Fl\u00e4chen und blockieren      Rettungswege, Hydranten oder Zufahrten nicht. </li></ul><p><strong>F\u00f6rderung sicherer Alternativen</strong></p>  <ul>  <li>Parkgeb\u00fchren      oder zeitliche Limits k\u00f6nnen dazu beitragen, dass mehr Menschen auf      \u00f6ffentliche Verkehrsmittel, Fahrr\u00e4der oder Fusswege umsteigen. Das reduziert      insgesamt das Verkehrsaufkommen und damit auch das Unfallrisiko.</li></ul><p><strong>Bessere Aufenthaltsqualit\u00e4t</strong></p>  <ul>  <li>Weniger falsch      abgestellte Autos erh\u00f6hen die Sicherheit und den Komfort auf Geh- und      Radwegen. Dadurch werden schw\u00e4chere Verkehrsteilnehmer (Kinder und \u00e4ltere      Menschen) besser gesch\u00fctzt. Eine Bewirtschaftung sorgt f\u00fcr Ordnung im      ruhenden Verkehr und reduziert Gefahrenstellen, womit insgesamt die      Verkehrssicherheit erh\u00f6ht wird.</li></ul><p><strong><i>Bewirtschaftungszone Zone 3 (Campingstellpl\u00e4tze)</i></strong></p>  <p>Die Ben\u00fctzung von Campingstellpl\u00e4tzen soll geb\u00fchrenpflichtig sein. Solche Campingstellpl\u00e4tze sollen grunds\u00e4tzlich auf dem ganzen Gemeindegebiet eingerichtet werden k\u00f6nnen. In dieser Zone sind aktuell nur Tagespauschalen vorgesehen.</p>    <p><strong><i>\u00dcbrige Gebiete</i></strong></p>  <p>In diese Zone fallen s\u00e4mtlich weiteren Parkpl\u00e4tze, welche weder der blauen Zone noch der Bewirtschaftungszone zuzuweisen sind. Diese Parkpl\u00e4tze sollen geb\u00fchrenfrei und ohne Parkzeitbeschr\u00e4nkung benutzt werden k\u00f6nnen.</p>    <h3>6.4 R\u00fcckmeldungen /Zusammenfassung aus der Vernehmlassung </h3>    <p><strong>Allgemeine Einsch\u00e4tzung</strong></p>  <p>Die Parkplatzbewirtschaftung wird mehrheitlich als sinnvoll, nachvollziehbar und notwendig erachtet, da sie Ordnung schafft, Einnahmen generiert und der zunehmenden Problematik des Dauerparkierens begegnen soll. Positiv hervorgehoben werden vor allem Einfachheit, Verst\u00e4ndlichkeit und Pragmatismus. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass die Umsetzung zahlreiche kritische Punkte birgt: unterschiedliche Vorstellungen zu Zonen, Geb\u00fchrenh\u00f6he, Zweckbindung der Einnahmen, touristischer Nutzung sowie Fairness zwischen verschiedenen Nutzergruppen.</p>    <p><strong>Kernkritikpunkte und Forderungen</strong></p>  <p>Zoneneinteilung und Geb\u00fchrenregelung: Mehrere Akteure (Reifler, Gr\u00fcne, Die Mitte, VISIT Glarnerland) kritisieren die Unterschiede zwischen Zone 1 und 2 (30 Min. vs. 3 Std. gratis). Oft wird eine Angleichung oder Vereinheitlichung gefordert, um die Akzeptanz zu erh\u00f6hen.</p><ul>  <li><strong>Umfang und      Einbezug aller Parkpl\u00e4tze: </strong>Besonders die Gr\u00fcnen und die SP      bem\u00e4ngeln, dass wichtige Fl\u00e4chen (z. B. Sportbahnen Elm, Tierfed, einzelne      Dorfzentren) nicht ber\u00fccksichtigt sind. Dies f\u00fchre zu Ungleichbehandlungen      und Ausweichbewegungen.</li>  <li><strong>Touristische      Dimension: </strong>VISIT      Glarnerland und die Gr\u00fcnen pochen darauf, dass touristische Nutzer      gleichbehandelt werden und Einnahmen auch in touristische Infrastrukturen      fliessen sollen. Eine zu starke Belastung k\u00f6nne den Tourismus jedoch      sch\u00e4digen.</li>  <li><strong>Wirtschaftlichkeit      und Kosten-Nutzen: </strong>Grunds\u00e4tzlich wird eine moderate      Einnahmenerzielung bef\u00fcrwortet (Reifler: CHF 100\u2019000 Ziel). Die SP lehnt      das Konzept jedoch komplett ab, da sie das Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis f\u00fcr      negativ h\u00e4lt. Auch die Mitte zweifelt an den realistisch kalkulierten      Kosten.</li>  <li><strong>Technische      Umsetzung: </strong>Moderne      Bezahlm\u00f6glichkeiten (App, QR-Code, Parkingpay) werden von mehreren      Parteien gefordert, um Handhabung und Akzeptanz zu verbessern.</li>  <li><strong>Rechtsrahmen      und Mitbestimmung: </strong>SVP und Die Mitte betonen, dass Erweiterungen      oder Anpassungen zwingend von der Gemeindeversammlung beschlossen werden      m\u00fcssen.</li></ul><p><strong>Spannungsfelder</strong></p>  <ul>  <li><strong>Fairness      vs. Einfachheit:</strong>      Unterschiedliche Gratiszeiten, ausgenommene Parkpl\u00e4tze und      Sonderregelungen erzeugen Unzufriedenheit.</li>  <li><strong>Tourismus      vs. Lokalbev\u00f6lkerung:</strong> Einerseits soll der Tourismus profitieren,      andererseits d\u00fcrfen G\u00e4ste nicht bevorteilt oder \u00fcberm\u00e4ssig belastet      werden.</li>  <li><strong>Einnahmen      vs. Belastung:</strong>      Einnahmen sind gew\u00fcnscht, sollen aber nicht zu unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen      Belastungen f\u00fchren.</li></ul><p><strong>Fazit</strong></p>  <p>Die vorgeschlagene Parkplatzbewirtschaftung st\u00f6sst auf grunds\u00e4tzliche Zustimmung hinsichtlich Zielsetzung und Notwendigkeit. Entscheidend f\u00fcr die Akzeptanz werden jedoch Anpassungen bei Zonen, Geb\u00fchren, touristischer Einbindung und Zweckbindung der Einnahmen sein. W\u00e4hrend Die Mitte, FDP und SVP punktuelle Anpassungen fordern, gehen die Gr\u00fcnen und VISIT Glarnerland st\u00e4rker in Richtung Erweiterung und touristische Integration. Die SP lehnt die Parkplatzbewirtschaftung hingegen klar ab.</p><h3>6.5 Erl\u00e4uterungen zu den einzelnen Bestimmungen</h3><p><strong></strong></p><p>In diesem Abschnitt werden die einzelnen Artikel zum Reglement \u00fcber das Parkieren auf \u00f6ffentlichem Grund erl\u00e4utert. Auch werden einzelne Antr\u00e4ge aus der Vernehmlassung beschrieben und begr\u00fcndet, warum diese Aufnahme oder keine Aufnahme im Reglement gefunden haben.</p><p><strong>Art. 1; Zweck</strong></p><p>In Artikel 1 wird das Parkieren von Motorfahrzeugen und Anh\u00e4ngern auf dem \u00f6ffentlichen Grund im ganzen Gebiet der Gemeinde Glarus S\u00fcd geregelt, ausgenommen sind Parkierungsm\u00f6glichkeiten auf privatem Grund. Gem\u00e4ss R\u00fcckmeldung aus der Vernehmlassung sollte der Artikel mit \u00abg\u00e4stefreundlichen, nutzungsorientierten Parkraumgestaltung\u00bb erg\u00e4nzt werden. Die gew\u00fcnschte Erg\u00e4nzung wurde nicht aufgenommen, da \u00fcber die \u00c4sthetik oder die \u00f6kologische Gestaltung bei der Planung zu befinden ist.</p><p><strong>Art. 2; Vollzugsbeh\u00f6rde</strong></p><p>In Artikel 2 wird festgelegt, dass Funktion\u00e4re der Gemeinde im Rahmen der Kontrolle und \u00dcberwachung des ruhenden Verkehrs berechtigt sind, Ordnungsbussen zu verh\u00e4ngen. Dies bedeutet, dass k\u00fcnftig beispielsweise Mitarbeitende des Werkhofs befugt w\u00e4ren, auf bewirtschafteten Parkpl\u00e4tzen Kontrollen durchzuf\u00fchren und gegebenenfalls Ordnungsbussen auszustellen. D. h., beim zust\u00e4ndigen Departement Sicherheit und Justiz des Kantons Glarus ist ein entsprechender Antrag zu stellen, damit die Kontrolle und \u00dcberwachung des ruhenden Verkehrs gem\u00e4ss Artikel 37 Polizeigesetz des Kantons Glarus der Ortsgemeinde \u00fcbertragen werden kann.</p><p>Die Kontrolle und \u00dcberwachung soll zwingend durch Gemeindemitarbeitende erf\u00fcllt werden, war aus einer Vernehmlassungsantwort zu entnehmen. Mit einer solchen Aufnahme w\u00e4re eine allf\u00e4llige Auslagerung nur mit einer Reglementsanpassung m\u00f6glich. Damit gegebenenfalls eine Auslagerung dieser Kontrolle weiterhin m\u00f6glich bleibt, wurde der Antrag nicht ber\u00fccksichtigt.</p><p>Ein zus\u00e4tzlicher Absatz war gew\u00fcnscht, dass jede Erweiterung der Parkraumzonen durch die Gemeindeversammlung zu beschliessen ist. In den Artikeln 6-8 werden die verschiedenen Parkraumzonen definiert, damit wird dieser Zusatz nicht ben\u00f6tigt.</p><p><strong>Art. 3; Begriffe</strong></p><p>In Art. 3 werden die Begriffe im Zusammenhang mit dem Reglement erl\u00e4utert. In den R\u00fcckmeldungen wurde bem\u00e4ngelt, dass unklar ist, wo Parkverbotszonen sind. Gem\u00e4ss Parkplatzkonzept sind aktuell keine solchen Parkverbotszonen geplant. Damit aber bei Bedarf solche eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, muss dies im Reglement auch aufgef\u00fchrt werden.</p><p><strong>Art. 4; Grunds\u00e4tze</strong></p><p>Artikel 4 Absatz 1 erl\u00e4utert die Grunds\u00e4tze des Reglements, z. B. die Differenzierung unterschiedlicher Benutzergruppen. Die in der Vernehmlassung beantragte Erg\u00e4nzung, mit touristischen G\u00e4sten den Artikel zu erweitern, wurde abgelehnt, da mit dem Wortlaut \u00abunterschiedliche Benutzergruppen\u00bb auch die touristischen G\u00e4ste eingeschlossen sind.