{"date":"2026-06-18","state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T13:04:45.392445+00:00","extraordinary":false,"video_url":"","overview":"<p>\n  <strong>\n    Die n\u00e4chste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 18. Juni 2026 im Gemeindezentrum Schwanden statt.\n  </strong>\n</p><p>\n  <strong>\n    Die Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung findet am Montag, 8. Juni 2026 im Gemeindezentrum Schwanden statt.\n  </strong>\n</p><h2>Traktandenliste:</h2><ol><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/1\">Begr\u00fcssung und Mitteilungen</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/2\">Jahresrechnung Gemeinde Glarus S\u00fcd 2025</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/3\">Jahresrechnung Technische Betriebe Glarus S\u00fcd (tbgs) 2025</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/4\">Gemeindeversammlungsantrag Peter Zimmermann</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/5\">Jahresrechnung Glarus S\u00fcd Care (GLSC) 2024</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/6\">Jahresrechnung Glarus S\u00fcd Care (GLSC) 2025</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/7\">Gemeindeversammlungsantrag Melitta Zopfi</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/8\">Wahlen f\u00fcr die Amtsdauer 2026 - 2030</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/9\">Teilrevision Personalreglement</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/10\">Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/11\">Mitfinanzierung Futuro, Schnee AG; \u00d6ffentliche Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/traktandum/2026-06-18/12\">Antr\u00e4ge zuhanden einer n\u00e4chsten ordentlichen oder ausserordentlichen Gemeindeversammlung und Umfrage</a></li></ol><ol>\n</ol>","files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/0d7cd95d769674b1fc7fb7700760783e6e7f8f91f1927ffa5c1eae4c2df91196","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":null,"audio_mp3":null,"audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":11,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T13:04:45.392471+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Mitfinanzierung Futuro, Schnee AG; \u00d6ffentliche Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen","memorial_page":54,"overview":null,"text":"<ul><li>Genehmigung Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit von CHF 1.5 Mio.<br></li><li>Genehmigung Nachtragskredit zum Budget 2026 von CHF 2.5 Mio.</li></ul><h2>11.1 Ausgangslage</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Die Landsgemeinde 2018 hat \u00c4nderungen des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus (TEG) gutgeheissen und mit Artikel 2 die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit auch Gemeinden Finanzhilfen an Infrastrukturanlagen, beziehungsweise Institutionen, leisten k\u00f6nnen.</p>    <p>Gest\u00fctzt auf diese Grundlage unterbreitete der Gemeinderat der Gemeindeversammlung im Juni 2019 einen Antrag zur Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen. An der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 wurden daraufhin ein Verpflichtungskredit von CHF 640'000 f\u00fcr die Beteiligung an einer Finanzinfra-Gesellschaft sowie ein Verpflichtungskredit (Rahmenkredit) von CHF 1 Mio. f\u00fcr die \u00f6ffentliche Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen in den Jahren 2020 bis 2028 genehmigt.</p>    <p>In der Folge gew\u00e4hrte der Landrat am 21. Oktober 2020 seinerseits verschiedene Beitr\u00e4ge f\u00fcr das Projekt \u00abFuturo\u00bb der Sportbahnen Elm AG. Diese umfassten Mittel f\u00fcr die Zeichnung von Aktienkapital, einen einmaligen \u00e0 fonds perdu-Beitrag sowie wiederkehrende \u00e0 fonds perdu-Beitr\u00e4ge von insgesamt CHF 8.56 Mio.</p>    <p>Am 28. November 2024 wurde die Infra Elm AG gegr\u00fcndet. Dabei wurde zun\u00e4chst ein Aktienkapital von CHF 100'000 gezeichnet. Entsprechend dem vorgesehenen Beteiligungsschl\u00fcssel hielten der Kanton 64 Prozent, die Sportbahnen Elm AG 20 Prozent und die Gemeinde Glarus S\u00fcd 16 Prozent der Aktien. Zweck dieser Gesellschaft war die Umsetzung des Projekts \u00abFuturo\u00bb.</p>    <h2>11.2 Verz\u00f6gerung des Projekts und neue Finanzierungsstruktur</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Die Umsetzung des Projekts verz\u00f6gerte sich aus verschiedenen Gr\u00fcnden erheblich. Dadurch verschob sich der Baustart um mehrere Jahre; die Baubewilligung konnte erst im Dezember 2025 erteilt werden. Gleichzeitig stiegen die urspr\u00fcnglich im Jahr 2020 veranschlagten Projektkosten markant an. Aus diesem Grund beantragte der Regierungsrat dem Landrat Anfang 2026 zus\u00e4tzliche Mittel sowie eine Anpassung des bisherigen Finanzierungsmodells. Ziel war es, die Realisierung des Projekts unter den ver\u00e4nderten finanziellen Rahmenbedingungen weiterhin zu erm\u00f6glichen. </p>    <p>Im Zuge dieser erneuten Pr\u00fcfung zeigte sich jedoch, dass das urspr\u00fcnglich vorgesehene Modell \u00fcber eine Finanzinfrastrukturgesellschaft, beziehungsweise die Infra Elm AG, nicht mehr zweckm\u00e4ssig war. </p>  <p>Nach Auffassung des Regierungsrats erwies sich dieses Modell aufgrund der gestiegenen Projektkosten und der damit verbundenen Finanzierungsrisiken als problematisch. Zudem sollte eine L\u00f6sung gefunden werden, welche die Projektabwicklung vereinfacht und die Risiken f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand reduziert.</p>    <p>Der Landrat wies deshalb die erste Vorlage des Regierungsrats am 25. Februar 2026 nicht wegen des Projekts als solchem zur\u00fcck, sondern mit dem Auftrag, eine \u00fcberarbeitete Variante mit zus\u00e4tzlichen Sicherheiten f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Beitr\u00e4ge vorzulegen. Der Kanton wollte seine Mitfinanzierung weiterhin an klare Bedingungen kn\u00fcpfen und sicherstellen, dass die von der Landsgemeinde 2018 gesetzten Leitplanken auch unter den ver\u00e4nderten Rahmenbedingungen eingehalten werden. Gest\u00fctzt auf diesen R\u00fcckweisungsauftrag erarbeitete der Regierungsrat die neue L\u00f6sung \u00fcber die sp\u00e4tere Schnee AG.</p>    <h2>11.3 Neue Variante \u00abSchnee AG\u00bb</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Als neue L\u00f6sung pr\u00e4sentierte der Regierungsrat in Umsetzung des R\u00fcckweisungsauftrags des Landrats die Variante \u00abSchnee AG\u00bb. Vorgesehen ist, dass die Sportbahnen Elm AG eine neue Aktiengesellschaft als hundertprozentige Tochtergesellschaft gr\u00fcndet. Diese Schnee AG \u00fcbernimmt denselben Zweck wie urspr\u00fcnglich die Infra Elm AG, namentlich die Bereitstellung der Beschneiungsanlagen und deren Vermietung an die Sportbahnen Elm AG. </p>    <p>Der Finanzbedarf der Schnee AG bel\u00e4uft sich auf CHF 25.677 Mio. Der Kanton gew\u00e4hrt der Schnee AG aus dem Rahmenkredit f\u00fcr die \u00f6ffentliche Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen einen bedingt r\u00fcckzahlbaren Beitrag von CHF 10 Mio. im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b TEG. Die R\u00fcckzahlungspflicht tritt ein, wenn die Sportbahnen Elm AG den operativen Betrieb dauerhaft einstellt oder gegen den noch abzuschliessenden Vertrag \u00fcber die Gew\u00e4hrung des bedingt r\u00fcckzahlbaren Beitrags verst\u00f6sst. Der zur\u00fcckzuzahlende Betrag reduziert sich j\u00e4hrlich um 5 Prozent, sodass nach 20 Jahren keine R\u00fcckzahlungspflicht mehr besteht. Mit dieser Struktur sollen die Finanzierung vereinfacht und die \u00f6ffentlichen Beitr\u00e4ge mit klareren Sicherheiten ausgestaltet werden. Die Infra Elm AG wird liquidiert.</p>    <p>Der Landrat hat am 18. M\u00e4rz 2026 \u00fcber den neuen Antrag des Regierungsrats vom 6. M\u00e4rz 2026 befunden und die \u00f6ffentliche Mitfinanzierung des Projekts \u00abFuturo\u00bb der Sportbahnen Elm AG im Sinne der vorstehenden Ausf\u00fchrungen beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte ausdr\u00fccklich unter dem Vorbehalt, dass sich die Gemeinde Glarus S\u00fcd mit CHF 2.5 Mio. am Projekt beteiligt und die \u00fcbrige Fremdfinanzierung sichergestellt ist.</p>    <h2>11.4 Mitfinanzierung durch die Gemeinde Glarus S\u00fcd</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Die Beteiligung der Gemeinde Glarus S\u00fcd entspricht dem bereits im urspr\u00fcnglichen Landsgemeindebeschluss vorgesehenen Grundsatz, wonach die Gemeinde einen angemessenen Anteil an touristischen Kerninfrastrukturen auf ihrem Gemeindegebiet mittr\u00e4gt. Dies ist sachgerecht, weil die Investitionen in Glarus S\u00fcd erfolgen und mit entsprechender Wertsch\u00f6pfung und touristischer Wirkung f\u00fcr die Gemeinde verbunden sind.</p>    <p>Die Mitfinanzierung liegt weiterhin im \u00f6ffentlichen Interesse der Gemeinde Glarus S\u00fcd. Bereits im Memorial zur Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 wurde festgehalten, dass sich die Gemeinde angesichts des erheblichen kantonalen Beitrags an der nachhaltigen Weiterentwicklung der Sportbahnen in Glarus S\u00fcd ebenfalls beteiligen soll. Die Unterst\u00fctzung touristischer Kerninfrastrukturen ist sachgerecht, weil es sich um Anlagen von zumindest regionaler Bedeutung handelt, die f\u00fcr die touristische Attraktivit\u00e4t und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde wichtig sind, zugleich aber ohne \u00f6ffentliche Mitfinanzierung nicht kostendeckend erstellt und betrieben werden k\u00f6nnen.</p>    <p>Neu soll die Mitfinanzierung der Gemeinde in Form eines bedingt r\u00fcckzahlbaren Beitrags von CHF 2.5 Mio. erfolgen. Dies entspricht knapp 10 Prozent der Projektkosten. Bereits im Memorial zur Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 wurde dargelegt, dass sich f\u00fcr die Phase 2018 bis 2028 f\u00fcr die Gemeinde grunds\u00e4tzlich ein Finanzierungsbedarf von rund CHF 2.5 Mio. ergeben k\u00f6nnte. Auf einen Kredit in dieser H\u00f6he wurde damals jedoch verzichtet, weil beim damaligen Projektstand erst ein Bedarf von rund CHF 1 Mio. absehbar, beziehungsweise zu erahnen war. Insofern \u00e4ndert sich f\u00fcr die Gemeinde Glarus S\u00fcd im Grundsatz nichts; konkretisiert werden nun vielmehr die bereits im Jahr 2019 in Aussicht gestellten Mitfinanzierungsgr\u00f6ssen unter ver\u00e4nderten Projekt- und Finanzierungsbedingungen. Aufgrund der ge\u00e4nderten Finanzierungsform und der gestiegenen Gesamtkosten des Projekts m\u00fcssen die bisher genehmigten Kredite angepasst, beziehungsweise erg\u00e4nzt werden.