</p><p><strong>Art. 5; Regelung des Parkierens</strong></p><p>In Artikel 5 wird die Regelung in der Bewirtschaftungszone umschrieben, wie z. B., dass das Dauerparkieren in der Bewirtschaftungszone geb\u00fchrenpflichtig und eine Bewilligung notwendig ist, aber trotz Bewilligung kein Anspruch auf einen Parkplatz besteht. Weiter werden auch Ausnahmen zur Parkierungsbeschr\u00e4nkung erm\u00f6glicht. </p><p><strong>Art. 6; Blaue Zone</strong></p><p>Dieser Artikel umschreibt die allseits bekannte blaue Zone, welche in Art. 48a der Signalisationsverordnung geregelt ist. In der blauen Zone darf nur in gekennzeichneten Parkfeldern parkiert werden. In den bestehenden blauen Zonen \u00e4ndert sich nichts.</p><p><strong>Art. 7; Bewirtschaftungszone</strong></p><p>In diesem Abs. 1 bis 3 werden die einzelnen Zonen beschrieben und definiert, welche bewirtschaftet bzw. kostenpflichtig werden. Die einzelnen Zonen sind sehr eng definiert, somit k\u00f6nnen nicht willk\u00fcrlich weitere Parkpl\u00e4tze bewirtschaftet werden. Da die Bewirtschaftungszonen im Reglement definiert sind, hat die Stimmbev\u00f6lkerung \u00fcber eine allf\u00e4llige Erweiterung der Bewirtschaftung zu befinden.</p><p>In Absatz 4 wird der Gemeinderat erm\u00e4chtigt, diejenigen Parkfl\u00e4chen, welche unter Absatz 1 bis 3 fallen, sowie Geb\u00fchren im Geb\u00fchrentarif zu regeln. </p><p>Einzelne Antr\u00e4ge gem\u00e4ss Vernehmlassung bezogen sich zwar auf Artikel 7, sind jedoch allesamt Gegenstand des Geb\u00fchrentarifs.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung wurde infrage gestellt, ob eine Bewirtschaftung von Parkpl\u00e4tzen tats\u00e4chlich zur Sicherheit beitragen kann. Wie eine Bewirtschaftung eines Parkplatzes zur Verkehrssicherheit beitragen kann, wird im Parkplatzkonzept erl\u00e4utert.</p><p><strong>Art. 8; \u00dcbrige Gebiete</strong></p><p>In Art. 8 wird beschrieben, dass es im \u00fcbrigen Gemeindegebiet keine maximale Parkdauer gibt. Somit k\u00f6nnen alle Parkpl\u00e4tze, welche nicht unter die Zone 1 bis 3 fallen, weiterhin kostenlos benutzt werden.</p><p><strong>Art. 9; Geb\u00fchrentarif</strong></p><p>Dieser Artikel setzt die Grundlage f\u00fcr den Geb\u00fchrentarif zum Parkierungsreglement. Es sind H\u00f6chstbetr\u00e4ge gem\u00e4ss Abgaberecht zu definieren. Der Erlass des Geb\u00fchrentarifs soll in der Kompetenz des Gemeinderats liegen.</p><p>Als Antrag wurde die Aufnahme von Pauschalangeboten oder touristischen Angeboten angebracht. Eine solche Aufnahme w\u00fcrde die Verst\u00e4ndlichkeit verkomplizieren und ein Controlling erheblich erschweren. Somit fand der Antrag keine Aufnahme im Reglement.</p><p><strong>Art. 10; Verwendung der Einnahmen</strong></p><p>Die Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung sollen prim\u00e4r den Strassen- und Parkplatzbenutzenden zugutekommen. Sie dienen insbesondere der Finanzierung von Bau, Unterhalt, Sanierung und Erneuerung von Strassen und Strassenanlagen. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen die Mittel auch f\u00fcr verkehrsberuhigende Massnahmen im Bereich des Langsamverkehrs eingesetzt werden, um die Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden zu erh\u00f6hen.</p><p>\u00dcber die Verwendung der Einnahmen gingen mehrere Antr\u00e4ge ein. Unter anderem wurde beantragt, den Verwendungszweck zu streichen. Der Gemeinderat erachtet es jedoch als wichtig, dass die Einnahmen f\u00fcr die entsprechenden Nutzergruppen wiedereingesetzt werden. Daher ist eine komplette oder Teilstreichung dieses Artikels nicht sinnvoll, wie auch die Nutzniesser zu erweitern, welche aus anderen Gef\u00e4ssen unterst\u00fctzt bzw. finanziert werden.</p><p><strong>Art. 11 bis 13; \u00dcbergangs- und Schlussbestimmungen</strong></p><p>Regeln die Aufhebung des bisherigen Rechts und legen die Inkraftsetzung fest. Weiter werden die rechtlichen Parameter definiert, damit auch ein effektives Controlling m\u00f6glich ist.</p><h3>6.6 Finanzielle und personelle Auswirkungen</h3><p><strong></strong></p><p>Die Umsetzung des Parkierungsreglements verursacht auch Kosten. Diese wurden in einer vorsichtigen Berechnung abgesch\u00e4tzt und in zwei Kategorien unterteilt: Einmalige Investitionskosten und wiederkehrende j\u00e4hrliche Aufwendungen.</p><ul><li><strong>Einmalige Kosten:</strong> Dazu z\u00e4hlen Ausgaben f\u00fcr Beschilderung, Markierungen, Parkuhren, Softwarelizenzen, Anschaffung von Soft- und Hardware, Eigenleistungen (z. B. f\u00fcr Montagearbeiten) sowie eine Reserve f\u00fcr unvorhergesehene Ausgaben.</li><li><strong>J\u00e4hrliche Aufwendungen:</strong> Hierzu geh\u00f6ren Lizenzgeb\u00fchren, Wartungsvertr\u00e4ge f\u00fcr Parkuhren, Eigenleistungen f\u00fcr Bewilligungen und Kontrollt\u00e4tigkeiten sowie eine kleine Betriebskostenreserve.</li></ul><p>Aus den Berechnungen resultieren folgende Aufwendungen:</p>  <ul><li>Anschaffungskosten: <strong>CHF 86'300</strong></li><li>J\u00e4hrliche Aufwendungen: <strong>CHF 17'500</strong></li></ul><p>Den erwarteten Ausgaben stehen potenzielle Einnahmen gegen\u00fcber. Eine seri\u00f6se Berechnung dieser Einnahmen ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet, da keine verl\u00e4sslichen Belegungszahlen der betroffenen Parkpl\u00e4tze vorliegen. Zudem variiert die Auslastung teilweise stark \u00fcber das Jahr hinweg und ist saisonabh\u00e4ngig. Als einziger verf\u00fcgbarer Erfahrungswert k\u00f6nnen die bisherigen Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Parkplatzes D\u00e4niberg herangezogen werden. Im Jahr 2024 konnten Einnahmen von <strong>CHF 26'700</strong> erzielt werden. Diese Zahlen sind jedoch nur bedingt auf die zuk\u00fcnftige Situation \u00fcbertragbar. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Belegung verbessert, sobald der Parkplatz wieder am urspr\u00fcnglichen Standort (Kies) in Betrieb genommen wird. Vor diesem Hintergrund wurde eine vorsichtige Mischrechnung erstellt. Gem\u00e4ss dieser Kalkulation ist mit j\u00e4hrlichen Einnahmen von rund <strong>CHF 135'000</strong> zu rechnen.</p>    <p>Die Umsetzung des Parkierungsreglements soll keine direkten personellen Auswirkungen haben.</p>    <h3>6.7 Erw\u00e4gungen</h3>    <p>Mit dem vorliegenden Reglement wird der politische Auftrag aus der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2022 umgesetzt. Gleichzeitig wird der Weg f\u00fcr eine einheitliche, transparente und wirtschaftliche Parkraumbewirtschaftung geebnet.</p>    <p>Das Parkplatzreglement verfolgt das Ziel, mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand zus\u00e4tzliche Einnahmen zu generieren, ohne die Anwohnenden, Arbeitnehmenden sowie Unternehmen generell mit weiteren Geb\u00fchren zu belasten. Zudem soll die Sicherheit verbessert werden. Die erzielten Einnahmen sollen zur finanziellen Entlastung der Gemeinde beitragen. Zur gezielten Verwendung der Mittel ist vorgesehen, einen zweckgebundenen Fonds einzurichten. Dieser soll f\u00fcr den Unterhalt, die Sanierung und Erneuerung von Strassen und Parkplatzanlagen sowie f\u00fcr Massnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich des Langsamverkehrs eingesetzt werden.</p>    <p>Die Gemeindeversammlung beschliesst mit dem Parkierungsreglement die Grunds\u00e4tze. Beim Parkierungskonzept und Geb\u00fchrentarif (Vollzugsreglement) handelt es sich um dynamische Vollzugs-Dokumente zum Parkierungsreglement, sie sollen damit in der Kompetenz des Gemeinderats liegen. Im Anhang ist ein erster Entwurf dieser Dokumente zu entnehmen. Sollte das Reglement von der Gemeindeversammlung angenommen werden, wird der Gemeinderat \u00fcber diese Dokumente abschliessend beraten und diese erlassen. </p>    <p><strong></strong></p>  <h3>6.8 Antrag des Gemeinderates </h3>    <p>Gest\u00fctzt auf die Ausf\u00fchrungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, nachstehendem Antrag zuzustimmen:</p>    <p><strong>6.8.1    Genehmigung Reglement \u00fcber das Parkieren auf \u00f6ffentlichem Grund; </strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong>6.8.2    Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. </strong></p><hr><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h3>  <p>Die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) basiert auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 18. September 2025. </p>    <p><strong></strong>Das vom Gemeinderat pr\u00e4sentierte Parkplatzkonzept resultiert aus einer umfassenden Planung unter aktiver Beteiligung der Bev\u00f6lkerung. Die GPK beurteilt das Konzept zur Parkplatzbewirtschaftung als angemessen und \u00fcberschaubar. Sie empfiehlt, dem Antrag des Gemeinderats zuzustimmen.</p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><span></span></p><p><strong></strong></p>","resolution":"<p>Das Reglement \u00fcber das Parkieren auf \u00f6ffentlichem Grund in der Gemeinde Glarus S\u00fcd wurde <strong>genehmigt</strong>.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/1ddcb0c333fec02abbc4accb5c60f065bf340e2e581b535655baa7f5b63f56db"},"vota":[]},{"number":5,"state":"completed","last_modified":"2025-12-29T08:19:08.651480+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gemeindeordnung; \r\nTeilrevision aufgrund des neuen kantonalen Bildungsgesetzes","memorial_page":null,"overview":"<ul><li><strong></strong><strong>Genehmigung der Teilrevision aufgrund des neuen kantonalen Bildungsgesetzes</strong></li></ul>","text":"<h3>5.1 Ausgangslage</h3>    <p>Die Landsgemeinde hat am 4. Mai 2025 \u00c4nderungen am kantonalen Bildungsgesetz (nachfolgend nBiG) beschlossen. Infolge dieser Beschl\u00fcsse ist die Gemeindeordnung der Gemeinde Glarus S\u00fcd (nachfolgend GO) einer Teilrevision zu unterziehen, um sie an die neuen kantonalen Vorgaben im Bereich Schule anzupassen. In einem zweiten Schritt werden anschliessend die weiteren kommunalen Reglemente im Schulbereich \u00fcberarbeitet.</p><h3>5.2 Erw\u00e4gungen</h3>    <p>Die von der Landsgemeinde am 4. Mai 2025 beschlossenen \u00c4nderungen des nBiG betreffen insbesondere die Zust\u00e4ndigkeitsordnung im Bereich Schule. Die bisherige Schulkommission wird durch die Bildungskommission ersetzt, welche neu als Fachkommission strategische Aufgaben wahrnimmt. Operative Aufgaben werden dem Gemeinderat sowie den Hauptschulleitungen zugewiesen (vgl. Art. 80a und 81a nBiG).</p>    <p>Um lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, verbleibt den Gemeinden ein Entscheidungsspielraum, namentlich hinsichtlich der Zust\u00e4ndigkeiten zwischen Gemeinderat, Bildungskommission und Hauptschulleitung sowie in Bezug auf die Zusammensetzung der Bildungskommission. Dies macht es erforderlich, dass die drei Glarner Gemeinden ihre kommunalen Reglemente im Schulbereich \u00fcberpr\u00fcfen und anpassen.</p>    <p>Die grundlegenden Leitplanken hierzu setzt die Gemeindeordnung. Da die geltende GO Bestimmungen enth\u00e4lt, die dem nBiG widersprechen, ist sie mit einer Teilrevision anzupassen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, in einem n\u00e4chsten Schritt die kommunalen Reglemente \u00fcber die Schule und Kinderbetreuung zu \u00fcberarbeiten und diese bis zum Inkrafttreten des nBiG am 1. August 2026 in \u00dcbereinstimmung mit den kantonalen Vorgaben zu bringen.</p>    <p>In der vorliegenden Teilrevision wird vorgeschlagen, die Regelung \u00fcber die Zusammensetzung der Bildungskommission dem Gemeinderat zuzuweisen, da dieser gem\u00e4ss nBiG auch f\u00fcr deren Wahl zust\u00e4ndig ist (vgl. Art. 81 nBiG). Der Gemeinderat kann damit die Zusammensetzung im von ihm \u2013 unter Vorbehalt des Referendums \u2013 erlassenen Reglement \u00fcber die Schule und Kinderbetreuung festlegen und anschliessend die Mitglieder rekrutieren und w\u00e4hlen. Ziel ist, dass die Bildungskommission bei Inkrafttreten des nBiG rechtm\u00e4ssig konstituiert ist und ihre Arbeit aufnehmen kann.</p>    <p>Anzumerken ist, dass der Landrat des Kantons Glarus im Fr\u00fchling 2026 eine Verordnung zum nBiG erlassen wird. Nach Auskunft des kantonalen Departements Bildung und Kultur werden darin jedoch keine zus\u00e4tzlichen Bestimmungen zur Bildungskommission oder zur Aufgabenverteilung enthalten sein, da diese bereits im nBiG abschliessend geregelt sind.</p>    <p>Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Teilrevision der GO anl\u00e4sslich der Herbstgemeindeversammlung 2025 zu beschliessen. Dadurch kann im Anschluss die \u00dcberarbeitung des Reglements \u00fcber die Schule und Kinderbetreuung angegangen werden, mit dem Ziel, dieses im Fr\u00fchling 2026 durch den Gemeinderat zu erlassen. Sollte ein Referendum ergriffen werden, k\u00f6nnte dieses an der Fr\u00fchlingsgemeindeversammlung 2026 behandelt werden. Damit ist sichergestellt, dass beim Inkrafttreten des nBiG am 1. August 2026 s\u00e4mtliche kommunalen Grundlagen mit den kantonalen Gesetzesvorgaben \u00fcbereinstimmen.</p><h3>5.3 Erl\u00e4uterungen zu den einzelnen Bestimmungen</h3><p>Nachfolgend wird erl\u00e4utert, welche \u00c4nderungen gegen\u00fcber der derzeit in Kraft stehenden Gemeindeordnung vorgesehen sind.</p><p><strong>Artikel 8; Wahlbefugnisse der Stimmberechtigten</strong></p><p>Gem\u00e4ss Art. 81 nBiG wird die Bildungskommission vom Gemeinderat gew\u00e4hlt, womit die Stimmberechtigten daf\u00fcr nicht mehr zust\u00e4ndig sind. Entsprechend ist Art. 8 GO anzupassen.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/b85f83df9ed408655af550a2521fbe65dd34e275a8ba37f416cc71929f9fa286\" class=\"lazyload-alt\" width=\"816px\" height=\"625px\"></p><p><strong>Ziffer 3.3; Die Schulkommission</strong></p><p>Gem\u00e4ss nBiG gibt es keine Schulkommission mehr, sondern eine Bildungskommission, weshalb die \u00dcberschrift in Ziffer 3.3 entsprechend anzupassen ist.</p><p><strong></strong></p><p><strong>Artikel 39; Zusammensetzung; Mitwirkung</strong></p><p>In Art. 39 wird die Zusammensetzung der neuen Bildungskommission geregelt. Da zuk\u00fcnftig f\u00fcr die Wahl der Bildungskommission der Gemeinderat und nicht mehr die Stimmberechtigten zust\u00e4ndig sind und die Bildungskommission im \u00dcbrigen f\u00fcr rein strategische Fragen zust\u00e4ndig ist, soll deren Zusammensetzung zuk\u00fcnftig vom Gemeinderat bestimmt werden. Dies wird er voraussichtlich im kommunalen Reglement \u00fcber die Schule und Kinderbetreuung machen, welches dem fakultativen Referendum untersteht.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/bcb05aee6cccb85823ca6608bdcf3b79c737536abbc529966c7aabb2eac1eb16\" class=\"lazyload-alt\" width=\"818px\" height=\"402px\"></p><p><strong>Art. 40; Aufgaben</strong></p><p>Der Name Schulkommission wird durch den Begriff Bildungskommission gem\u00e4ss Wording nBiG ersetzt.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/a99a13c13517a5991e04408e707257015e74be8a7b9187700a5a2d796cc544ef\" class=\"lazyload-alt\" width=\"824px\" height=\"191px\"></p><p><strong>Art. 60; Rechtsform der Schule</strong></p><p>Die Schule untersteht neu der Aufsicht des Gemeinderates, die Bildungskommission ist zuk\u00fcnftig rein strategisch und als den Gemeinderat beratendes Gremium t\u00e4tig.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/9ff4028547e8934219380f55896badedb3e38e82fb24f047b73d7fa5be738216\" class=\"lazyload-alt\" width=\"921px\" height=\"185px\"></p><p><strong>Art. 64; Regelungen des Gemeinderates</strong></p><p>Abs. 2: Der Gemeinderat soll die Zusammensetzung der Bildungskommission bestimmen k\u00f6nnen (siehe Art. 8 nGO). Im kantonalen Recht in Art. 77 Abs. 1 BiG wird geregelt, wer den Sitzungen der Bildungskommission mit beratender Stimme beiwohnen darf, womit eine diesbez\u00fcgliche kommunale Regelung nicht mehr ben\u00f6tigt wird.</p><p>Abs. 3: Regelungen, welche den operativen Schulbereich betreffen, fallen nicht mehr in die Zust\u00e4ndigkeit der Bildungskommission, da diese rein strategisch t\u00e4tig ist. Hingegen werden die Kompetenzen der Hauptschulleitung im operativen Bereich im nBiG vergr\u00f6ssert, weshalb ihr gegebenenfalls eine Regelungskompetenz zugewiesen werden kann. Dies k\u00f6nnte der Gemeinderat bspw. im Reglement \u00fcber die Schule und Kinderbetreuung anordnen. Mit dieser GO-Regelung erh\u00e4lt er die M\u00f6glichkeit, dies bei Bedarf umzusetzen.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/be41ee710e2bb789bd05d57dd708192e0bd42a7c43b9bfbf171ad7b38b92d644\" class=\"lazyload-alt\" width=\"909px\" height=\"826px\"></p><p><strong>Art. 100; Inkrafttreten</strong></p><p>Das nBiG tritt gr\u00f6sstenteils per 01.08.2026 in Kraft. Daher soll auch die vorliegende <br> GO-Revision, welche das nBiG umsetzt, per 01.08.2026 in Kraft treten.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/770976759da99501efe8fe7d3552e614ec67c0c54829abed376f5cec773126c2\" class=\"lazyload-alt\" width=\"918px\" height=\"338px\"><span></span></p><h3>5.4 Antrag des Gemeinderates</h3>    <p>Gest\u00fctzt auf die Ausf\u00fchrungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, nachstehendem Antrag zuzustimmen:</p>    <p><strong>5.4.1 Genehmigung der Teilrevision der Gemeindeordnung f\u00fcr den Bereich Schule mit Inkrafttreten per 01.08.2026;</strong></p>    <p><strong>5.4.2 Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.