</p>    <p>Die anl\u00e4sslich der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 genehmigten Kredite sind in ihrer H\u00f6he ungen\u00fcgend und beziehen sich teilweise auf die fr\u00fchere Finanzierungsstruktur \u00fcber die Infra Elm AG. Mit dem Wechsel zur Schnee AG sowie der ge\u00e4nderten kreditrechtlichen und buchhalterischen Zuordnung sind deshalb neue Beschl\u00fcsse der Gemeindeversammlung erforderlich.</p>    <p>Die Finanzierung erfolgt gesamthaft im Jahr 2026 als Investitionsbeitrag an private Unternehmen. Der Beitrag von CHF 2.5 Mio. wird analog der bedingten R\u00fcckzahlungspflicht innert 20 Jahren abgeschrieben, was die Erfolgsrechnung j\u00e4hrlich mit CHF 125'000 belasten wird.</p>    <h2>11.5 Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Der an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 beschlossene Verpflichtungskredit f\u00fcr die \u00f6ffentliche Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen bel\u00e4uft sich auf CHF 1 Mio. F\u00fcr die nun vorgesehene Gemeindebeteiligung von CHF 2.5 Mio. ist deshalb ein Zusatzkredit von CHF 1.5 Mio. erforderlich.</p>    <p>Der im Jahr 2019 separat beschlossene Verpflichtungskredit von CHF 640'000 f\u00fcr die Beteiligung an einer Finanzinfra-Gesellschaft kann dabei nicht angerechnet werden. Dieser Kredit f\u00e4llt mit der Liquidation der Infra Elm AG dahin. Die bisher geleistete Einzahlung von CHF 16'000 wird zur\u00fcckerstattet.</p>          <h2>11.6 Nachtragskredit zum Budget 2026</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Im Budget 2026 ist f\u00fcr das Projekt \u00abFuturo\u00bb bereits ein Betrag von CHF 1 Mio. eingestellt. Dieser wurde jedoch als Investitionsbeitrag an \u00f6ffentliche Unternehmen budgetiert. Aufgrund der neuen Struktur \u00fcber die Schnee AG ist der Beitrag neu als Investitionsbeitrag an private Unternehmen zu erfassen und betragsm\u00e4ssig auf CHF 2.5 Mio. zu erh\u00f6hen.</p>    <p>Aus diesem Grund ist f\u00fcr das Budget 2026 ein Nachtragskredit von CHF 2.5 Mio. erforderlich. Die gesamte Summe muss neu bewilligt werden, da sie unter einer anderen Kontoart gef\u00fchrt wird.</p>    <h2>11.7 Auszahlung und Bedingungen</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Die Auszahlung des Gemeindebeitrags kann erst erfolgen, wenn s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge zwischen dem Kanton, der Gemeinde Glarus S\u00fcd, der Sportbahnen Elm AG sowie der Schnee AG rechtsg\u00fcltig abgeschlossen und unterzeichnet sind.</p>    <p>Damit wird sichergestellt, dass die Gemeinde ihren Beitrag nur unter klar geregelten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen leistet.</p>    <h2>11.8 Antrag des Gemeinderates </h2>    <p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Erl\u00e4uterungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgende Beschl\u00fcsse zu fassen:</p>    <p><strong>11.8.1 Genehmigung Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit von CHF 1.5 Mio.; </strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong>11.8.2 Genehmigung Nachtragskredit zum Budget 2026 von CHF 2.5 Mio.; </strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong>11.8.3 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</strong></p><hr><p><strong></strong></p><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<strong></strong></h3><p>Die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) basiert auf dem Beschluss des Landrats vom 18 M\u00e4rz 2026 \u201c\u00d6ffentliche Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen, Projekt FUTURO der Sportbahnen Elm AG\u201d sowie dem Gemeinderatsbeschluss vom 2. April 2026.<br></p>    <p>Das Projekt FUTURO der Sportbahnen Elm hat in mehreren demokratischen Ausmarchungen auf verschiedenen Stufen seine Legitimation mit der Erteilung der Baubewilligung im Dezember 2025 erlangt. Nachdem aber die angedachten Regeln der \u00f6ffentlichen Mitfinanzierung durch Regierungs- und Landrat kurzfristig angepasst worden sind, hat auch die Gemeinde Glarus S\u00fcd ihre finanzielle Beteiligung neu zu regeln. In der Konsequenz hat sich die Gemeinde an den Kosten der \u00f6ffentlichen Mitfinanzierung mit CHF 2.5 Mio. zu beteiligen. Zus\u00e4tzlich zu dem am 21. Juni 2019 bereits beschlossenen Verpflichtungskredit von CHF 1 Mio. wird somit ein Zusatzkredit von CHF 1.5 Mio. beantragt. Durch den Wegfall der \u00f6ffentlichen \u201cInfra AG\u201d und der Gr\u00fcndung der privaten \u201cSchnee AG\u201d entf\u00e4llt der im Budget 2026 eingestellte \u201cInvestitionsbetrag an \u00f6ffentliche Unternehmen\u201d von CHF 1 Mio. Als Ersatz muss ein Nachtragskredit zum Budget 2026 als \u201cInvestitionsbetrag Betrag an private Unternehmen\u201d von CHF 2.5 Mio. beschlossen werden.</p>    <p>Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, der \u00f6ffentlichen Mitfinanzierung des Projekts FUTURO unver\u00e4ndert zuzustimmen.</p>  <p><strong></strong></p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":10,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T13:04:23.431499+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung","memorial_page":47,"overview":null,"text":"<ul><li>Genehmigung</li></ul><h2>10.1 Ausgangslage</h2>    <h3>a) \u00dcbergeordnetes Recht</h3>  <p>Die seit der Gemeindefusion im Jahr 2011 in Kraft stehende und seither nie gross inhaltlich ge\u00e4nderte Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung ist aus mehreren Gr\u00fcnden revisionsbed\u00fcrftig.</p>    <p>Im Jahr 2016 trat auf Bundesebene mit der Verordnung \u00fcber die Vermeidung und Entsorgung von Abf\u00e4llen (VVEA) eine neue Abfallgesetzgebung in Kraft, welche die bisherige, aus den 90er-Jahren stammende Technische Verordnung \u00fcber Abf\u00e4lle (TVA) abl\u00f6ste und der Vermeidung, Verminderung und gezielten Verwertung von Abf\u00e4llen einen h\u00f6heren Stellenwert als bis anhin einr\u00e4umt. Ferner enth\u00e4lt die VVEA neue Begriffe sowie neue Abgrenzungen zu den Entsorgungsaufgaben der Gemeinden und der Privatwirtschaft.</p>    <p>Sodann hat die Landsgemeinde 2018 das kantonale Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber den Umweltschutz an das neue Bundesrecht angepasst. Dabei wurden unter anderem Zust\u00e4ndigkeiten bez\u00fcglich Sammlung und Entsorgung von Sonderabf\u00e4llen aus Haushalten (Altfarben, S\u00e4uren, L\u00f6sungsmittel, Altmedikamente; Entsorgung \u00fcber kommunale Sammelstellen) vom Kanton auf die Gemeinden \u00fcbertragen. Auch wurde die Entsorgung von Sonderabf\u00e4llen aus Haushalten sowie die Entwicklung hin zu zentralen ober- und unterirdischen Sammelbeh\u00e4ltern neu geregelt.</p>    <p>Hinzu kommt, dass das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU) und die Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an die verursachergerechte Finanzierung der Entsorgung der Siedlungsabf\u00e4lle konkretisiert haben.</p>    <p>Aufgrund all dieser \u00c4nderungen und um weiterhin ein rechtskonformes, zeitgem\u00e4sses und nachhaltiges Entsorgungswesen betreiben zu k\u00f6nnen, ist eine Totalrevision der Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung der Gemeinde Glarus S\u00fcd notwendig. Die Gemeinden Glarus Nord und Glarus haben ihre Abfallverordnungen bereits in den Jahren 2020 bzw. 2024 totalrevidiert. </p>    <h3>b) Die Vorlage im \u00dcberblick</h3>  <p>Die bestehende Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung aus dem Jahr 2009 wird an die Gesetzgebung von Bund und Kanton angepasst und \u00fcbersichtlicher strukturiert. Dadurch entsteht eine moderne und rechtssichere Grundlage f\u00fcr die Abfallbewirtschaftung in der Gemeinde Glarus S\u00fcd.</p>    <p>Die Gemeinde Glarus S\u00fcd soll k\u00fcnftig bei Bauprojekten oder \u00dcberbauungspl\u00e4nen ab sechs Wohneinheiten verlangen k\u00f6nnen, dass zentrale ober- oder unterirdische Sammelbeh\u00e4lter gebaut werden, wenn dies f\u00fcr eine effiziente Entsorgung sinnvoll ist. </p>    <p>Alternativ soll sie Bauherrschaften verpflichten k\u00f6nnen, sich finanziell am Bau und Unterhalt von zentralen Sammelbeh\u00e4ltern ausserhalb des zu bebauenden Gebietes zu beteiligen.</p>    <p>Weiter soll die gesetzliche Grundlage daf\u00fcr geschaffen werden, dass sich die Gemeinde finanziell an privaten Sammelbeh\u00e4ltern beteiligen kann, um den Benutzerkreis zu erweitern und die zentralen Sammelbeh\u00e4lter optimal auslasten zu k\u00f6nnen. Dies erm\u00f6glicht eine effizientere Sammlung der Abf\u00e4lle und kann langfristig zur Stabilisierung der Entsorgungskosten beitragen.</p>    <p>Die Finanzierung der Abfallentsorgung soll weiterhin nach dem Verursacherprinzip erfolgen. Die Geb\u00fchren bestehen aus einer Grundgeb\u00fchr f\u00fcr Infrastruktur und Organisation sowie aus mengenabh\u00e4ngigen Geb\u00fchren (z. B. Kehrichtsackgeb\u00fchr).</p>    <p>Neu soll dem Gemeinderat die Kompetenz einger\u00e4umt werden, bei Bedarf f\u00fcr Sammlung und Verwertung beispielsweise von einzelnen Separatsammlungen wie bspw. Altkarton eine Geb\u00fchr einzuf\u00fchren. So k\u00f6nnte eine Geb\u00fchr eingef\u00fchrt werden, die sich nach dem Gewicht richtet. Dann m\u00fcsste der angelieferte Altkarton jeweils gewogen werden. </p>    <h3>c) Die totalrevidierte Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung im Einzelnen</h3>  <p>Die totalrevidierte Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung besteht aus 28 Artikeln und ist in f\u00fcnf Abschnitte gegliedert. Die umweltrechtlichen Bestimmungen von Bund und Kanton schr\u00e4nken den Handlungsspielraum f\u00fcr die Gemeinde ein. Die vorliegende Verordnung ist in vielen Punkten eine Umsetzung bereits geltender Bestimmungen des \u00fcbergeordneten Rechts.</p>    <p>Nachfolgend werden die einzelnen Kapitel der totalrevidierten Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung erl\u00e4utert:</p>    <h4>Kapitel 1 \u00abAllgemeine Bestimmungen\u00bb (Artikel 1 bis 3):</h4>  <p>Analog zur \u00fcbergeordneten Abfallgesetzgebung zielt die vorliegende Verordnung darauf ab, die durch Abf\u00e4lle entstehende Umweltbelastung zu minimieren und Ressourcen zu schonen (Artikel 1).</p>  <p>Die Grunds\u00e4tze, dass Abf\u00e4lle soweit m\u00f6glich vermieden, vermindert und verwertet werden m\u00fcssen, finden sich bereits in Artikel 30 des Bundesgesetzes \u00fcber den Umweltschutz (nachfolgend USG) USG, werden aber aufgrund ihrer zentralen Tragweite in der totalrevidierten Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung der Gemeinde nochmals explizit festgehalten (Artikel 2).</p>  <p>Analog zu Artikel 3 der VVEA wird in Artikel der Begriff der Siedlungsabf\u00e4lle definiert.