</strong></p><hr><p><strong></strong></p><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<br></h3>  <p>Die Teilrevision der Gemeindeordnung ist eine Folge des Landsgemeindebeschlusses vom 04. Mai 2025 zum kantonalen Bildungsgesetz.</p>    <p>Die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) bef\u00fcrwortet das Vorgehen des Gemeinderats. Dieses sieht vor, die \u00c4nderungen des kantonalen Bildungsgesetzes zun\u00e4chst in der Gemeindeordnung abzubilden. In einer zweiten Phase werden anschliessend die bestehenden Schulreglemente \u00fcberarbeitet.</p>    <p>Die GPK unterst\u00fctzt somit die vorgeschlagene Anpassung der Gemeindeordnung und empfiehlt, dem Antrag des Gemeinderats zuzustimmen.</p>","resolution":"<p>Die Teilrevision der Gemeindeordnung \u2013 angepasst an das neue kantonale Bildungsgesetz \u2013 wurde <strong>genehmigt</strong>.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/ea214b9dc1403fc55f3ddac35c5bf748c64f855c5d5c9da842c6318add625f3c"},"vota":[]},{"number":4,"state":"completed","last_modified":"2025-12-29T08:19:01.289502+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Jahresrechnung Glarus S\u00fcd Care (GLSC) 2024","memorial_page":null,"overview":"<ul><li><strong>Genehmigung Gesch\u00e4ftsbericht 2024 inkl. Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle     </strong></li><li><strong>Kenntnisnahme Halbjahresabschluss 2025</strong></li><li><strong>Kenntnisnahme Fragenkatalog unabh\u00e4ngige Untersuchungskommission</strong> </li></ul><p>Der Gesch\u00e4ftsbericht 2024 der GLSC wurde den Stimmberechtigten als separate Beilage mit dem Memorial Juni 2025 abgegeben. Er umfasste insbesondere Bilanz, Erfolgsrechnung und Bericht der Revisionsstelle. Diese befinden sich im Memorialsanhang ab Seite 93 oder unter \u00abDownload\u00bb auf dieser Plattform.<br></p>","text":"<h3>4.1 Ausgangslage</h3>  <p><strong></strong></p>  <p>An der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 stellte Peter Zimmermann, Linthal, den Antrag, die Jahresrechnung und den Gesch\u00e4ftsbericht 2024 der Glarus S\u00fcd Care (GLSC) zur\u00fcckzuweisen. Begr\u00fcndet wurde dies mit dem erneut negativen Jahresergebnis, offenen Fragen zur finanziellen F\u00fchrung sowie Kritik an der strategischen Ausrichtung der GLSC. Die Versammlung hiess den Antrag gut und beauftragte den Gemeinderat, eine unabh\u00e4ngige Untersuchung einzuleiten.</p>    <p>Obwohl die Zust\u00e4ndigkeit der Gemeindeversammlung in dieser Sache nicht gegeben war, nahm der Gemeinderat diesen Auftrag auf und beschloss am 12. August 2025, die Untersuchung durch die Firma Federas begleiten zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass sowohl finanzielle als auch organisatorische Aspekte unabh\u00e4ngig und fachlich fundiert analysiert werden. Der von Federas erarbeitete Fragenkatalog bildet die Grundlage dieser Untersuchung und umfasst insbesondere:</p>    <ul>  <li>Analyse      der Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die negativen Ergebnisse der vergangenen Jahre</li>  <li>Beurteilung      der strategischen Ausrichtung und Zielsetzungen der GLSC</li>  <li>Kl\u00e4rung      der Zust\u00e4ndigkeiten zwischen Gemeinde und GLSC</li> </ul>    <p>Die Untersuchung wird breit abgest\u00fctzt durchgef\u00fchrt: Neben den politischen Parteien beteiligen sich sowohl die Gemeinde als auch die GLSC aktiv am Prozess. Dadurch wird gew\u00e4hrleistet, dass die Analyse umfassend erfolgt und die Ergebnisse f\u00fcr alle Beteiligten tragf\u00e4hig sind.</p>    <p>Gem\u00e4ss Gemeindegesetz Art. 66 Abs. 4 (\u00abAbstimmungsverfahren bei der Genehmigung der Jahresrechnung\u00bb) m\u00fcsste die Vorsteherschaft nach einer Nichtgenehmigung innert acht Wochen eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen. Angesichts der kurzen Frist und nach R\u00fccksprache mit dem Kanton sowie dem Antragsteller wurde jedoch vereinbart, die Genehmigung der Jahresrechnung 2024 an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 vorzulegen. Damit soll der Versammlung zus\u00e4tzlich ein aktuelles Bild der finanziellen Lage der GLSC vermittelt werden. Neben der Jahresrechnung 2024 wird deshalb auch der Halbjahresabschluss 2025 pr\u00e4sentiert. Dieser zeigt die laufende Entwicklung auf und schafft Transparenz f\u00fcr die weiteren Diskussionen.</p>    <p>Mit diesen Schritten tr\u00e4gt der Gemeinderat dem politischen Willen der Versammlung Rechnung, wahrt die rechtlichen Vorgaben und schafft die Grundlage f\u00fcr eine sachgerechte Beurteilung sowie k\u00fcnftige Entscheidungen im Alters- und Pflegebereich von Glarus S\u00fcd.</p>    <h3>4.2 Bericht zum Ergebnis per 30. Juni 2025 mit Vorjahresvergleich</h3>    <p>Die nachfolgenden Zahlen zeigen die wichtigsten finanziellen Werte von Glarus S\u00fcd Care per 30. Juni 2025 inkl. Vorjahresvergleich. Die aufgef\u00fchrten Zahlen wurden nicht durch die Revisionsstelle gepr\u00fcft. Die Pr\u00fcfung erfolgt erst mit dem Jahresabschluss per 31. Dezember 2025.</p>    <p><strong>4.2.1 Erfolgsrechnung</strong></p>    <p>Glarus S\u00fcd Care erzielte auch im ersten Halbjahr 2025 ein negatives Ergebnis, konnte jedoch gegen\u00fcber dem Vorjahr eine deutliche Reduktion des Verlusts erreichen. Trotz eines R\u00fcckgangs der Belegung und entsprechend tieferen Ertr\u00e4gen konnte der Verlust dank Kostenreduktionen beim Personal- und Betriebsaufwand signifikant gesenkt werden.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/df5ce8f072fdcb33ba21ffc3a7667e437bfb58c3f0fc13bc29b243abaf09da2e\" class=\"lazyload-alt\" width=\"936px\" height=\"392px\"></p><p>Das Ergebnis per 30.06.2025 betr\u00e4gt CHF -422\u2019917 und hat sich gegen\u00fcber dem Vorjahr um 53.3% verbessert. W\u00e4hrend sich die Ertr\u00e4ge um 2.6% reduzierten, konnten die Personalkosten um 5.7% und die Betriebsaufw\u00e4nde um 12.4% gesenkt werden. Auch die Abschreibungen lagen 8.7% unter dem Vorjahreswert.</p><p><strong>4.2.2 Ertr\u00e4ge</strong></p><p><strong></strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/2f7a1507f83422932a917f559b12008a7024caf3a379877f3b6bdfded16afcbb\" class=\"lazyload-alt\" width=\"930px\" height=\"164px\"></p><p>Im ersten Halbjahr 2025 lag die durchschnittliche Belegung bei 161 Betten gegen\u00fcber 165 im ersten Halbjahr des Vorjahres. Damit reduzierten sich die Pflegetage auf 28\u2019695 (-4.4%) und die Pflegeminuten auf 2.86 Mio. (Vorjahr 3 Mio.). Trotz einer Erh\u00f6hung der Pensionstaxen um CHF 8 pro Tag/Bett sanken die Taxeinnahmen um 3.4%.</p><p>Demgegen\u00fcber stiegen die \u00fcbrigen Ertr\u00e4ge um 11.9%, insbesondere durch h\u00f6here Drittleistungen (z. B. Mahlzeitenlieferungen an Horte) sowie interne Personalleistungen (z. B. sind Mineralwasser und Kaffee neu f\u00fcr Mitarbeitende kostenpflichtig).</p><p><strong>4.2.3 Personalaufwand</strong><br></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/43ba94cca9fec3b522098ad53dcbd4ce17e718da01c0dd73b1ff2a05a8c88afc\" class=\"lazyload-alt\" width=\"933px\" height=\"206px\"></p><p>Der\nPersonalaufwand sank um 5.7% bzw. CHF 461\u2019679. Ausschlaggebend war die\nReduktion tempor\u00e4rer Mitarbeitender und externer Leistungen (-35.1%). W\u00e4hrend\ndie Besoldungen im Pflegebereich aufgrund der Reduktion der tempor\u00e4ren\nMitarbeitenden leicht stiegen (+1.2%), gingen sie in Hotellerie und Verwaltung\nleicht zur\u00fcck. Insgesamt resultierte ein marginaler Anstieg von 0.3% bei den\nBesoldungen.<br></p><p><strong>4.2.4 Betriebsaufwand</strong><br></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/70ecef5fe412aaa278038c4c05195bbc8279f32f1e8f231d876848a700bd8c9f\" class=\"lazyload-alt\" width=\"930px\" height=\"391px\"></p><p>Der Betriebsaufwand reduzierte sich um 12.4% bzw. CHF 220\u2019216. Die gr\u00f6ssten Einsparungen ergaben sich bei Lebensmitteln (-13.5%), Verwaltungsaufwand (-30.3%), Energie (-11.5%) sowie Unterhalt und Reparaturen (-15.0%). Eine Erh\u00f6hung verzeichnete der Haushaltsaufwand (+25.4%) infolge neuer Berufskleidung.</p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>4.2.5 Ausblick</strong></p><p>Die Belegung blieb in den Sommermonaten Juli und August tief. F\u00fcr die Herbstmonate ist erfahrungsgem\u00e4ss mit einer h\u00f6heren Auslastung zu rechnen, sodass die Ertr\u00e4ge leicht steigen k\u00f6nnten. Dennoch wird der Gesamtertrag voraussichtlich unter dem Vorjahr liegen.</p><p>Auf der Kostenseite werden die eingeleiteten Sparmassnahmen im zweiten Halbjahr weitergef\u00fchrt und teilweise verst\u00e4rkt (Abbau Tempor\u00e4rpersonal, Anpassungen im Stellenplan von Hotellerie und Verwaltung, Optimierungen im Betriebsaufwand).