</p>      <h4>Kapitel 2 \u00abAufgaben der Gemeinde\u00bb (Artikel 4 bis 7):</h4>  <p>Artikel 4 bildet die Gesetzesgrundlage f\u00fcr das Abfuhr- und Sammelwesen der Gemeinde Glarus S\u00fcd. Grundlage daf\u00fcr ist Artikel 13 Absatz 1 und 2 VVEA, welcher auf Bundesebene vorschreibt, dass alle verwertbaren Anteile von Siedlungsabf\u00e4llen wie auch Sonderabf\u00e4lle aus Haushalten getrennt zu sammeln und stofflich zu verwerten sind, soweit dies m\u00f6glich und sinnvoll ist.</p>    <p>Zu den Aufgaben der Gemeinde im Abfallbereich geh\u00f6rt auch die regelm\u00e4ssige Information der Bev\u00f6lkerung \u00fcber die angebotenen Entsorgungsdienstleistungen und anderen Entsorgungsm\u00f6glichkeiten, zu den anfallenden Abfallmengen und Entsorgungskosten, aber auch zu den \u00f6kologischen Vor- und Nachteilen der Separatsammlungen und zur illegalen Entsorgung. Die Sensibilisierung von Wohnbev\u00f6lkerung, Betrieben und Schulen ist Voraussetzung daf\u00fcr, dass die Qualit\u00e4t der Abfallentsorgung mindestens gleichbleibt bzw. erh\u00f6ht und Abfallmengen dadurch langfristig gesenkt werden k\u00f6nnen.</p>    <p>Gest\u00fctzt auf Artikel 6 kann die Gemeinde Glarus S\u00fcd bei der Nutzung von \u00f6ffentlichem Grund Beschr\u00e4nkungen und weitere Massnahmen zur Abfallbewirtschaftung (z. B. Pfandsysteme, Einsammeln liegen gelassener Abf\u00e4lle, Einfordern eines Abfallkonzepts, Kostentragungsregelungen usw.) anordnen.</p>    <p>Gem\u00e4ss dem von der Landsgemeinde 2018 erlassenen Artikel 30 Absatz 5 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz (nachfolgend EG USG) k\u00f6nnen die Gemeinden bei Bauvorhaben vorschreiben, dass zentrale ober- oder unterirdische Sammelbeh\u00e4lter f\u00fcr Siedlungsabfall und einzelne verwertbare Abf\u00e4lle errichtet werden m\u00fcssen, und sie sind berechtigt, Vorgaben f\u00fcr deren Lage, den Benutzerkreis, den Betrieb und die erforderlichen technischen Einrichtungen zu machen. Artikel 7 der totalrevidierten Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung setzt die besagte kantonalrechtliche Bestimmung um. Konkret bedeutet dies Folgendes: Wird beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten gebaut, kann die Gemeinde vorschreiben, dass ein zentraler Sammelbeh\u00e4lter f\u00fcr diese Wohneinheiten erstellt werden muss. Um den Benutzerkreis zu erweitern und eine optimale Nutzung zu erm\u00f6glichen, kann sich die Gemeinde finanziell an deren Erstellung beteiligen. Ist es nicht sinnvoll, dass die Bauherrschaft selbst einen eigenen zentralen Sammelbeh\u00e4lter baut oder erstellt, so kann sie verpflichtet werden, sich in einen bestehenden oder einen zu errichtenden \u00f6ffentlichen Sammelbeh\u00e4lter einzukaufen. Ziel solcher Sammelbeh\u00e4lter ist es, die Effizienz der Sammlung von Hauskehricht zu erh\u00f6hen und dadurch die Entsorgungskosten langfristig senken zu k\u00f6nnen. Die technischen Anforderungen an einen solchen Sammelbeh\u00e4lter werden gem\u00e4ss Richtlinien des Zweckverbandes Abfallentsorgung Glarnerland festgelegt. Damit wird verhindert, dass Bauherren teure zentrale Sammelbeh\u00e4lter erstellen, die mit den Systemen des Entsorgers nicht kompatibel sind.</p>    <h4>Kapitel 3 \u00abPflichten der Inhaber von Abf\u00e4llen\u00bb (Artikel 8 bis 10):</h4>  <p>Artikel 8 verpflichtet die Abfallinhaber, ihre Abf\u00e4lle gem\u00e4ss Weisungen in den von der Gemeinde angebotenen Sammelstellen oder Abfuhren zu entsorgen. In den Vollzugsbestimmungen und in den Publikationsorganen (Abfuhrkalender, Homepage etc.) regelt das zust\u00e4ndige Departement die Einzelheiten, wie bei Abfuhren z. B. die zul\u00e4ssigen Gebinde, die Bereitstellungszeiten, die Bereitstellungsorte, die Art und Weise der Bereitstellung usw.</p>    <p>In Artikel 9 ist inhaltlich bez\u00fcglich Hundekot gegen\u00fcber der bestehenden Verordnung keine Anpassung vorgenommen worden.</p>    <p>Die Beseitigung von Tierk\u00f6rpern und tierischen Nebenprodukten wird in Artikel 10 erl\u00e4utert. </p>    <h4>Kapitel 4 \u00abFinanzierung\u00bb (Artikel 11 bis 17):</h4>  <p>Gem\u00e4ss Artikel 32a USG und Artikel 30 Abs. 3 EG USG ist die Entsorgung der Siedlungsabf\u00e4lle \u00fcber verursachergerechte und kostendeckende Geb\u00fchren zu finanzieren. Bereits das Bundesrecht verlangt ausdr\u00fccklich Geb\u00fchren, welche Art und Menge des \u00fcbergebenen Abfalls ber\u00fccksichtigen. Mengengeb\u00fchren (z. B. volumen- oder gewichtsabh\u00e4ngige Kehrichtgeb\u00fchren) erf\u00fcllen diese Anforderungen und werden zweckm\u00e4ssig mit Grundgeb\u00fchren kombiniert. Dies hat sich in der Praxis bew\u00e4hrt.</p>    <p>Bei der Grundgeb\u00fchr entf\u00e4llt die direkte Proportionalit\u00e4t zur \u00fcbergebenen Abfallmenge. Ihre Bemessung erfolgt nach bestimmten Kriterien. Die Grundgeb\u00fchr dient insbesondere dazu, die Fixkosten der Abfallbewirtschaftung zu decken. Dazu geh\u00f6ren unter anderem die Bereitstellung und der Betrieb von Separatsammelstellen (z. B. Altglas, Altmetall, Dosen usw.), die Organisation und Administration der Abfallentsorgung sowie die Information der Bev\u00f6lkerung, die Planung und die Kontrolle der Entsorgung. Die Grundgeb\u00fchr wird bei allen im Gemeindegebiet gelegenen Wohneinheiten sowie bei Betrieben mit weniger als 250 Vollzeitstellen erhoben. Bei Betrieben mit 250 oder mehr Vollzeitstellen ist die Gemeinde f\u00fcr die Entsorgung nicht zust\u00e4ndig. Sie kann die Entsorgung jedoch auf vertraglicher Basis \u00fcbernehmen. Andernfalls ist der Betrieb verpflichtet, die Entsorgung selbst zu organisieren. Die Grundgeb\u00fchr ist auch dann geschuldet, wenn der Abfallinhaber die Entsorgungsdienstleistung nicht oder nur in reduzierter Form in Anspruch nimmt. Dies, weil die notwendige Sammel- und Verwertungsinfrastruktur trotzdem aufrechterhalten und die Entsorgungsdienstleistungen des Gemeinwesens f\u00fcr s\u00e4mtliche Siedlungsabfallinhaber seines Gebietes jederzeit gew\u00e4hrleistet werden muss.</p>    <p>Mengengeb\u00fchren ber\u00fccksichtigen die effektiv \u00fcbergebene Abfallmenge. Sie lassen sich nach Volumen (bspw. Geb\u00fchrensack) oder nach Gewicht des \u00fcbergebenen Abfalls bemessen.</p>    <p>Die Geb\u00fchrenfestlegung soll \u2013 wie bereits nach geltendem Recht - in der Kompetenz des Gemeinderates liegen.</p>    <p>Die urspr\u00fcngliche Vernehmlassungsvorlage sah vor, dem Gemeinderat die Kompetenz einzur\u00e4umen, eine Gr\u00fcngutmengengeb\u00fchr einf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Nach eingehender Pr\u00fcfung hat der Gemeinderat sich entschieden, auf die Schaffung dieser Kompetenz zu verzichten. Aus Sicht des Gemeinderats \u00fcberwiegen die Nachteile einer allf\u00e4llig einzuf\u00fchrenden Gr\u00fcngutgeb\u00fchr die potenziellen Vorteile deutlich. Die Spezialfinanzierung Abfall ist in finanzieller Hinsicht derzeit ausgeglichen, was darauf hinweist, dass die bestehenden Abfallgeb\u00fchren korrekt bemessen sind. Die Einf\u00fchrung einer Gr\u00fcngutmengengeb\u00fchr w\u00fcrde keine zus\u00e4tzlichen Einnahmen generieren, da im Gegenzug die Abfallgrundgeb\u00fchren entsprechend gesenkt werden m\u00fcssten (Rechnungen der Spezialfinanzierungen sollten kostendeckend sein). Demgegen\u00fcber w\u00fcrde eine Gr\u00fcngutmengengeb\u00fchr zu einem erh\u00f6hten administrativen und organisatorischen Aufwand f\u00fchren. Zudem besteht das Risiko, dass Fehlanreize geschaffen werden und die illegale Entsorgung von Gr\u00fcngut zunehmen w\u00fcrde. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Gemeinderat als nicht zweckm\u00e4ssig, die rechtliche Grundlage f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer Gr\u00fcngutmengengeb\u00fchr \u00fcberhaupt erst zu schaffen.</p>    <h4>Kapitel 5 \u00abVollzug\u00bb (Artikel 18 bis 28):</h4>  <p>Dieses Kapitel beinhaltet die Rechtsgrundlagen f\u00fcr den Vollzug der Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung. Soweit in der totalrevidierten Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung nicht der Gemeinderat f\u00fcr die Regelung gewisser Materien als zust\u00e4ndig erkl\u00e4rt wird (wie bspw. beim Erlass des Geb\u00fchren- und Vollzugsreglements), ist gem\u00e4ss Artikel 18 das Departement Tiefbau und Werke f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndig.</p>    <p>In Artikel 23 wird erg\u00e4nzend die Widerhandlung gegen bestimmte in dieser Verordnung festgelegte Vorschriften bzw. Verhaltenspflichten unter Strafe gestellt. Im Geb\u00fchren- und Vollzugsreglement soll f\u00fcr gewisse Straftatbest\u00e4nde das Ordnungsbussenverfahren zur Anwendung gelangen, was die Sanktionierung von Fehlverhalten erleichtern soll. Durch diesen Artikel wird es m\u00f6glich, bei Verst\u00f6ssen gegen die Vorschrift eine Busse zu verh\u00e4ngen. </p>    <h3>d) Vernehmlassung</h3>  <p>Vom 19. Januar bis 16. Februar 2026 wurde eine \u00f6ffentliche Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung der Gemeinde Glarus S\u00fcd durchgef\u00fchrt. Es gingen knapp 20 Antwortformulare mit allgemeinen Bemerkungen sowie teilweise konkreten \u00c4nderungsantr\u00e4gen ein.</p>    <p>Der \u00fcberwiegende Teil der Eingaben bezog sich auf Artikel 9 Absatz 2, wonach gem\u00e4ss Vernehmlassungsvorlage Pferdehalter verpflichtet werden sollten, den Kot ihrer Tiere aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen bzw. zu verwerten. Da die Verunreinigung von Strassen und deren Beseitigung bereits in Artikel 26 des kantonalen Strassengesetzes geregelt ist, wurde dieser Absatz 2 nach der Vernehmlassung gestrichen.</p>    <p>Im Rahmen einer Vernehmlassungsantwort wurde beantragt, in Artikel 2 einen zus\u00e4tzlichen Absatz aufzunehmen und darin eine Recyclingquote als ein verbindliches Ziel in der Verordnung festzulegen. Eine solche Festlegung erschien jedoch aus Sicht des Gemeinderats nicht als zweckm\u00e4ssig. So ist diese Quote nur schwer \u00fcberpr\u00fcf- und umsetzbar. Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen laufend ver\u00e4ndern: Immer weniger Haushalte verf\u00fcgen \u00fcber gedruckte Tageszeitungen und Werbung wird zunehmend digital verbreitet. Dadurch nimmt die Menge des gesammelten Altpapiers kontinuierlich ab, was sich negativ auf die Recyclingquote auswirkt, ohne dass dies durch die Gemeinde direkt beeinflusst werden kann. </p>    <p>Bez\u00fcglich der Kostenbeteiligung an der Errichtung und am Unterhalt zentraler Sammelstellen gem\u00e4ss Artikel 7 Abs\u00e4tze 2\u20134 wurde im Rahmen der Vernehmlassung angeregt, die finanzielle Beteiligung der Gemeinde in der Verordnung klar zu definieren. Eine betragsm\u00e4ssige oder prozentuale exakte Festlegung ist aus Sicht des Gemeinderats jedoch aus praktischen Gr\u00fcnden wenig sinnvoll. Die Gemeinde schreibt lediglich das Entleerungssystem (Pilzsystem gem\u00e4ss Richtlinie des Zweckverbands Abfallentsorgung Glarnerland, ZAG) vor, nicht jedoch die konkrete Ausf\u00fchrung der Anlage (Unter-, Halbunter- oder Oberflurcontainer). Die Wahl des Ausf\u00fchrungsmodells hat erhebliche Auswirkungen auf die Investitionskosten. Entscheidet sich eine private Bauherrschaft beispielsweise aus \u00e4sthetischen Gr\u00fcnden f\u00fcr eine kostenintensivere Unterflurl\u00f6sung (mit unter Umst\u00e4nden rund f\u00fcnfmal h\u00f6heren Erstellungskosten), w\u00e4re es nicht sachgerecht, diese Mehrkosten proportional der Gemeinde zu \u00fcberbinden. Umgekehrt k\u00f6nnte sich auch eine andere Konstellation ergeben. Die k\u00fcnftige Kostenbeteiligung der Gemeinde wird sich zudem nach der Kapazit\u00e4t des jeweiligen Sammelbeh\u00e4lters richten. Aus all diesen Gr\u00fcnden ist die Kostenbeteiligung im Einzelfall zu pr\u00fcfen und sollte nicht starr in der Verordnung festgeschrieben werden. </p>    <p>In Artikel 12 Absatz 1 wurde die Hauskehrichtsammlungsinfrastruktur in den Verwendungszweck der Grundgeb\u00fchr aufgenommen. Damit wird auch die Rechtsgrundlage geschaffen, um die Grundgeb\u00fchr f\u00fcr die Anschaffung \u00f6ffentlicher Sammelbeh\u00e4lter f\u00fcr Hauskehricht zu verwenden.</p>    <p>Zu Artikel 13 Absatz 2 gingen kontroverse R\u00fcckmeldungen ein, die sich ungef\u00e4hr die Waage hielten. Die Bandbreite reichte von einer Streichung des Absatzes 2 bis hin zu einer Ab\u00e4nderung in eine \u00abMuss\u00bb-Formulierung.</p>  <p>Im \u00fcbergeordneten Recht ist klar festgehalten, dass Geb\u00fchrentarife dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen haben. Das heisst: Verursachen einzelne Abfallfraktionen \u00fcberdurchschnittlich hohe Kosten und/oder werden diese ungleich von der Bev\u00f6lkerung verursacht, sind daf\u00fcr separate Geb\u00fchren zu erheben. Dieser Umstand erkl\u00e4rt die unterschiedlichen R\u00fcckmeldungen beider Seiten. Eine \u00abMuss\u00bb-Formulierung w\u00fcrde bedeuten, dass f\u00fcr alle Abfallfraktionen jeweils eine eigene Geb\u00fchr erhoben werden m\u00fcsste. Eine vollst\u00e4ndige Streichung hingegen st\u00fcnde im Widerspruch zum \u00fcbergeordneten Recht. Daher ist es aus Sicht des Gemeinderats richtig, in der Verordnung die M\u00f6glichkeit vorzusehen, mengenabh\u00e4ngige Einzelgeb\u00fchren einf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Das beste Beispiel hierf\u00fcr ist der Geb\u00fchrensack f\u00fcr den Hauskehricht gem\u00e4ss Absatz 1.</p>    <p>Aufgrund der eingegangenen R\u00fcckmeldungen wurden noch einige redaktionelle Anpassungen im Wording vorgenommen. Diese haben keine Auswirkungen auf den Vollzug, wurden jedoch der Korrektheit halber aufgenommen.</p>    <h2>10.2 Erw\u00e4gungen</h2>    <p>Der vorliegende Entwurf der totalrevidierten Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung setzt \u00fcbergeordnetes Recht um und ber\u00fccksichtigt die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung.</p>    <p>Die durchgef\u00fchrte Vernehmlassung zeigte, dass der Entwurf der Totalrevision der Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung der Gemeinde Glarus S\u00fcd grossmehrheitlich auf positive R\u00fcckmeldungen und grosse Akzeptanz stiess. </p>    <p>Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass mit dem vorliegenden Entwurf eine rechtlich fundierte sowie zweckdienliche Verordnung erarbeitet wurde. Die gegen\u00fcber dem Entwurf (Vernehmlassung) vorgenommenen \u00c4nderungen sind begr\u00fcndet und nachvollziehbar.</p>      <h2>10.3 Beschluss Gemeinderat</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Der Gemeinderat hat seiner Sitzung vom 19.03.2026 die Totalrevision der Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. </p>    <h2>10.4 Antrag des Gemeinderates</h2>    <p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Erl\u00e4uterungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgende Beschl\u00fcsse zu fassen:</p>    <p><strong>10.4.1 Genehmigung der Verordnung \u00fcber die Abfallbeseitigung mit Inkrafttreten per 01.01.2027, vorbeh\u00e4ltlich Erteilung der kantonalen Genehmigung;</strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong>10.4.2 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</strong></p><hr><p><strong></strong></p><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h3><p>Der Umgang mit Abf\u00e4llen, wie die Sammlung/Verwertung rezyklierbarer Abf\u00e4lle und die Sammlung von Abf\u00e4llen zur Verbrennung in der Kehrichtverbrennungsanlage, erreicht in Glarus S\u00fcd nach Ansicht der GPK einen guten Stand, auch wenn im Detail immer Optimierungsm\u00f6glichkeiten bestehen. Die Abfallverordnung der Gemeinde muss periodisch an Ver\u00e4nderungen im \u00fcbergeordneten Recht und an neue Entwicklungen angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt mit dem Vorschlag des Gemeinderates in massvollem Ausmass.</p>    <p>Die GPK empfiehlt, der Vorlage des Gemeinderates zuzustimmen.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":9,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T12:59:53.607870+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Teilrevision Personalreglement","memorial_page":41,"overview":null,"text":"<ul><li>Genehmigung</li></ul><h2>9.1 Ausgangslage</h2>    <p>Die Landsgemeinde hat am 4. Mai 2025 \u00c4nderungen am kantonalen Gesetz \u00fcber die Schule und Bildung beschlossen. Mit dieser Teilrevision des Bildungsgesetzes wurden insbesondere die Zust\u00e4ndigkeiten im Bereich Schule neu geordnet. Die bisherige Schulkommission wird durch die Bildungskommission ersetzt, welche neu strategische Aufgaben als Fachkommission wahrnimmt. Operative Aufgaben werden dem Gemeinderat sowie den Hauptschulleitungen zugewiesen.</p>    <p>Diese \u00c4nderungen auf kantonaler Ebene erfordern auf kommunaler Ebene eine schrittweise Anpassung der bestehenden Rechtsgrundlagen. In einem ersten Schritt war die Gemeindeordnung der Gemeinde Glarus S\u00fcd einer Teilrevision zu unterziehen, damit sie an die neuen kantonalen Vorgaben angepasst werden konnte. Diese Teilrevision hat die Gemeindeversammlung am 20.11.2025 beschlossen. Darauf aufbauend sind in einem zweiten Schritt die weiteren kommunalen Erlasse im Schulbereich zu \u00fcberarbeiten. Dazu geh\u00f6rt namentlich das Personalreglement. </p>    <p>Die vorliegenden \u00c4nderungen stehen somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der \u00fcbergeordneten Neuausrichtung der schulischen F\u00fchrungs- und Zust\u00e4ndigkeitsordnung. Sie dienen der Harmonisierung des kommunalen Rechts mit dem revidierten kantonalen Bildungsgesetz und stellen sicher, dass die personalrechtlichen Grundlagen im Schulbereich rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen kantonalen Bestimmungen angepasst werden.</p>    <h2>9.2 Systematischer Zusammenhang</h2>    <p>Die Teilrevision des Personalreglements schafft die Voraussetzung daf\u00fcr, dass die personalrechtlichen Rahmenbedingungen im Schulbereich bis zum Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes am 1. August 2026 mit dem \u00fcbergeordneten Recht \u00fcbereinstimmen.</p>  <p><strong></strong></p>  <h2>9.3 Inhalt der Anpassungen</h2>    <p>Im Personalreglement sind mehrere Bestimmungen anzupassen. Einerseits werden bestehende Verweise und Zust\u00e4ndigkeitsbezeichnungen bereinigt, andererseits werden einzelne Regelungen inhaltlich erg\u00e4nzt. So wird in Art. 1 Abs. 3 neu ein Verweis auf Art. 16 betreffend K\u00fcndigungsfristen aufgenommen. In Art. 5 Abs. 1 Ziff. d wird festgehalten, dass neu die Hauptschulleitung die Anstellungsinstanz der Lehrpersonen ist. In Art. 12 Abs. 2 Ziff. d wird klargestellt, dass bestimmte Regelungsinhalte nicht nur im Arbeitsvertrag, sondern auch in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden k\u00f6nnen.</p>    <p>Von besonderer Bedeutung ist die Anpassung von Art. 16 betreffend K\u00fcndigungsfristen und -termine. Mit dem neuen Abs. 3 wird f\u00fcr Lehrpersonen ausdr\u00fccklich geregelt, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis jeweils auf das Ende eines Semesters oder eines Schuljahres gek\u00fcndigt werden kann. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die K\u00fcndigungsfrist am 31. Oktober beziehungsweise am 28. oder 29. Februar endet. Diese Pr\u00e4zisierung schafft Klarheit in einem Bereich, der f\u00fcr die Personalplanung der Schule und f\u00fcr die betroffenen Lehrpersonen von wesentlicher Bedeutung ist.</p>    <p>Ebenfalls erg\u00e4nzt wird Art. 50 Abs. 1 Ziff. g betreffend bezahlten Urlaub. Neu wird ausdr\u00fccklich festgehalten, dass bei Lehrpersonen die Entsch\u00e4digung gem\u00e4ss Erwerbsersatzordnung direkt an die Lehrperson ausbezahlt wird, wenn der betreffende Kurs in die unterrichtsfreie Zeit f\u00e4llt. Damit wird eine sachgerechte und transparente Regelung geschaffen, welche der besonderen Arbeitsorganisation von Lehrpersonen Rechnung tr\u00e4gt.</p>    <p>Das Besoldungsreglement ist von der vorliegenden Teilrevision nicht betroffen und bleibt unver\u00e4ndert.</p>    <h2>9.4 Erl\u00e4uterungen zu den einzelnen Bestimmungen</h2>  <p>Nachfolgend wird erl\u00e4utert, welche \u00c4nderungen gegen\u00fcber des derzeit in Kraft stehenden Personalreglements vorgesehen sind.</p>    <h4>Artikel 1; Geltungsbereich</h4>  <p>Die Bestimmung wird erg\u00e4nzt, damit die Regelung zu den K\u00fcndigungsfristen neu ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr Lehrpersonen als anwendbar erkl\u00e4rt wird.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/7ba7c6c1220b92a50200aa8f9215bba6a27ebd0fcedb8b8df845060ebdab11e1\" class=\"lazyload-alt\" width=\"610px\" height=\"523px\"></p><h4>Artikel 5; Anstellungsinstanzen</h4><p>Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anstellung von Lehrpersonen wird an die neue schulrechtliche Organisationsstruktur angepasst.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/93834a23f80ad4ed8f021076da7c0a4f28c1cab224909bcf62208badc9e18c25\" class=\"lazyload-alt\" width=\"612px\" height=\"592px\"></p><p><strong></strong></p><h4>Artikel 12; Arbeitsvertrag</h4><p>Die Bestimmung wird pr\u00e4zisiert, indem neu die Regelung des Arbeitsorts auch in einer Zusatzvereinbarung vorgesehen werden kann.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/7c49e835c39d84f2c293eb13d68bfdd08d623580b4a12e170b9d60ea36a0d31d\" class=\"lazyload-alt\" width=\"607px\" height=\"472px\"></p><h4>Artikel 16; K\u00fcndigungsfristen und -termine</h4><p>F\u00fcr Lehrpersonen wird eine besondere Regelung hinsichtlich K\u00fcndigungsfristen und K\u00fcndigungsterminen aufgenommen. Diese findet sich in Abs. 3, weshalb die Nummerierung bei den bisherigen Abs. 3 und 4 angepasst wird (neu Abs. 4 und 5).</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/cfe6a373d50dcb20f00d14671e5307e490641851b3deaf1d19bfefe974bb3d7d\" class=\"lazyload-alt\" width=\"611px\" height=\"550px\"></p><h4>Artikel 50; Bezahlter Urlaub</h4><p>Die Bestimmung wird erg\u00e4nzt, um den Anspruch im Zusammenhang mit J+S-Kursen sowie die Auszahlung der EO-Entsch\u00e4digung zu regeln.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/db510315b3211bc430474a0a3830fe9456af07121c1935b7a56e36d898a88ac6\" class=\"lazyload-alt\" width=\"609px\" height=\"785px\"></p><p>Die \u00c4nderungen des Personalreglements machen entsprechende Anpassungen der Ausf\u00fchrungsverordnung zum Personalreglement notwendig. Die Regelung dieser Anpassungen f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit des Gemeinderats.</p>  <p><strong></strong></p>  <h2>9.5 Inkrafttreten des Personalreglementes </h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Die vorgenannten \u00c4nderungen am Personalreglement sollen per 1. August 2026 in Kraft treten. Nach Genehmigung des teilrevidierten Personalreglementes durch die Gemeindeversammlung wird der Gemeinderat die dadurch notwendig werdenden \u00c4nderungen an den Ausf\u00fchrungsbestimmungen ebenfalls erlassen. </p>  <h2>9.6 Antrag des Gemeinderates </h2>    <p>Gest\u00fctzt auf die Ausf\u00fchrungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, nachstehendem Antrag zuzustimmen:</p><p><strong>9.6.1 Genehmigung der Teilrevision Personalreglement mit Inkrafttreten per 01.08.2026;</strong></p><p><strong></strong><strong>9.6.2 Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.</strong></p>  <p><strong></strong></p>  <hr><p><strong></strong></p><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<br></h3>  <p>Durch die Teilrevision des kantonalen Bildungsgesetzes sind in der Personalverordnung der Gemeinde kleine Anpassungen, beispielsweise betreffend Anstellungsinstanz oder K\u00fcndigungsfrist f\u00fcr die Lehrpersonen, notwendig geworden. </p>    <p>Die GPK empfiehlt, der Vorlage des Gemeinderates zuzustimmen.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":8,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T12:58:59.217943+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahlen f\u00fcr die Amtsdauer 2026 - 2030","memorial_page":37,"overview":null,"text":"<ul><li>Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission</li></ul><h2>8.1 Ausgangslage</h2>    <p><strong>Wahlb\u00fcro</strong> </p>  <p>Seit dem 01.01.2026 ist das an der Landsgemeinde 2025 verabschiedete neue Gemeindegesetz in Kraft. Gem\u00e4ss dessen Art. 28 Abs. 1 lit. b bildet die Vorsteherschaft die Wahlbeh\u00f6rde f\u00fcr das Wahlb\u00fcro.</p>    <p>Gem\u00e4ss Art. 41 der Gemeindeordnung Glarus S\u00fcd besteht das Wahlb\u00fcro Glarus S\u00fcd aus 14 ordentlichen Mitgliedern sowie 14 Ersatzmitgliedern. Im Hinblick auf die neue Legislaturperiode kontaktierte das kommunale Wahlb\u00fcro die bisherigen Mitglieder und erhob allf\u00e4llige Demissionen. Dabei erkl\u00e4rten sich 11 ordentliche Mitglieder sowie 12 Ersatzmitglieder bereit, ihre T\u00e4tigkeit auch in der kommenden Legislaturperiode weiterzuf\u00fchren.</p>    <p>Aus dem Wahlb\u00fcro schieden Cyrill Cornelli, H\u00e4tzingen, ordentliches Mitglied, Helmut Meesters, Luchsingen, ordentliches Mitglied, sowie Marianne Schindler, R\u00fcti, Ersatzmitglied, aus. Rolf Lehmann, Schwanden, ordentliches Mitglied, verschied im November 2025.</p>    <p>Den austretenden Mitgliedern sowie dem verstorbenen Rolf Lehmann wird f\u00fcr ihren langj\u00e4hrigen und wertvollen Einsatz im Dienste des Wahlb\u00fcros und der Gemeinde Glarus S\u00fcd der aufrichtige Dank ausgesprochen. Mit ihrem Engagement haben sie zu einer zuverl\u00e4ssigen und sorgf\u00e4ltigen Aufgabenerf\u00fcllung wesentlich beigetragen.</p>    <p>Die bisherige Arbeit der verbleibenden ordentlichen Mitglieder und der Ersatzmitglieder hat sich als zuverl\u00e4ssig und bew\u00e4hrt erwiesen. Zur Sicherstellung von Kontinuit\u00e4t und Effizienz empfahl das Wahlb\u00fcro daher, s\u00e4mtliche bisherigen Mitglieder, die sich erneut zur Verf\u00fcgung stellten, f\u00fcr die Legislaturperiode 2026\u20132030 wiederzuw\u00e4hlen. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, dass dieser Bestand nicht in allen F\u00e4llen ausreicht, um die anfallenden Aufgaben zuverl\u00e4ssig abzudecken. Insbesondere bei vier Urnenstandorten und einem zentralen Ausz\u00e4hlstandort ist ein gen\u00fcgend grosser Pool an Ersatzmitgliedern notwendig, um die Handlungsf\u00e4higkeit des Wahlb\u00fcros auch bei arbeitsintensiven Urneng\u00e4ngen, namentlich bei Gesamterneuerungswahlen, sowie bei kurzfristigen Ausf\u00e4llen infolge Krankheit, Unfall oder anderweitiger Verhinderung sicherzustellen.</p>    <p>Da nicht s\u00e4mtliche Ersatzmitglieder gleichzeitig im Einsatz stehen, dient ein leicht erweiterter Kreis der bedarfsgerechten Einsatzplanung und erh\u00f6ht die notwendige Flexibilit\u00e4t. Aus diesem Grund beantragte das Wahlb\u00fcro dem Gemeinderat, f\u00fcr die Legislaturperiode 2026\u20132030 s\u00e4mtliche 31 vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten zu w\u00e4hlen.</p>    <p>Der Gemeinderat ist dem Antrag des Wahlb\u00fcros gefolgt und w\u00e4hlte an seiner Sitzung vom 26. Januar 2026 folgende Mitglieder ins Wahlb\u00fcro:</p>      <ul><li>Albert Monika, R\u00fcti</li><li>Berchtold Verena, Engi</li><li>Blesi Ren\u00e9, Engi</li><li>Dalla Pellegrina Claudia, Schwanden</li><li>D\u00e4twyler Priska, Mitl\u00f6di</li><li>D\u00f6nni Ruedi, Luchsingen</li><li>D\u00fcrst Fritz, Schwanden</li><li>Freuler Roy, Mitl\u00f6di</li><li>Freuler Andrea Jacqueline, Mitl\u00f6di</li><li>Gabathuler Kurt, Schwanden</li><li>H\u00e4mmerli Verena, Engi</li><li>Horber Maya, Nidfurn</li><li>Huber Verena, Leuggelbach</li><li>Hunold Gertraud, Leuggelbach</li><li>Kessler Jakob, H\u00e4tzingen</li><li>Kubli Schriber Brigitte, Betschwanden</li><li>Landolt Ruth, Mitl\u00f6di</li><li>Legler-Salcher Hansheiri, Linthal</li><li>Limacher Martina, Luchsingen</li><li>Luchsinger Hans, Nidfurn</li><li>Meesters Martin, Nidfurn</li><li>Ruckstuhl Guido, Mitl\u00f6di</li><li>R\u00fcegg Stefanie, Schwanden</li><li>Schlittler Anita, Diesbach</li><li>Schumacher Jakob, Betschwanden</li><li>Straub Peter, Schw\u00e4ndi</li><li>Wolf Willy, Mitl\u00f6di</li><li>Zemp Priska, Luchsingen</li><li>Zentner Christof, Matt</li><li>Zweifel Barbara, Schwanden</li><li>Zwicky Fritz, Schwanden</li></ul>                                                                  <p><strong>Bildungskommission</strong><strong></strong></p>  <p>Mit der von der Gemeindeversammlung am 20. November 2025 genehmigten Teilrevision der Gemeindeordnung (GO) infolge des neuen kantonalen Bildungsgesetzes wurde Art. 39 Gemeindeordnung angepasst. Die Bestimmung regelt die Zusammensetzung der neuen Bildungskommission. Da deren Wahl neu gem\u00e4ss den Vorgaben im kantonalen Bildungsgesetz durch den Gemeinderat erfolgt und die Bildungskommission ausschliesslich strategische Aufgaben wahrnimmt, wird die Zusammensetzung k\u00fcnftig vom Gemeinderat festgelegt. Der Gemeinderat wird hierzu die Bev\u00f6lkerung nach erfolgter Wahl informieren. </p>    <p>Der Gemeinderat dankt den bisherigen Mitgliedern der Schulkommission, Hansueli Rhyner, Pr\u00e4sident, Annina Ludwig, Christian Marti, Ruedi Rhyner, Nadja Stalder und Ersatzmitglied Tobias B\u00e4bler, f\u00fcr ihren engagierten und wertvollen Einsatz zugunsten des Schulwesens der Gemeinde Glarus S\u00fcd. Mit ihrer verantwortungsvollen T\u00e4tigkeit haben sie die Entwicklung der Schule und die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben wesentlich mitgepr\u00e4gt.</p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong>Zweckverb\u00e4nde</strong></p>  <p>Seit dem 1. Januar 2026 gilt das neue Gemeindegesetz, das an der Landsgemeinde 2025 verabschiedet worden ist. Gem\u00e4ss dessen Art. 28 Abs. 1 lit. c obliegt die Wahl der Vertreter f\u00fcr die Zweckverb\u00e4nde nun der Vorsteherschaft, mithin dem Gemeinderat.</p>    <p>An seiner Sitzung vom 23. April 2026 w\u00e4hlte der Gemeinderat die Delegierten f\u00fcr die neue Amtsperiode 2026\u20132030. Folgende Personen wurden gew\u00e4hlt:</p>  <p>Zweckverband Kehrichtverwertung im Linthgebiet (ZKL)</p>  <ul><li>Rafaela Hug, Departementsvorsteherin Tiefbau und Werke (bisher)</li><li>Andreas Elmer, Departementsleiter Tiefbau und Werke (bisher)</li></ul>      <p>Abwasserverband Glarnerland (AVG)</p>  <ul><li>Marco Menzi, designierter Departementsvorsteher Schule und Familie (neu)</li><li>Bruno Hunziker, Departementsleiter Wirtschaft und Finanzen (bisher)</li><li>Andreas Elmer, Departementsleiter Tiefbau und Werke (bisher)</li><li>Patrick Bissig, stellvertretender Departementsleiter Tiefbau und Werke (bisher)</li></ul>          <p>Zweckverband Abfallentsorgung Glarnerland (ZAG)</p>  <ul><li>Rafaela Hug, Departementsvorsteherin Tiefbau und Werke (bisher)</li><li>Cyrill Meier, Mitarbeiter Werkhof R\u00fcti (neu)</li></ul>      <p>Den austretenden Delegierten Hansueli Rhyner (AVG) und Eugen Streiff (ZAG) wird der Dank des Gemeinderats f\u00fcr ihren langj\u00e4hrigen und wertvollen Einsatz ausgesprochen.