</p><p>F\u00fcr 2025 wird kein ausgeglichenes Ergebnis erwartet. Es ist jedoch realistisch, den Jahresverlust 2024 (CHF -1.54 Mio.) mindestens zu halbieren. Bei positiver Belegungsentwicklung d\u00fcrfte das Ergebnis zudem im Bereich der Jahresabschl\u00fcsse 2022 (CHF -621\u2019199) und 2023 (CHF -656\u2019395) liegen. Das Budget 2025 (CHF -304'500) wird aufgrund der tiefen Belegung nicht erreicht werden.</p><h3>4.3 Unabh\u00e4ngige Untersuchungskommission</h3><p>Wie eingangs erw\u00e4hnt, hat die Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 den Gesch\u00e4ftsbericht 2024 der Glarus S\u00fcd Care (inkl. Jahresrechnung und Revisionsbericht) zur\u00fcckgewiesen. Die Versammlung beauftragte den Gemeinderat, bis zur n\u00e4chsten Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 zentrale Fragen zu kl\u00e4ren:</p><ul>  <li>Wie      ist das negative Jahresergebnis zustande gekommen?</li>  <li>Warum      gelingt es der GSC seit Jahren nicht, aus der Verlustzone zu kommen?</li>  <li>Wie      haben die zust\u00e4ndigen Organe ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen?</li> </ul><p>Unmittelbar nach der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat die Firma Federas Beratung AG beigezogen, um die unabh\u00e4ngige Untersuchung vorzubereiten und die weiteren Schritte fachlich zu begleiten. Beim Austausch mit den Parteivertretungen am 8. September 2025 war Federas bereits involviert und hat die Diskussion unterst\u00fctzt. Dabei zeigte sich, dass eine sorgf\u00e4ltige und unabh\u00e4ngige Aufarbeitung der Entwicklung der Glarus S\u00fcd Care \u00fcber die letzten Jahre notwendig ist, die verbleibende Zeit bis zur Versammlung vom 20. November 2025 aber nicht ausreicht, um alle offenen Fragen abschliessend zu beantworten. </p><p>Federas hat deshalb ein zweistufiges Vorgehen empfohlen:</p><p><strong>Kurzfristig:</strong> Die Verantwortlichen der GLSC beantworten jene Fragen zur Jahresrechnung 2024, die keiner vertieften, unabh\u00e4ngigen Untersuchung bed\u00fcrfen. Diese Antworten sind nachfolgend aufgef\u00fchrt.</p><p><strong>Mittelfristig: </strong>Die offenen Fragen der Parteien werden in f\u00fcnf Themenfelder strukturiert, die im Rahmen der unabh\u00e4ngigen Untersuchung vertieft behandelt werden. Diese Themenfelder sind wie folgt aufgegleist:</p><p>a) Strategie &amp; Businessplan<br>b) Angebote &amp; Qualit\u00e4t<br>c) Personal<br>d) Finanzen und Wirtschaftlichkeit<br>e) Struktur und Governance</p><p>Zur Vorbereitung auf die Gemeindeversammlung empfahl Federas zudem, ausgew\u00e4hlte Fragen und deren Beantwortungen bereits jetzt der Stimmb\u00fcrgerschaft zug\u00e4nglich zu machen. Weitergehende Fragestellungen im Rahmen der unabh\u00e4ngigen Untersuchung werden vertieft in Phase 2 gepr\u00fcft.</p><h3>4.4 Fragen Phase 1 </h3><p>Folgende Fragen bez\u00fcglich Phase 1 konnten bereits ohne vertiefte Pr\u00fcfung seitens Glarus S\u00fcd Care beantwortet werden: </p><p><strong><i>Was sind die wichtigsten Gr\u00fcnde f\u00fcr das negative Jahresergebnis 2024? </i></strong></p><p><em>Welche dieser Gr\u00fcnde sind Sonder-/Einmaleffekte?</em></p><ul><li>Gegen\u00fcber dem Vorjahr kommen die gr\u00f6ssten Abweichungen aus:</li></ul><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/d3e98e3e3c3bb409094787e638f1c5685e13714d997d2f872e5f5e654672d00a\" class=\"lazyload-alt\" width=\"706px\" height=\"415px\"></p><ul><li>Den h\u00f6heren Ertr\u00e4gen von +CHF 0.9 Mio. standen deutlich h\u00f6here Kosten gegen\u00fcber.</li><li>Allein der deutlich gestiegene Einsatz von Tempor\u00e4rpersonal in der Pflege hat zu CHF 1.5 Mio. h\u00f6heren Kosten gef\u00fchrt. Dazu kamen die h\u00f6heren Kosten in Leitung und Verwaltung.</li><li> Aufgrund der Reduktion des Tempor\u00e4rpersonals im Jahr 2025 kann heute gesagt werden, dass es sich bei einem grossen Teil dieser Kosten um Einmaleffekte handelte. Sowohl diese Kosten als auch die eigenen Personalkosten ausserhalb der Pflege wurden im Jahr 2025 signifikant gesenkt. </li><li>Aktuell zeichnet sich ab, dass das Ergebnis 2025 demjenigen von 2023 entsprechen und der Verlust im Vergleich zu 2024 um rund die H\u00e4lfte reduziert werden wird. Dies geschieht trotz r\u00fcckl\u00e4ufiger Ertr\u00e4ge infolge tieferer Belegung. Ausschlaggebend sind die gegen\u00fcber 2024 deutlich reduzierten Personal- und Betriebskosten, vor allem beim Tempor\u00e4rpersonal.</li></ul><p><strong><em>Personalaufwand:</em> </strong></p><p><em>Wie hoch war die Entsch\u00e4digung des Verwaltungsrats? Wie hoch war die h\u00f6chste und die tiefste Entsch\u00e4digung eines Verwaltungsratsmitglieds?</em></p><p><em></em></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/a4a9bf1b0b635d1eba1ceb0e81e72909970596f8672bd753907fa2d93a1ea294\" class=\"lazyload-alt\" width=\"956px\" height=\"204px\"></p><ul><li>Die H\u00f6he der Entsch\u00e4digungen (Pauschale, Sitzungsgelder) basiert auf dem Besoldungsreglement der Gemeinde Glarus S\u00fcd vom 23.06.2022 und dem Gemeinderatsbeschluss vom 17.08.2023.</li><li>Der Verwaltungsrat bestand im Jahr 2024 aus 6 Mitgliedern.</li><li>Betr\u00e4ge ohne Beitr\u00e4ge in Sozialversicherungen. </li><li>F\u00fcr den Vergleich der tiefsten Entsch\u00e4digung wurden die Entsch\u00e4digungen von neu eintretenden Mitgliedern auf ein ganzes Jahr hochgerechnet und derjenige Wert verwendet, der \u00fcber das ganze Jahr am tiefsten war.</li></ul><p><em>Wie hoch war die Entsch\u00e4digung der Gesch\u00e4ftsleitung?</em> </p>  <ul><li>Bis 31.07.2024 bestand die Gesch\u00e4ftsleitung aus 5 Mitgliedern, vom 01.08. bis 31.08. aus 4 Mitgliedern, vom 01.09. bis 30.09. aus 5 Mitgliedern, vom 01.10. bis 27.10. aus 4 Mitgliedern und ab 28.10.2024 wieder aus 5 Mitgliedern.</li><li>Die PK-Beitr\u00e4ge f\u00fcr ein Mitglied der Gesch\u00e4ftsleitung (Mitglied bis 31.07.2024) wurden nicht \u00fcber den Lohn ausbezahlt, sondern von einer Drittfirma verrechnet, weshalb sie nicht in der Tabelle enthalten sind. Total CHF 14'322.00 sind daf\u00fcr in der Buchhaltung ersichtlich (5 Zahlungen \u00e0 CHF 2'864.40).</li></ul><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/af58e9249b1bf02cec5fe1c45e229b0798cfb79072193667c87ea5c0791f8fcd\" class=\"lazyload-alt\" width=\"1056px\" height=\"90px\"></p><p><em>Wieso ist der Besoldungsaufwand f\u00fcr Leitung und Verwaltung gegen\u00fcber 2022 um 92% angestiegen? </em></p><ul><li>Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Jahren 2022 und 2024 zu erreichen, m\u00fcssen zwei Sondereffekte korrigiert werden:<ul><li>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung wurde von August 2022 bis April 2023 von einem externen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wahrgenommen. Diese Kosten sind nicht unter \u00abBesoldungen\u00bb, sondern unter \u00abLeistungen Dritter\u00bb verbucht. F\u00fcr die bessere Vergleichbarkeit m\u00fcssen diese Kosten im Gesch\u00e4ftsjahr 2022 ber\u00fccksichtigt werden.</li><li>Im Jahr 2024 wurde eine R\u00fcckstellung im Personalbereich aufgel\u00f6st. Die Aufl\u00f6sung ist nicht unter \u00abBesoldungen\u00bb, sondern im \u00abPersonalnebenaufwand\u00bb verbucht. F\u00fcr die bessere Vergleichbarkeit muss diese Kostenreduktion im Gesch\u00e4ftsjahr 2024 ber\u00fccksichtigt werden.</li></ul></li></ul><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/846680d8932ada248bf926a7ee4dc253b01b0e078e87592735d4e88e41b67d19\" class=\"lazyload-alt\" width=\"924px\" height=\"353px\"></p><ul><li>Auch mit dieser Korrektur betragen die Kostenerh\u00f6hungen von 2022 auf 2024 immer noch CHF 449'239.48, respektive +57%.</li><li>Folgende Stellen wurden neu aufgebaut:<ul><li>IT-Verantwortlicher (100%-Stelle) ab Februar 2024;</li><li>Marketing und GL-Assistenz (100%-Stelle) ab Januar 2023 (Abbau auf 60% per Dezember 2025);</li><li>Zentrale Planung (100%-Stelle) von September 2023 bis Juni 2024 (inzwischen wieder abgebaut). </li></ul></li><li>Die Stelle VR-Sekretariat wurde per Februar 2022 von 20% auf 30% und per Mai 2024 von 30% auf 40% erh\u00f6ht.</li><li>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung war bis August 2022 und ab Mai 2023 durch interne Mitarbeitende abgedeckt. Im Zeitraum August 2022 bis April 2023 wurde sie durch eine extern angestellte Person abgedeckt. Diese Kosten von CHF 110'284.80 sind f\u00fcr den Zeitraum August \u2013 Dezember 2022 nicht im Aufwand Besoldungen enthalten, sondern in den \u00abLeistungen Dritter\u00bb. </li><li>Die Funktion Leitung Finanzen wurde erst ab Juli 2022 wiederbesetzt (zuerst 80%, ab Oktober 2022 100%). Davor verteilte sich der Aufgabenbereich \u00fcbergangsweise auf die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, die Personaladministration und die Administration. Im Jahr 2024 war die Funktion w\u00e4hrend eines Monats (\u00dcbergabezeit) doppelt besetzt.