</p>  <h2>8.2 Wahl der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h2>  <p>Unter dem neuen Gemeindegesetz verbleibt die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Wahl der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission bei der Gemeindeversammlung. Zu w\u00e4hlen sind das Pr\u00e4sidium, vier Mitglieder sowie ein Ersatzmitglied f\u00fcr die Amtsdauer 2026\u20132030. </p>  <p>Folgende bisherige GPK-Mitglieder stellen sich f\u00fcr die Amtsdauer 2026\u20132030 zur Wiederwahl:</p>  <table><tbody><tr><td><strong>Pr\u00e4sidium</strong></td><td></td></tr><tr><td>Jakob Wohlwend</td><td>Matt</td></tr><tr><td><strong>Mitglieder <br></strong><em>(Auflistung gem\u00e4ss Wahl)</em></td><td></td></tr><tr><td>Dr. Jakob Marti</td><td>Nidfurn</td></tr><tr><td>Konrad M\u00fcller</td><td>Schw\u00e4ndi</td></tr><tr><td><strong>Ersatzmitglied</strong></td><td></td></tr><tr><td>vakant</td><td></td></tr></tbody></table><p>Die GPK-Mitglieder Fritz Marti-Egli und Louis Nievergelt sowie GPK-Ersatzmitglied Gabriel Weber haben auf Ende Juni 2026 ihre Demissionen eingereicht. Den zur\u00fccktretenden Mitgliedern wird der Dank des Gemeinderats f\u00fcr ihre langj\u00e4hrige und gesch\u00e4tzte T\u00e4tigkeit in der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission ausgesprochen. Sie haben ihr Amt stets zuverl\u00e4ssig und verantwortungsbewusst ausge\u00fcbt. Infolge Demission sind diese Sitze neu zu besetzen und durch die Gemeindeversammlung zu w\u00e4hlen.Bis zum Zeitpunkt der Drucklegung des Memorials sind folgende Kandidaturen bekannt:</p>  <p>Als Mitglied (<i>Auflistung in alphabetischer Reihenfolge</i>): </p><ul><li>Becker Linus, Schwanden</li><li>Ilg Martin, Elm</li><li>Marti Christoph, Haslen</li><li>Schellhorn Nikolaus, Sool</li><li>Zweifel Karen, Linthal</li></ul>          <p>Als Ersatzmitglied: keine Kandidaturen</p>  <p><i></i></p>  <p><i></i></p>  <p>Den Stimmberechtigten steht es frei, anl\u00e4sslich der Gemeindeversammlung weitere Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten. </p>    <h2>8.3 Wahl</h2>    <p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen nimmt die Gemeindeversammlung folgende Wahlen vor: </p>    <p><strong>a)  Wahl des Pr\u00e4sidiums, von vier Mitgliedern und einem Ersatzmitglied der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission. </strong></p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":7,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T12:58:38.166899+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gemeindeversammlungsantrag Melitta Zopfi","memorial_page":28,"overview":null,"text":"<ul><li>\u00c4nderung von Art. 79 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung</li></ul><h2>7.1 Ausgangslage</h2>    <p>Melitta Zopfi und weitere Mitunterzeichnende haben am 20. Juni 2025 bei der Gemeindeverwaltung Glarus S\u00fcd zuhanden einer n\u00e4chsten Gemeindeversammlung folgenden Antrag gestellt: </p>    <p>Gest\u00fctzt auf Artikel 35 des kantonalen Gemeindegesetzes stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten zuhanden der Gemeindeversammlung den Antrag auf \u00c4nderung von Artikel 79 Abs\u00e4tze 2 und 3 der Gemeindeordnung. Diese Abs\u00e4tze sollen neu folgendermassen lauten:</p>    <p><sup>2</sup> In Elm, Linthal und Schwanden werden Heime gef\u00fchrt. Diese decken als Mindestangebot grunds\u00e4tzlich alle Pflegebedarfsstufen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ab. </p>  <p><sup>3</sup> Auf Beschluss der Stimmberechtigten k\u00f6nnen Heime aufgegeben oder zus\u00e4tzliche gef\u00fchrt oder kann das Mindestangebot unterschritten werden. </p>    <h4>Begr\u00fcndung der Antragstellenden: </h4>  <p>In der ganzen Gemeinde Glarus S\u00fcd sollen vergleichbare M\u00f6glichkeiten bestehen, den Lebensabend auch bei station\u00e4rer Betreuung in der N\u00e4he des bisherigen Wohnortes zu verbringen. Das tr\u00e4gt zur Lebensqualit\u00e4t der Bev\u00f6lkerung bei uns und st\u00e4rkt die Attraktivit\u00e4t der Gemeindeteile.</p>    <p>Die Glarus S\u00fcd Care soll verpflichtet werden, an allen drei bestehenden Standorten ein station\u00e4res Angebot an Pflege und Betreuung bereitzustellen, wie es heutzutage f\u00fcr Alters- und Pflegeheime g\u00e4ngig ist (Mindestangebot). Aufgrund der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen muss die Verpflichtung auf diesen Standard beschr\u00e4nkt bleiben. An allen Standorten auch spezialisierte Leistungen anzubieten (z. B. f\u00fcr Personen mit schwerer psychischer Beeintr\u00e4chtigung), d\u00fcrfte auf absehbare Zeit nicht m\u00f6glich sein. Hier wird es darum gehen, den betroffenen Menschen eine entsprechend qualifizierte Pflege und Betreuung, wenn m\u00f6glich innerhalb der Gemeinde anzubieten oder f\u00fcr den Zugang zu einem Angebot ausserhalb besorgt zu sein.</p>    <p>Falls die Glarus S\u00fcd Care an einem Heimstandort das Mindestangebot gem\u00e4ss Absatz 2 unterschreiten m\u00f6chte, sollen dar\u00fcber gem\u00e4ss dem vorgeschlagenen Absatz 3 die Stimmberechtigten entscheiden. So wie es schon bisher f\u00fcr die Aufgabe oder Neugr\u00fcndung von Heimstandorten der Fall ist.</p>    <p>Nach Annahme des \u00c4nderungsantrags durch die Stimmberechtigten ist die Eigent\u00fcmerstrategie des Gemeinderates f\u00fcr die Glarus S\u00fcd Care zu \u00fcberpr\u00fcfen. Falls n\u00f6tig ist gest\u00fctzt auf Artikel 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung eine Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Glarus S\u00fcd Care abzuschliessen, welche die Leistungsvereinbarung des Kantons erg\u00e4nzt.</p>    <p>Dieser Antrag ist eine Reaktion auf die in Vorbereitung stehende \u00c4nderung des Angebots im Altersheim Elm, welches auf Personen mit tieferem Pflegebedarf beschr\u00e4nkt werden soll. Die Antragstellenden m\u00f6chten, dass die Stimmberechtigten \u00fcber diese f\u00fcr das Sernftal einschneidende Massnahme entscheiden k\u00f6nnen. Sie ersuchen daher den Gemeinderat daf\u00fcr zu sorgen, dass mit unumkehrbaren Arbeiten zur Umsetzung der Angebots\u00e4nderung bis zum Entscheid der Stimmberechtigten zugewartet wird. Dementsprechend soll der Antrag schnellstm\u00f6glich der Gemeindeversammlung vorgelegt werden.</p>    <h2>7.2 Zustandekommen des Antrags</h2>    <p>Die Voraussetzungen und der Inhalt des Rechts, zuhanden der Gemeindeversammlung einen Antrag zu stellen, richten sich nach der Kantonsverfassung und dem Gemeindegesetz (vgl. Art. 77 Abs. 1 des Gesetzes \u00fcber die politischen Rechte [GPR]). Jede stimmberechtigte Person hat das Recht, jederzeit selbstst\u00e4ndig oder gemeinsam mit anderen Stimmberechtigten der Vorsteherschaft Antr\u00e4ge \u00fcber Gegenst\u00e4nde einzureichen, die in die Zust\u00e4ndigkeit der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne fallen (vgl. Art. 16 Abs. 1 Gemeindegesetz [GG]). </p>    <p>Nach Art. 27 Abs. 1 lit. c GG sind die Stimmberechtigten zust\u00e4ndig f\u00fcr den Erlass der Gemeindeordnung, sodass der Antrag eine Materie betrifft, welche in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Gemeindeversammlung f\u00e4llt. Ein Antrag muss in materieller Hinsicht den Grundsatz der Einheit der Materie wahren und darf nichts enthalten, was dem Bundesrecht oder dem kantonalen Recht widerspricht, sowie nichts verlangen, was offensichtlich undurchf\u00fchrbar ist (vgl. Art. 16 Abs. 2 und Abs. 3 GG). In formeller Hinsicht muss der Antrag genau umschrieben und begr\u00fcndet sein, soll von den Antragstellern eigenh\u00e4ndig unterschrieben sein oder mit qualifizierter elektronischer Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 16 Abs. 4 GG).</p>    <p>In materieller Hinsicht wird der Grundsatz der Einheit der Materie gewahrt und der Antrag beinhaltet nicht etwas offensichtlich Undurchf\u00fchrbares, indem er die \u00c4nderung der Gemeindeordnung verlangt. Der Antrag der Antragstellenden erf\u00fcllt sodann in formeller Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen, sodass er g\u00fcltig zustande gekommen ist.</p>    <h2>7.3 Zul\u00e4ssigkeit eines Antrags</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Der Antrag der Antragstellenden erf\u00fcllt in formeller Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen, sodass er g\u00fcltig zustande gekommen ist. Der Gemeinderat hat sodann innert drei Monaten \u00fcber die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit des Antrages zu entscheiden und diesen Entscheid im Amtsblatt zu publizieren. Erkl\u00e4rt der Gemeinderat einen Antrag als rechtlich zul\u00e4ssig, so legt er diesen sp\u00e4testens innert zwei Jahren, zusammen mit seinen Antr\u00e4gen und allf\u00e4lligen Gegenvorschl\u00e4gen, der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vor (vgl. Art. 79 Abs. 1 GPR). Der Entscheid des Gemeinderates \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit oder Unzul\u00e4ssigkeit eines Antrages zuhanden der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen seit seiner Bekanntgabe im Amtsblatt mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Der Entscheid des Regierungsrates kann anschliessend innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht angefochten werden (vgl. Art. 93 GPR). Den Beschwerden kommt grunds\u00e4tzlich keine aufschiebende Wirkung zu, d. h., dass die Entscheide \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit oder Unzul\u00e4ssigkeit eines Antrages vollstreckbar sind (vgl. Art. 94 Abs. 1 GPR). </p>    <p>An seiner Sitzung vom 12. August 2025 hat der Gemeinderat den Antrag von Melitta Zopfi und Mitunterzeichnern als zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt. Die Publikation dieser Zul\u00e4ssigkeitserkl\u00e4rung erfolgte im Amtsblatt Nr. 179 vom 20. August 2025. Gegen diese Zul\u00e4ssigkeitserkl\u00e4rung sind innerhalb der gesetzlichen Frist keine Beschwerden beim Regierungsrat eingegangen. Bis zur Drucklegung des Memorials lagen dem Gemeinderat keine weiteren Kenntnisse im Zusammenhang mit etwaigen Beschwerden vor. Allf\u00e4llige Ausf\u00fchrungen hierzu erfolgen anl\u00e4sslich der Gemeindeversammlung.</p>    <h2>7.4 Stellungnahme des Gemeinderates zum Antrag von Melitta Zopfi und Mitunterzeichnern</h2>    <h3>7.4.1 Einleitung</h3>  <p><strong></strong></p>  <p>Der Gemeinderat anerkennt das Anliegen der Antragsstellenden, eine wohnortsnahe station\u00e4re Altersbetreuung innerhalb der Gemeinde Glarus S\u00fcd sicherzustellen. Der Gemeinderat ist jedoch der Auffassung, dass die beantragte Regelung in der Gemeindeordnung die unternehmerische und organisatorische Handlungsf\u00e4higkeit der Glarus S\u00fcd Care erheblich einschr\u00e4nken w\u00fcrde. Die Glarus S\u00fcd Care ist eine selbstst\u00e4ndige \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechnung und eigenem Verm\u00f6gen (vgl. Art. 78 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung) und tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr einen wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Betrieb der Alters- und Pflegeheime. Der Gemeinderat sowie der Verwaltungsrat und die Gesch\u00e4ftsleitung von Glarus S\u00fcd Care haben sich eingehend und vertieft mit dem vorliegenden Antrag auseinandergesetzt. </p>    <p>Dabei wurden sowohl der unabh\u00e4ngige Untersuchungsbericht der Federas Beratung AG (nachfolgend Federas-Bericht, im Anhang ab Seite 146) als auch umfangreiche weitere Akten zur Glarus S\u00fcd Care beigezogen. Aus dem Federas-Bericht ergibt sich, dass dazu insbesondere Finanz- und Rechnungsunterlagen, Kosten- und Leistungsdaten, Belegungs- und Personalkennzahlen, Protokollausz\u00fcge, Stellungnahmen sowie aufsichts- und betriebsbezogene Unterlagen geh\u00f6rten.</p>    <h3>7.4.2 Wandel in der Altersversorgung</h3>  <p><strong></strong></p>  <p>Schweizweit befindet sich die Langzeitpflege in einer dynamischen Entwicklung; die Bev\u00f6lkerung wird immer \u00e4lter und m\u00f6chte so lange wie m\u00f6glich zu Hause gepflegt und betreut werden. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Bettenauslastung der verschiedenen station\u00e4ren Langzeitpflegeeinrichtungen. Um den zuk\u00fcnftigen Bedarf in der Langzeitpflege im Kanton Glarus zu planen, hat der Kanton die KPMG damit beauftragt, eine detaillierte Versorgungsplanung der Langzeitpflege auf Ebene Kanton und Gemeinde f\u00fcr die Jahre 2030 und 2035 auszuarbeiten. Im Endbericht der KPMG vom Mai 2022 wird skizziert, dass im Kanton Glarus eine Verlagerung von station\u00e4rer hin zu ambulanter und intermedi\u00e4rer Versorgung, insbesondere zu Tagesst\u00e4tten und Alterswohnungen, stattfinden wird. Die Entwicklung der Belegungszahlen bei der Glarus S\u00fcd Care zeigt, dass diese Entwicklung bereits eingesetzt hat. W\u00e4hrend im Jahr 2020 noch durchschnittlich 193 Betten belegt waren, liegt die Belegung aktuell (Stand 31.03.2026) noch bei 138 Betten. </p>  <p>Die Erkenntnisse im Federas-Bericht bekr\u00e4ftigen diese Entwicklung zus\u00e4tzlich: F\u00fcr das Jahr 2023 weist er f\u00fcr die Glarus S\u00fcd Care nicht nur gesamtschweizerisch, sondern auch im Vergleich der Glarner Anbieter den tiefsten Belegungsgrad in der Langzeitpflege aus. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass der Personalschl\u00fcssel pro Beherbergungstag zwar im gesamtschweizerischen Vergleich unterdurchschnittlich ist, im kantonalen Vergleich jedoch am h\u00f6chsten liegt. Hinzu kommt, dass die Pensionstaxen 2023 sowohl unter dem Schweizer Durchschnitt als auch unter dem Durchschnitt der verglichenen Glarner Heime lagen. Dies l\u00e4sst die Schlussfolgerung zu, dass trotz vergleichsweise tieferer Pensionstaxen keine h\u00f6here Bettenbelegung resultiert. Durch die tiefe Belegung besteht gem\u00e4ss Federas-Bericht bei den Pensionskosten pro Beherbergungstag eine Unterdeckung von rund CHF 20 pro Tag und Platz. Diese Befunde verdeutlichen, dass das bisherige Modell mit einem breit vorgehaltenen Angebot an allen drei Standorten der Glarus S\u00fcd Care wirtschaftlich zunehmend unter Druck ger\u00e4t. Eine starre Vorgabe, alle Pflegestufen an allen Standorten anzubieten, entspricht damit weder dem absehbaren Bedarf noch erm\u00f6glicht sie eine bed\u00fcrfnisgerechte und wirtschaftlich tragf\u00e4hige Weiterentwicklung der Angebote.</p>    <h3>7.4.3 Strukturelles Defizit </h3>    <p>Im Federas-Bericht wird ausdr\u00fccklich festgehalten, dass bei der Glarus S\u00fcd Care ein strukturelles Defizit vorliegt (vgl. RZ 174 des Federas-Bericht). Dieses ist nicht nur auf einzelne ausserordentliche Belastungen zur\u00fcckzuf\u00fchren, sondern auf ein dauerhaft ung\u00fcnstiges Aufwand-Ertrags-Verh\u00e4ltnis: Die Belegung \u00fcber alle drei Standorte ist deutlich zu tief, w\u00e4hrend gleichzeitig hohe Infrastruktur-, Energie-, Abschreibungs- und Personalkosten anfallen. Nach Einsch\u00e4tzung von Federas l\u00e4sst sich das bestehende station\u00e4re Vollangebot an drei Standorten bei der aktuellen Nachfrage und den geltenden Pflegetaxen und konkurrenzf\u00e4higen Pensionstaxen nicht kostendeckend finanzieren (vgl. RZ 179 des Federas-Bericht).</p>    <h3>7.4.4 Fachkr\u00e4ftemangel</h3>  <p><strong></strong></p>  <p>Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflege f\u00fcr die Glarner Bev\u00f6lkerung ist eng mit der Verf\u00fcgbarkeit von qualifiziertem Personal verkn\u00fcpft. Der Fachkr\u00e4ftemangel wurde im Rahmen der Stakeholder-Befragungen des Kantons als die zentrale Herausforderung identifiziert. Die im Bericht \u00abVersorgungsplanung der Langzeitpflege des Kantons Glarus\u00bb dargestellten Prognosen zum Personalbedarf verdeutlichen, dass der Fachkr\u00e4ftemangel das gr\u00f6sste strukturelle Risiko f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Versorgungssicherheit darstellt. W\u00e4hrend der Bedarf an ambulanten und intermedi\u00e4ren Leistungen bis 2035 stark ansteigt, w\u00e4chst das verf\u00fcgbare Fachpersonal nicht im gleichen Ausmass. Bereits heute zeigt sich, dass qualifizierte Pflegefachpersonen nur mit erheblichem Rekrutierungsaufwand gewonnen und gehalten werden k\u00f6nnen.</p>    <p>Es ist bereits heute eine grosse Herausforderung f\u00fcr die Glarus S\u00fcd Care, den Betrieb \u2013 insbesondere bei kurzfristigen Ausf\u00e4llen (Krankheit oder Unfall) \u2013 mit eigenem und geeignetem Personal sicherzustellen. M\u00fcssen diese Ersatzdienste durch externe Fachkr\u00e4fte geleistet werden, fallen teilweise doppelte Personalkosten an. Der Federas-Bericht h\u00e4lt in diesem Zusammenhang ausdr\u00fccklich fest, dass die Personalkosten im Verh\u00e4ltnis zu den Ertr\u00e4gen zu hoch sind. Dies wird nicht nur auf die tiefe Belegung zur\u00fcckgef\u00fchrt, sondern auch auf den Umstand, dass an drei Standorten ein umfassendes Pflegeangebot \u00fcber alle Pflegestufen vorgehalten wird und der Personalschl\u00fcssel entsprechend hoch dotiert ist. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass an allen drei Standorten weitgehend vergleichbare Leistungen erbracht werden und \u00fcberdurchschnittlich viele Bewohnerinnen und Bewohner in tiefen Pflegestufen betreut werden (vgl. RZ 153 des Federas-Berichts). Gerade vor diesem Hintergrund erscheint eine B\u00fcndelung der personellen Ressourcen sachlich geboten, damit Fachkr\u00e4fte gezielter eingesetzt und nicht an drei Standorten parallel f\u00fcr ein umfassendes Angebot vorgehalten werden m\u00fcssen. Die im Betriebsjahr 2025 erreichte Reduktion des Einsatzes von tempor\u00e4rem Personal und die daraus resultierende Entlastung der Betriebsrechnung zeigen denn auch, dass betriebliche Flexibilit\u00e4t und eine an den effektiven Bedarf angepasste Organisation wesentlich sind, um die Personalkosten nachhaltig zu stabilisieren. </p>    <p>Der Fachkr\u00e4ftemangel ist nicht nur eine personelle, sondern auch eine finanzielle und strategische Schl\u00fcsselfrage. Eine nachhaltige Versorgung kann nur gelingen, wenn die Personalressourcen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie gem\u00e4ss Versorgungsstrategie die gr\u00f6sste Wirkung entfalten \u2013 insbesondere im ambulanten und intermedi\u00e4ren Bereich. Die Prognosen zeigen, dass der Bedarf an ambulanten und intermedi\u00e4ren Pflegestunden bis 2035 massiv steigen wird (+82 % bzw. +145 %), w\u00e4hrend die station\u00e4ren Kapazit\u00e4ten eher r\u00fcckl\u00e4ufig sind. Die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Pflegefachpersonen ist bereits heute anspruchsvoll und wird in Zukunft noch kritischer.</p>    <p>Ohne eine gezielte Personalstrategie und neue Arbeitszeitmodelle k\u00f6nnen weder die geplanten Versorgungsangebote noch das geforderte Angebot dauerhaft gew\u00e4hrleistet werden. Der Fachkr\u00e4ftemangel ist somit nicht nur ein personelles, sondern auch ein finanzielles und strategisches Risiko. Eine nachhaltige Langzeitpflege erfordert, dass vorhandene Personalressourcen effizient eingesetzt werden und der Fokus konsequent auf Versorgungsbereiche wie die ambulante und intermedi\u00e4re Pflege gelegt wird. </p>    <h3>7.4.5 Infrastrukturen</h3>  <p><strong></strong></p>  <p>Die Geb\u00e4ude an allen Standorten der Glarus S\u00fcd Care-Heime Schwanden (Baujahr Pflegeheim: 1988, Totalrenovation Altersheim: 1983), Linthal (Baujahr Altbau: 1978, Baujahr Neubau: 2004) und Elm (Baujahr: 1898, Umbau: 1942, danach weitere kleinere und gr\u00f6ssere Renovierungen und Erneuerungen bis ins Jahr 2000) n\u00e4hern sich dem Ende ihrer Nutzungs- und Lebensdauer. Der Versicherungswert der Infrastruktur von Glarus S\u00fcd Care betr\u00e4gt CHF 64.2 Mio. und ist buchhalterisch bereits weitgehend abgeschrieben. Die Infrastruktur der Glarus S\u00fcd Care entspricht in wesentlichen Teilen nicht mehr den heutigen betrieblichen und pflegerischen Anforderungen. Dies erschwert eine gesundheitsschonende und stufengerechte Pflege der Bewohnenden und f\u00fchrt teilweise auch zu erschwerten Arbeitsbedingungen f\u00fcr das Personal. Insbesondere am Standort Elm bestehen erhebliche bauliche Einschr\u00e4nkungen; gem\u00e4ss Federas, aber auch durch die von GLSC aufgegebenen Studien und Beurteilungen, besteht dort aufgrund der alten und sanierungsbed\u00fcrftigen baulichen Infrastruktur dringlicher Handlungsbedarf. Insbesondere in Bezug auf die Barrierefreiheit bei der Betreuung von Personen mit hohem Pflegebedarf, aber auch im Hinblick auf den allgemeinen Zustand des Geb\u00e4udes.</p>        <p>Insgesamt kann festgehalten werden, dass die in die Jahre gekommene Infrastruktur aller drei Standorte zusammen mit den Unterhalts-, Energie- und Abschreibungskosten wesentlich zum schlechten Aufwand-Ertrags-Verh\u00e4ltnis beitr\u00e4gt. Sowohl der Untersuchungsbericht der Federas Beratung AG als auch Abkl\u00e4rungen der Glarus S\u00fcd Care zeigen damit, dass in naher Zukunft gr\u00f6ssere Investitionen und bauliche Ert\u00fcchtigungen an allen drei Standorten unausweichlich sind. Aufgrund der auch k\u00fcnftig knappen Finanzen sind diese so zu priorisieren, dass mit dem geringsten Mitteleinsatz der gr\u00f6sste pflegerische und betriebliche Mehrwert erzielt werden kann. </p>    <p>Eine Vollversorgung stellt deutlich erh\u00f6hte Anforderungen an die Infrastruktur, da sie spezifische pflegetechnische Einrichtungen sowie uneingeschr\u00e4nkte Barrierefreiheit voraussetzt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Fachkr\u00e4fte und das gesamte Personal erheblich. In einer veralteten Umgebung wird es zus\u00e4tzlich erschwert, qualifizierte Mitarbeitende zu rekrutieren und langfristig zu binden.</p>    <p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die begrenzten finanziellen Mittel f\u00fcr die Erneuerung der Infrastruktur im Interesse der Gemeinde Glarus S\u00fcd und ihrer Bewohner optimal eingesetzt werden k\u00f6nnen. </p>    <p>Bei einer Annahme des Antrags w\u00e4re eine solche Priorisierung jedoch nicht m\u00f6glich. In der Folge m\u00fcssten alle drei Standorte fortlaufend und unabh\u00e4ngig von der Wirtschaftlichkeit an die entsprechenden Anforderungen angepasst, umgebaut oder erweitert werden. Dies zus\u00e4tzlich zu den ohnehin anstehenden Sanierungen und Renovierungen, die aufgrund der Lebens- und Nutzungsdauer erforderlich sind.