</li><li>Die Funktion Belegungsmanagement war bis Oktober 2022 mit 80% besetzt, von November 2022 bis August 2023 mit 90%, von September 2023 bis November 2023 mit 100% und ab Dezember 2023 mit 160%. Ab November 2025 wird die Funktion wieder mit 80% besetzt.</li></ul><p>Somit k\u00f6nnen die Mehrkosten von CHF 449'239.48 zwischen dem Aufwand 2022 und dem Aufwand 2024 wie folgt begr\u00fcndet werden:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/95dd8dc2e46772a7fccc7e1f69cc93577ca9a73cf752dcc89931d23959ef471f\" class=\"lazyload-alt\" width=\"914px\" height=\"446px\"></p><p><em>Was wird im Personalnebenaufwand verbucht und wieso ist dieser 2024 um 105% h\u00f6her als im Vorjahr?</em></p>  <ul><li>Die Position \u00abPersonalnebenaufwand und Leistungen Dritter\u00bb beinhaltet einerseits die Drittleistungen im Bereich Pflege (Tempor\u00e4rpersonal) und Verwaltung (externe Berater) und andererseits den Personalnebenaufwand. Der Personalnebenaufwand setzt sich aus den Weiterbildungskosten, Kosten f\u00fcr Personalrekrutierung, Mitarbeiteranl\u00e4ssen und \u00fcbrigen Spesen zusammen. </li></ul>    <p>Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich die folgenden Werte:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/33cf94e1414d90c0952e07c66502e806a788a34331d0463ce20e04137cd3f66e\" class=\"lazyload-alt\" width=\"985px\" height=\"254px\"></p><p>Die\nhaupts\u00e4chliche Abweichung der Kosten kommt somit aus den \u00abLeistungen Dritter\u00bb.\nNachfolgend eine \u00dcbersicht der Ver\u00e4nderungen:<br></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/33c0aac495683d9d6dd040a27614208845a3c42694522cfa0bf3b9fce26d7e67\" class=\"lazyload-alt\" width=\"992px\" height=\"444px\"></p><p>Aufteilung\n\u00abTempor\u00e4re Mitarbeitende Pflege\u00bb nach Firmen:<br></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/30ea69e17ab5d8b30fad4f3964db2e227daa24748e0c818771557375f693b059\" class=\"lazyload-alt\" width=\"792px\" height=\"288px\"></p><p>Aufteilung\n\u00abExterne Beratung\u00bb nach Firmen:<br></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/21eb38b8d211cc9b844ca31fd39a910f0eee36dfd0277766f29c87dcc82d10a2\" class=\"lazyload-alt\" width=\"789px\" height=\"288px\"></p><ul><li>Der Anstieg der Drittkosten kommt vollumf\u00e4nglich von deutlich h\u00f6heren Kosten f\u00fcr tempor\u00e4re Mitarbeitende in der Pflege. Diese Kosten stiegen um CHF 1'586'886.24, w\u00e4hrend die \u00fcbrigen Drittkosten sanken.</li><li>Haupts\u00e4chlich sanken die Kosten f\u00fcr den externen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (im Jahr 2024 wieder intern) um CHF 141'625.50 und die \u00fcbrigen Beratungskosten um CHF 129'153.15.</li></ul><p><em>Wie hoch ist der\nMehrzeiten-/Feriensaldo und wie hat er sich gegen\u00fcber 2023 entwickelt? </em></p><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/cc557cec921b20c85269756f2d3ab361219e9096c0deb1fd8e34646a98a84213\" class=\"lazyload-alt\" width=\"918px\" height=\"163px\"><ul><li>Per 31.12.2024 betrug der Saldo an nicht bezogenen \u00dcberstunden 7'612 Stunden gegen\u00fcber 7\u2019950 Stunden per 31.12.2023.</li><li>Per 31.12.2024 betrug der Saldo an nicht bezogenen Ferien 3'580 Stunden gegen\u00fcber 3'593 Stunden per 31.12.2023.</li></ul><p><i>Wie hoch war der Aufwand f\u00fcr personalrechtliche Auseinandersetzungen?</i></p>  <ul><li>F\u00fcr zwei personalrechtliche Auseinandersetzungen fielen im Jahr 2024 Drittkosten (Anwaltskosten) von CHF 10'839.20 an, wovon CHF 10'000.00 durch die Aufl\u00f6sung einer R\u00fcckstellung gedeckt waren. Somit betrugen die im Gesch\u00e4ftsjahr verbuchten Kosten CHF 839.20.</li></ul><p><strong><em>Tempor\u00e4re Pflegekr\u00e4fte:</em> </strong></p>  <p><i>Wie hoch waren die Stunden und Kosten f\u00fcr tempor\u00e4re Pflegekr\u00e4fte? </i></p>  <ul><li>Insgesamt wurden im Jahr 2024 CHF 1'890'971.59 f\u00fcr tempor\u00e4re Pflegekr\u00e4fte ausgegeben. </li><li>Insgesamt wurden 26\u2019811 Stunden Leistungen von tempor\u00e4ren Mitarbeitenden bezahlt.</li><li>Der mittlere Stundensatz betrug somit CHF 70.53 (inkl. Zulagen und MWST).<ul><li>Unter der Annahme, dass die gleiche Anzahl eigene Mitarbeitende mit dem gleichen Mix der Qualifikationen (HF, FAGE, Assistenten) zus\u00e4tzlich eingestellt worden w\u00e4re anstelle der tempor\u00e4ren Mitarbeitenden, h\u00e4tten Kosten von rund CHF 1.24 Mio. resultiert gegen\u00fcber den CHF 1.89 Mio. Dementsprechend w\u00e4ren die Kosten rund CHF 650'000 tiefer gewesen. Auf die Stunde gerechnet betragen die Kosten eigener Mitarbeitender (im Mix der Qualifikationen der eingesetzten Tempor\u00e4rmitarbeitenden) CHF 46.10 anstelle CHF 70.53. Diese Berechnung basiert auf Annahmen bez\u00fcglich Krankheits- und Weiterbildungstagen und hat deshalb eine gewisse Unsch\u00e4rfe. Anzumerken ist, dass bei der Verrechnung der Tempor\u00e4rmitarbeitenden auch Mehrwertsteuer anf\u00e4llt, ohne diese l\u00e4gen die Kosten pro Stunde auf 65.25 statt 70.53 CHF.</li></ul></li></ul><p><i>An welchen Standorten wurden tempor\u00e4re Pflegekr\u00e4fte in welchem Umfang eingesetzt?</i></p>  <p>Die 26'811 Stunden teilen sich wie folgt auf die Standorte auf:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/72f8bfb2f46c3a0edd5a6ae525a8452566b90cc0d71cf51ce5302679d2fbed1b\" class=\"lazyload-alt\" width=\"627px\" height=\"474px\"></p><p><i>Welche Firmen wurden beigezogen? </i></p><p>Aufteilung \u00abTempor\u00e4re Mitarbeitenden Pflege\u00bb nach Firmen:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/9e9dd09086afd757659874dd02e6f4d2a06a6ee83accd43352cb48ed9fb73ca7\" class=\"lazyload-alt\" width=\"794px\" height=\"290px\"></p><p><strong><em>Diverses:</em></strong></p><p><i>Wie hoch waren die Kosten f\u00fcr externe Beratungen? Wie viele Auftr\u00e4ge wurden erteilt und zu welchen Themen? Wie hoch waren die Kosten beim gr\u00f6ssten Mandat? </i></p><ul><li>Gesamthaft betrugen die Kosten f\u00fcr externe Beratungen, welche unter \u00abLeistungen Dritter\u00bb verbucht wurden, CHF 200'387.20. </li><li>Der gr\u00f6sste Anteil an externer Beratung wurde mit CHF 95'972.15 an die Firma B.I.G. GmbH, Ormalingen, f\u00fcr die externe Betreuung des QM-Systems inkl. Lizenzgeb\u00fchren bezahlt.</li><li>Weitere CHF 69'909.55 wurden unter diesem Konto an die Firma CCTM AG, Basel, bezahlt f\u00fcr Unterst\u00fctzung bei den Projekten Kostenoptimierung, Transformation Elm sowie allgemeinem Support f\u00fcr Verwaltungsrat und Gesch\u00e4ftsleitung. Daneben wurden weitere CHF 69'526.40 f\u00fcr Standortevaluationen und Machbarkeitsstudien zur Immobilienstrategie bezahlt, diese Kosten wurden jedoch in der Bilanz aktiviert.</li><li>Ein dritter externer Berater war die Firma BITFEE AG, Cham. Insgesamt CHF 34'505.50 wurden unter \u00abLeistungen Dritter\u00bb verbucht, weitere CHF 86\u2019804.30 unter dem IT-Aufwand in den Verwaltungskosten.</li></ul><p><i>Warum wurden unverzinsliche Darlehen der Gemeinde zur\u00fcckbezahlt? </i></p><ul><li>Der Darlehensvertrag vom 29.11.2019 sieht eine j\u00e4hrliche Mindestr\u00fcckzahlung von CHF 100'000 vor, h\u00f6here R\u00fcckzahlungen k\u00f6nnen jederzeit geleistet werden. Es wurde der Minimalbetrag von CHF 100'000 zur\u00fcckbezahlt.</li></ul><p><i>Wie wird die Wertberichtigung auf Forderungen von CHF 125'330.70 begr\u00fcndet? </i></p><ul><li>Es handelt sich ausschliesslich um Einzelwertberichtigungen. S\u00e4mtliche verfallenen offenen Forderungen wurden bewertet. Forderungen gegen\u00fcber verstorbenen ehemaligen Bewohnern, bei welchen das Erbe nicht angetreten wurde, wurden wertberichtigt. Ebenso einzelne Forderungen gegen\u00fcber nicht zahlungsf\u00e4higen oder sich mit den Zahlungen im R\u00fcckstand befindlichen ehemaligen oder aktuellen Bewohnenden. </li><li>Es wurde dar\u00fcber hinaus keine pauschale Wertberichtigung vorgenommen, da die \u00fcbrigen Forderungen entweder Krankenkassen oder die \u00f6ffentliche Hand betreffen oder durch die einbezahlten Sicherheitsleistungen gesichert sind.</li></ul><p><i>Verf\u00fcgt die Glarus S\u00fcd Care neben den ausgewiesenen R\u00fcckstellungen und Gewinnreserven \u00fcber weitere (stille) Reserven? </i></p><ul><li>Es bestehen neben den R\u00fcckstellungen f\u00fcr Reinvestitionen keine weiteren stillen Reserven.</li></ul><p><i></i></p><ul><li><img src=\"https://glarus-sued.onegovcloud.ch/storage/dd3d6f41291cec35e4f8fbe5b3f3bf41c46a75589ee26d4572c0f2fac4e8695d\" class=\"lazyload-alt\" width=\"1045px\" height=\"394px\"></li></ul><p>Zus\u00e4tzlich w\u00fcnschte die Partei der Gr\u00fcnen noch die Beantwortung der Frage der Spartenrechnung f\u00fcr die Jahre 2023/2024 und Aussagen zur Rentabilit\u00e4t bereits im Hinblick auf die GV vom 20. November 2025. Glarus S\u00fcd Care hat per 31.12.2023 eine Spartenrechnung erstellt. Diese wurde aufgrund einer relativ hohen Unsch\u00e4rfe und den grossen Zeitaufwand durch die manuelle Ermittlung im 2024 nicht mehr weitergef\u00fchrt und f\u00fcr 2025 direkt im Buchhaltungssystem komplett neu aufgebaut. Somit liegt nur eine Spartenrechnung per 31.12.2023 und eine per 30.06.2025 vor. Der Gemeinderat vertritt die Meinung, dass Aussagen zur Rentabilit\u00e4t einer objektiven Untersuchung bed\u00fcrfen, und wird in Absprache mit Federas diese Frage erst in der Phase 2 bearbeiten.</p><h3>4.5 Antrag des Gemeinderates</h3><p>Gest\u00fctzt auf die Ausf\u00fchrungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, nachstehende Antr\u00e4gen zuzustimmen:</p><p><strong>4.5.1 Genehmigung des Gesch\u00e4ftsberichtes 2024 inklusive Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle der Glarus S\u00fcd Care (GLSC); </strong></p><p><strong>4.5.2 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</strong></p><hr><p><strong></strong></p><h3> Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h3>  <p>Die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) basiert auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 18. September 2025 und bezieht sich auf den Gesch\u00e4ftsbericht 2024 inklusive Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle der Glarus S\u00fcd Care (GLSC). Dieser Beschluss enth\u00e4lt keine neuen Erkenntnisse gegen\u00fcber der Situation, welche anl\u00e4sslich der Gemeindeversammlung vom Juni 2025 vorgelegen hat. Ausserdem fehlen die Ergebnisse der unabh\u00e4ngigen Untersuchung bis dato. Aus Sicht der GPK ist eine erneute Ablehnung deshalb nicht zielf\u00fchrend.</p>    <p>Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, den Gesch\u00e4ftsbericht 2024 sowie die Jahresrechnung 2024 der selbst\u00e4ndigen, \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt Glarus S\u00fcd Care zu genehmigen und best\u00e4tigt somit ihre Stellungnahme vom 26. Juni 2025.<strong></strong></p>","resolution":"<p>Das Traktandum Jahresrechnung Glarus S\u00fcd Care (GLSC) 2024 zur Genehmigung Gesch\u00e4ftsbericht 2024 inkl. Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle wurde <strong>verschoben</strong>.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/9c72c02dab04c4298c01403cd1690dbb723b07c5a4511af5b0d49c132a739834"},"vota":[]},{"number":3,"state":"completed","last_modified":"2025-12-29T08:18:54.236565+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Festsetzung Steuerfuss pro 2026","memorial_page":null,"overview":"<ul><li><strong>Genehmigung von 66%</strong></li></ul>","text":"<p><em></em></p><h3>3.1. Ausgangslage</h3>  <p>Der Kanton und die Gemeinden setzen den f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben ben\u00f6tigten Steuerfuss in Prozenten der einfachen Steuer fest (Steuergesetz Art. 2).</p>    <p>Das Budget 2026 der Erfolgsrechnung rechnet mit einem Ertrags\u00fcberschuss von CHF 2'135'140.00. Der Aufwand wird mit CHF 59'944'250 und der Ertrag mit CHF 62'079\u2019390 budgetiert. </p>    <h3>3.2 Erw\u00e4gungen des Gemeinderates</h3>    <p>Das Finanzhaushaltgesetz (FHG) verlangt in Art. 34, dass das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung mittelfristig, in der Regel innert 5 Jahren, ausgeglichen ist. Mit dem vorliegenden Budget wird die gesetzliche Vorgabe des Haushaltgleichgewichts nun wieder erreicht. Das Haushaltgleichgewicht zeigt mit dem Budget 2026 ein \u00fcber 5 Jahre gemitteltes, positives Ergebnis von rund CHF 2 Mio.</p>    <p>Auch wenn der Nettoverschuldungsquotient gem\u00e4ss Finanzhaushaltgesetz noch nicht akut gef\u00e4hrdet ist, ist der Selbstfinanzierungsgrad der Gemeinde Glarus S\u00fcd noch immer unbefriedigend. Dies, obschon teilweise dringend notwendige Investitionen verschoben wurden und weitere intensive Sparbem\u00fchungen vorhanden sind. Ziel des Gemeinderats ist es nach wie vor, schnellstm\u00f6glich einen Selbstfinanzierungsgrad von 80% zu erreichen. Zugleich m\u00fcssen aber nach wie vor wichtige Investitionen get\u00e4tigt werden, so insbesondere zum Erhalt unserer Kerninfrastruktur \u2013 dies zugunsten einer attraktiven Wohngemeinde. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gemeinde Glarus S\u00fcd aktuell kein Nettoverm\u00f6gen, sondern eine Nettoschuld aufweist. Aus all diesen Gr\u00fcnden hat der Gemeinderat seinen urspr\u00fcnglichen Plan, die Steuererh\u00f6hung erst n\u00e4chstes Jahr zu beantragen, angepasst. Aus diesem Grund wird den Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrgern eine Steuererh\u00f6hung von 3% bereits auf das Budget 2026 unterbreitet.</p>    <p>Die Selbstfinanzierung wird per 2026 von 38.5% auf 48.0% angehoben. F\u00fcr die weiteren Jahre verbessert sich der Selbstfinanzierungsgrad ab 2027 nur noch wenig, weil hier bereits mit dem h\u00f6heren Steuersatz geplant wurde. Im Gesamten hilft dies der Gemeinde, um die Fremdfinanzierung der Investitionen (Verschuldung) weniger stark ansteigen zu lassen und damit auch Zinsaufwand zu vermeiden. </p>                    <h3>3.3 Antrag des Gemeinderates </h3>    <p>Gest\u00fctzt auf die Ausf\u00fchrungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss f\u00fcr das Jahr 2026 auf 66% der einfachen Staatssteuer festzulegen und nachstehendem Antrag zuzustimmen:</p>    <p><strong>3.3.1 Festsetzung Steuerfuss pro 2026 auf 66% der einfachen Staatssteuer;</strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong>3.3.2 Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. </strong></p><hr><h3>Stellungnahme der GPK<br></h3>  <p>Die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) begr\u00fcsst den Antrag des Gemeinderates, die urspr\u00fcnglich per 01. Januar 2027 geplante Erh\u00f6hung des Steuerfusses um 3% auf den <br> 01. Januar 2026 vorzuziehen. Dies obwohl wahrscheinlich in einem Jahr fundiertere Daten vorgelegen h\u00e4tten.</p>    <p>Die GPK hat wiederholt auf die angespannte Finanzlage der Gemeinde Glarus S\u00fcd und die Notwendigkeit einer Steuererh\u00f6hung hingewiesen, was in einem ersten Schritt per 01. Januar 2024 auch bereits erfolgt ist. Sie vertritt jedoch die Meinung, dass auch diese weitere Steuererh\u00f6hung allein die kritische Finanzsituation der Gemeinde Glarus S\u00fcd nicht zu l\u00f6sen vermag.</p>    <p>Nicht von der Hand zu weisen ist aber andererseits die Tatsache, dass die Gemeinde Glarus S\u00fcd durch diese Erh\u00f6hung im Steuerwettbewerb mit den anderen Glarner Gemeinden nun noch schlechter dasteht. Ein qualitativer Bev\u00f6lkerungszuwachs d\u00fcrfte dadurch gebremst werden.</p>    <p>Wie vom Gemeinderat vorgeschlagen, empfiehlt die GPK der Gemeindeversammlung, den Gemeindesteuerfuss bereits f\u00fcr das Budget 2026 um drei Prozent, auf 66% der einfachen Staatssteuer festzusetzen.</p><hr>","resolution":"<p>Der Steuerfuss f\u00fcr das Jahr 2026 wurde auf <strong>63%</strong> <strong>belassen</strong>.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/01a2e7795fb8b6c777eaa6d6ae0329b982ac80a49fb6a57bbd776935c851de2b"},"vota":[]},{"number":2,"state":"completed","last_modified":"2025-12-29T08:18:48.789982+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Budget und Investitionsrechnung 2026","memorial_page":null,"overview":"<ul><li><strong>Genehmigung Budget 2026</strong></li><li><strong>Genehmigung Investitionsrechnung 2026 inkl. neuer Verpflichtungskredite</strong></li><li><strong>Kenntnisnahme Finanzplan 2027 - 2029</strong></li></ul><p>Die Unterlagen\nzum Budget 2026 der Gemeinde Glarus S\u00fcd befinden unter \u00abDownloads\u00bb (Memorial_Tranktandum_2_Anhange) auf dieser Webseite.</p><p><strong></strong></p>","text":"<h3>2.1 Ausgangslage</h3>  <p><strong></strong></p>  <p>Sie umfassen: </p>    <p>2.1  Bericht des Gemeinderates zum Budget 2026</p>  <p>2.2  Gesamt\u00fcberblick Budget 2026</p>  <p>2.3  Gestufter Erfolgsausweis nach HRM2 (Details in Textform)</p>  <p>2.3.1 Gestufter Erfolgsausweis nach HRM2</p>  <p>2.3.2 Erfolgsrechnung nach Kostenarten</p>  <p>2.3.3 Erfolgsrechnung nach Kostenstellen </p>      <p>Die detaillierten Budgetunterlagen sind in diesem Traktandum unter \u00abZus\u00e4tzliche Dokumente\u00bb oder auf der Homepage unter <a href=\"https://www.glarus-sued.ch/politik/gemeindeversammlungen/kuenftige-gemeindeversammlungen.html/8127\">www.glarus-sued.ch/Politik/Gemeindeversammlungen</a> abrufbar. Sie k\u00f6nnen auch physisch bei der Abteilung Finanzen unter Telefon 058 611 92 52 oder finanzen@glarus-sued.ch angefordert werden.</p>      <h3>2.2 Antr\u00e4ge des Gemeinderates</h3>  <p><strong></strong></p>  <p>Gest\u00fctzt auf den Bericht zum Budget mit den genannten Details beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, nachstehenden Antr\u00e4gen zuzustimmen:</p>    <h3></h3><p class=\"MsoNormal\"><strong>2.2.1      Genehmigung\nBudget 2026;</strong></p><p class=\"MsoNormal\"><strong>2.2.2      Genehmigung\nInvestitionsrechnung 2026. </strong></p><hr><h3>Stellungnahme der GPK</h3><p>Die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) zum Budget 2026 basiert auf den Gemeinderatsbeschl\u00fcssen vom 05. Juni, 19. Juni, 28. August, 18. September und 25. September 2025 und den von der Finanzverwaltung rechtzeitig zur Verf\u00fcgung gestellten, umfangreichen Unterlagen zur Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie der Finanzplanung 2027 \u2013 2029.</p><p>Die finanzpolitischen Herausforderungen der Gemeinde Glarus S\u00fcd f\u00fcr die kommenden Jahre sind weiterhin anspruchsvoll. Mit der geplanten Steuererh\u00f6hung und einem Ergebnis in der Erfolgsrechnung von CHF 2'135'140 d\u00fcrfte zumindest das Haushaltgleichgewicht gem\u00e4ss Art. 34 FHG wieder erreicht werden. Die Verschuldung zu stoppen und gleichzeitig den Service Public f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung sowie den Werterhalt und den Ausbau der Infrastruktur zu finanzieren, bedeutet aber weiterhin eine schwierige Aufgabe.</p><p>Mit Nettoinvestitionen von CHF 10'508'700 verfehlt das Investitionsbudget das vom Gemeinderat selbstgesteckte Ziel von 6 Mio. deutlich. Die Tragbarkeit der Investitionen ist ohne zus\u00e4tzliches Fremdkapital nicht gegeben. Auch wenn die Schuldenbegrenzung nach Art. 35 FHG noch nicht unmittelbar eintritt, tragen die vorgesehenen Projekte dazu bei, dieser Grenze n\u00e4herzukommen. Die von der GPK seit Jahren bem\u00e4ngelte, ungen\u00fcgende Selbstfinanzierung der Investitionen hat daher bedrohliche Auswirkungen. Trotzdem ist festzuhalten, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht verletzt sind, das Haushaltgleichgewicht kommt mit dem Budget 2026 wieder ins Lot, die Schuldenbremse droht nicht unmittelbar.</p><p>Die GPK best\u00e4tigt dem Gemeinderat, eine engagierte und seri\u00f6se Arbeit geleistet zu haben. Das mittel- und langfristige Ziel, die Finanzen zu stabilisieren und die drohende Schuldenbremse abzuwenden, ist mit dem Plan des Gemeinderats nicht unrealistisch. Die GPK kommt daher einstimmig zum Schluss, der Gemeindeversammlung die Annahme der Antr\u00e4ge zum Budget 2026 zu empfehlen.</p><p class=\"MsoNormal\"><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>","resolution":"<ul><li>Budget 2026 und Investitionsrechnung 2026 inkl. neuer Verpflichtungskredite: <strong>genehmigt</strong></li><li>Finanzplan 2027\u20132029: <strong>zur Kenntnis genommen</strong></li></ul>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/a4c385af975e287fb04c167ce2b6d7b9dadb70535844e254b72df8b0fe9b6fcf"},"vota":[]},{"number":1,"state":"completed","last_modified":"2025-12-29T08:18:41.875620+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Begr\u00fcssung und Mitteilungen","memorial_page":null,"overview":"<p>Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Glarus S\u00fcd</p>    <p>Wenn wir auf das vergangene Jahr zur\u00fcckblicken, wird eines besonders deutlich: Glarus S\u00fcd lebt von seinem Zusammenhalt, von der Tatkraft der Menschen, die hier wohnen, arbeiten und Verantwortung \u00fcbernehmen und von unseren Mitarbeitenden der Gemeinde, die hinter den Kulissen mit Herzblut daf\u00fcr sorgen, dass die Gemeinde funktioniert. Vieles davon ist von aussen oft nicht sichtbar, und dennoch tr\u00e4gt genau dieses gemeinsame Engagement dazu bei, dass unsere Gemeinde Schritt f\u00fcr Schritt vorankommt und ein attraktiver Lebens- und Arbeitsort bleibt.</p><p>Mit dem Budget 2026<strong> </strong>setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung Stabilit\u00e4t, als Grundlage f\u00fcr eine finanziell gesunde und zukunftsf\u00e4hige Gemeinde. Unser Ziel ist, dass die Gemeinde auch nachhaltig handlungsf\u00e4hig bleibt, ihre Infrastruktur verantwortungsvoll nutzt und allen ein gutes Umfeld zum Leben bietet. Dabei soll uns auch die im ersten Halbjahr durchgef\u00fchrte Effizienzanalyse unterst\u00fctzen, indem sie aufzeigt, wo Strukturen vereinfacht, Abl\u00e4ufe gestrafft und Ressourcen gezielter eingesetzt werden k\u00f6nnen. So schaffen wir eine solide Basis f\u00fcr eine hoffentlich sp\u00fcrbare Entlastung der Gemeindefinanzen.</p><p>W\u00e4hrend im finanziellen Bereich Stabilit\u00e4t und Effizienz im Vordergrund stehen, richtet sich der Blick in der Nutzungsplanung auf die langfristige r\u00e4umliche Entwicklung unserer Gemeinde. Die Gesamtrevision des Nutzungsplans ist ein umfangreicher und langfristiger Prozess, der nun mit der zweiten Mitwirkung, die in wenigen Wochen startet, in eine entscheidende Phase tritt. Dem Gemeinderat ist es dabei ein besonderes Anliegen, verl\u00e4ssliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich Glarus S\u00fcd wirtschaftlich entwickeln kann, ohne seine landschaftlichen und d\u00f6rflichen Werte zu gef\u00e4hrden.</p><p>Auch im Bereich der Glarus S\u00fcd Care stehen wir vor grossen Herausforderungen, wie sie derzeit im gesamten Gesundheits- und Pflegewesen sp\u00fcrbar sind. Der Halbjahresabschluss 2025 zeigt jedoch, dass trotz eines Defizits Fortschritte erzielt wurden: Erste Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen greifen. Mit der unabh\u00e4ngigen Untersuchung schaffen wir nun Transparenz und eine fachlich fundierte Grundlage, um die Entwicklung gezielt und verantwortungsvoll zu gestalten, damit auch zuk\u00fcnftig Menschen in allen Lebensphasen gut betreut sind.</p><p>Wie in der Privatwirtschaft ist auch in der \u00f6ffentlichen Verwaltung der Fachkr\u00e4ftemangel sp\u00fcrbar. Gerade in herausfordernden Zeiten zeigt sich, wie wichtig engagierte und verl\u00e4ssliche Mitarbeitende sind, die sich mit ihrer Arbeit identifizieren und Verantwortung \u00fcbernehmen. Einige von ihnen d\u00fcrfen dieses Jahr ein Dienstjubil\u00e4um feiern. Im Namen des Gemeinderates danke ich ihnen f\u00fcr ihre langj\u00e4hrige Treue und den t\u00e4glichen Einsatz f\u00fcr Glarus S\u00fcd: </p><table><tbody><tr><td>Elisabeth Hefti-Horner</td><td>10 Jahre</td></tr><tr><td>Livia Glarner-Hauser</td><td>15 Jahre</td></tr><tr><td>Verena Zweifel-B\u00fcrgy</td><td>30 Jahre</td></tr><tr><td>Monika Murer-Leutenegger</td><td>30 Jahre</td></tr><tr><td>Gottfried Aschwanden-Kern</td><td>35 Jahre</td></tr><tr><td>Johanna Steiner</td><td>35 Jahre</td></tr><tr><td>Peter Zentner</td><td>35 Jahre</td></tr></tbody></table>                <p>Ebenso unverzichtbar ist das freiwillige Engagement unserer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Im kommenden Jahr stehen die Gesamterneuerungswahlen f\u00fcr Regierungs- und Gemeinderat sowie Landrat an. F\u00fcr die Wahlb\u00fcros der Gemeinde Glarus S\u00fcd suchen wir daher helfende H\u00e4nde. Eine Gelegenheit, sich aktiv in der Gemeinde einzubringen und Verantwortung zu \u00fcbernehmen. Interessierte d\u00fcrfen sich gerne auf der Gemeindekanzlei in Mitl\u00f6di melden. </p><p>Im Namen des Gesamtgemeinderates danke ich allen, die auf unterschiedlichste Weise zum Fortschritt unserer Gemeinde beitragen, in der Verwaltung, in Vereinen oder in der Nachbarschaft. Ihr Engagement ist der Motor, der Glarus S\u00fcd zusammenh\u00e4lt und voranbringt.</p><p>        Wir freuen uns auf die bevorstehende Gemeindeversammlung am 20. November 2025 um 19.00 Uhr, auf den Austausch mit der Bev\u00f6lkerung an der Informationsveranstaltung am 10. November 2025 um 19.00 Uhr im Gemeindezentrum Schwanden und darauf, gemeinsam mit den Menschen von Glarus S\u00fcd die Zukunft unserer Gemeinde mit Verantwortung und Augenmass zu gestalten.  </p>","text":null,"resolution":"<h4><strong>Ordnungsantrag Traktandenliste</strong></h4><p>Das Traktandum Jahresrechnung Glarus S\u00fcd Care (GLSC) 2024 wurde aufgrund des Ordnungsantrags verschoben.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]}]}