</p>    <h3>7.4.6 Finanzielle Auswirkungen des Antrags</h3>  <p><strong></strong></p>  <p>Der Untersuchungsbericht der Federas Beratung AG sowie interne Auswertungen der Glarus S\u00fcd Care zeigen \u00fcbereinstimmend, dass die finanzielle Situation eng mit der Bettenbelegung, der Pflegeintensit\u00e4t und der Personalstruktur zusammenh\u00e4ngt. Der Federas-Bericht h\u00e4lt ausdr\u00fccklich fest, dass bei der Glarus S\u00fcd Care ein strukturelles Defizit besteht, das auf zu tiefe Ertr\u00e4ge und gleichzeitig zu hohe Kosten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Als Hauptursachen nennt der Bericht den \u00fcber alle drei Standorte deutlich zu tiefen Belegungsgrad, die im Verh\u00e4ltnis zu den Ertr\u00e4gen zu hohen Personalkosten sowie das Vorhalten eines umfassenden Pflegeangebots in allen Pflegestufen an drei Standorten. Federas kommt zum Schluss, dass sich dieses station\u00e4re Vollangebot bei der heutigen Nachfrage mit den anerkannten Pflegetaxen und konkurrenzf\u00e4higen Pensionstaxen nicht kostendeckend finanzieren l\u00e4sst. Zus\u00e4tzlich besteht bei den Pensionskosten pro Betreuungstag bereits heute eine Unterdeckung von rund CHF 20 pro Tag und Platz. Eine starre Festschreibung eines Mindestangebots an allen drei Standorten w\u00fcrde diese strukturellen Probleme nicht l\u00f6sen, sondern die betriebliche und personelle Flexibilit\u00e4t weiter einschr\u00e4nken und das bestehende Defizit zus\u00e4tzlich versch\u00e4rfen. Aus Sicht des Gemeinderates muss deshalb eine bedarfsgerechte und standort\u00fcbergreifend flexible Zuweisung von Bewohnenden und personellen Ressourcen weiterhin m\u00f6glich bleiben. </p>    <p><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>  <h3>7.4.7 Sicht des Gemeinderats</h3>  <p><strong></strong></p>  <p>Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass strategische und betriebliche Fragen zur Ausgestaltung der Alters- und Pflegeangebote weiterhin im Rahmen der Eigent\u00fcmerstrategie sowie \u00fcber Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und der Glarus S\u00fcd Care geregelt werden sollen. Der Federas-Bericht zeigt klar auf, dass sich die Altersversorgung strukturell bereits im Wandel befindet \u2013 wie dies von der KPMG, unabh\u00e4ngig von der Glarus S\u00fcd Care, ebenfalls festgestellt wurde - dass das bestehende station\u00e4re Vollangebot an drei Standorten unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht kostendeckend finanzierbar ist und dass ein strukturelles Defizit vorliegt. Gleichzeitig macht der Federas-Bericht deutlich, dass aus diesen Befunden klare strategische und aufsichtsrechtliche Schlussfolgerungen zu ziehen sind. </p>    <p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Gemeinderat die im Antrag vorgesehene Streichung der \u00abwirtschaftlichen Tragbarkeit\u00bb und die starre Verankerung von Mindestangeboten in der Gemeindeordnung als nicht zielf\u00fchrend. Eine langfristig gesicherte, qualitativ gute und finanzierbare Altersversorgung setzt voraus, dass Angebote, Standorte und Betriebsmodelle laufend an die tats\u00e4chliche Nachfrage, die personellen M\u00f6glichkeiten und die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden k\u00f6nnen. Eine solche Flexibilit\u00e4t w\u00fcrde durch den Antrag erheblich eingeschr\u00e4nkt.</p>    <p>Es ist zwar nachvollziehbar, dass der Antrag insbesondere am Standort Elm von einzelnen Betroffenen als Verbesserung wahrgenommen w\u00fcrde, weil damit eine Betreuung in allen Pflegestufen vor Ort m\u00f6glichst erhalten bliebe. Aus Sicht des Gemeinderates \u00fcberwiegen jedoch die langfristigen Nachteile, weil eine starre Festschreibung die notwendige Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur erschweren und den k\u00fcnftigen Handlungsspielraum zus\u00e4tzlich einengen w\u00fcrde. Eine Verschlechterung best\u00fcnde dabei nicht zwingend sofort in der Pflegequalit\u00e4t (wenn auch ggf. zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt, da sich aktuell nur schwer Fachkr\u00e4fte f\u00fcr den Standort Elm finden lassen), sondern darin, dass notwendige Anpassungen verz\u00f6gert oder verunm\u00f6glicht w\u00fcrden und sich dadurch finanzielle Defizite und sp\u00e4terer Handlungsdruck weiter erh\u00f6hen k\u00f6nnten. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass dem Gemeinderat diese Risiken bewusst sind und mit der Transformation Elm sowie weiteren Auftr\u00e4gen an den Verwaltungsrat bereits Schritte zur Weiterentwicklung eingeleitet wurden.</p>    <p>Hinzu kommt, dass ein politisches Festhalten an einem umfassenden Angebot an allen drei Standorten potenziell auch erhebliche Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt haben k\u00f6nnte. Dabei ist zu beachten, dass die Glarus S\u00fcd Care gem\u00e4ss Gemeindeordnung grunds\u00e4tzlich ausschliesslich mit dem eigenen Verm\u00f6gen haftet und keine generelle Defizitgarantie der Gemeinde besteht. Eine automatische \u00dcbernahme von Defiziten durch die Gemeinde ist somit nicht vorgesehen. Allerdings sind kommunale Zusch\u00fcsse an die Glarus S\u00fcd Care rechtlich nicht ausgeschlossen. Solche Zusch\u00fcsse w\u00fcrden neue Ausgaben der Gemeinde darstellen und m\u00fcssten hinsichtlich Zust\u00e4ndigkeit, Ausgestaltung und Finanzierung gesondert gepr\u00fcft werden. Interne Einsch\u00e4tzungen gehen davon aus, dass ein Festhalten am bestehenden Angebot zu einer j\u00e4hrlichen Mehrbelastung in erheblicher Gr\u00f6ssenordnung f\u00fchren k\u00f6nnte. Je nach Umfang und Finanzierungsart k\u00f6nnten sich daraus sp\u00fcrbare Auswirkungen auf den Steuerhaushalt ergeben; in den internen \u00dcberlegungen wurde dabei auch eine Gr\u00f6ssenordnung von bis zu rund 3 Steuerprozenten (entspricht ca. CHF 900'000) ermittelt. Eine solche Mehrbelastung w\u00fcrde den finanzpolitischen Handlungsspielraum der Gemeinde zus\u00e4tzlich einengen und k\u00f6nnte sie im kantonalen Vergleich steuerlich deutlich schw\u00e4chen.</p>    <p>Insgesamt zeigen der Federas-Bericht sowie die weiteren Berechnungen, Einsch\u00e4tzungen und Abkl\u00e4rungen des Gemeinderats und der Glarus S\u00fcd Care, dass eine nachhaltige, qualitativ gute, bed\u00fcrfnisgerechte und finanzierbare Versorgung nur mit ausreichender Flexibilit\u00e4t, klarer strategischer Steuerung und unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Tragbarkeit m\u00f6glich ist. Der Antrag w\u00fcrde demgegen\u00fcber eine starre Struktur festschreiben, welche die bestehenden Herausforderungen tendenziell versch\u00e4rfen und notwendige Entwicklungsschritte zus\u00e4tzlich erschweren w\u00fcrde.</p>    <p>Unabh\u00e4ngig von der Ablehnung des vorliegenden Antrags ist sich der Gemeinderat bewusst, dass die aufgezeigten strukturellen, finanziellen und betrieblichen Herausforderungen eine gezielte Weiterentwicklung der Glarus S\u00fcd Care erfordern. Er beabsichtigt deshalb, die bereits eingeleiteten Arbeiten zur strategischen Neuausrichtung weiterzuf\u00fchren und der Bev\u00f6lkerung zu gegebener Zeit die n\u00e4chsten Schritte, Zielsetzungen und Entscheidungsgrundlagen f\u00fcr eine konsistente und nachhaltige Weiterentwicklung der Glarus S\u00fcd Care aufzuzeigen. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Weiterbearbeitung der Transformation am Standort Elm, die Kl\u00e4rung der k\u00fcnftigen Angebotsstruktur, die Pr\u00fcfung der finanziellen Tragbarkeit sowie die Erarbeitung einer mittel- bis langfristig tragf\u00e4higen Gesamtstrategie. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang, dass es die alleinige Kompetenz der Stimmberechtigten ist, dar\u00fcber zu entscheiden, ob ein Heimstandort g\u00e4nzlich aufgegeben oder ein zus\u00e4tzlicher begr\u00fcndet werden soll (Art. 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung). </p>    <p>Aus den genannten Gr\u00fcnden ist der Antrag deshalb abzulehnen.</p>    <h2>7.5 Antrag des Gemeinderates</h2>  <p>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Antrag von Melitta Zopfi und Mitunterzeichnenden zur \u00c4nderung von Art. 79 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung abzulehnen.</p>  <p><strong>7.5.1 Der Antrag von Melitta Zopfi und Mitunterzeichnenden zur \u00c4nderung von Art. 79 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung der Gemeinde Glarus S\u00fcd wird abgelehnt.</strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong>7.5.2 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</strong></p><hr><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<br></h3>  <p>Die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) basiert auf dem Antrag von Melitta Zopfi vom 20. Juni 2025, den Gemeinderatsbeschl\u00fcssen vom 12. August 2025, 26. Januar sowie 2. April 2026 und der Stellungnahme von Glarus S\u00fcd Care vom 11. M\u00e4rz 2026.</p>    <p>Die beantragte \u00c4nderung von Artikel 79 Abs\u00e4tze 2 und 3 der Gemeindeordnung w\u00fcrde den Verwaltungsrat und die Gesch\u00e4ftsleitung von Glarus S\u00fcd Care sowie den Gemeinderat in ihrer Handlungsfreiheit erheblich einschr\u00e4nken.</p>    <p>Nicht nur die GPK hat dies erkannt, sondern auch der Bericht der Firma Federas weist klar darauf hin, dass die negativen Finanzergebnisse struktureller Art sind. Damit diese strukturellen Probleme vom Gemeinderat und vom Verwaltungsrat der GLSC gel\u00f6st werden k\u00f6nnen, braucht es jedoch maximalen Handlungsspielraum.</p>    <p>Die GPK warnt vor einer Annahme des Antrags, weil dadurch die wirtschaftlichen Ziele der aktuellen Eigent\u00fcmerstrategie nicht erreicht werden k\u00f6nnen. Sie empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Antrag des Gemeinderats zu folgen und den Antrag von Melitta Zopfi abzulehnen.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":6,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T12:57:58.269461+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Jahresrechnung Glarus S\u00fcd Care (GLSC) 2025","memorial_page":26,"overview":null,"text":"<h2></h2><p>Genehmigung</p><ul><li>Gesch\u00e4ftsbericht 2025 inkl. Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle</li></ul><h2>6.1 Ausgangslage</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Die Glarus S\u00fcd Care als selbstst\u00e4ndig \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt der Gemeinde umfasst folgende Standorte:</p>  <ul><li>Schwanden            Alterszentrum mit Alters- und Pflegeheim, Alterssiedlung (AZS)</li><li>Linthal                    Alters- und Pflegeheim Haus zur Heimat (HzH)</li><li>Elm                        Alters- und Pflegeheim Sernftal (APHS)</li></ul>      <h2>6.2 Kurzbeschrieb der Jahresrechnung</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>Die Jahresrechnung 2025 weist ein Defizit von insgesamt -CHF 641'965.37 aus, Details k\u00f6nnen der Jahresrechnung 2025 entnommen werden. Der Betriebsertrag reduzierte sich gegen\u00fcber dem Vorjahr um 665'841.75 CHF (-3.5%). Die Erh\u00f6hung der Pensionstaxen um 5 CHF pro Pensionstag (per 1.1.2026) wirkte sich trotz einer leichten Reduktion der Pflegetaxen positiv auf den Ertrag aus. Die Bettenauslastung reduzierte sich im Laufe des Jahres von 164 belegten Betten (Anfang Jahr) auf 149 Betten (Ende Jahr). Insgesamt waren im 2025 57'294 Pensionstage zu verzeichnen, ein R\u00fcckgang von 6.0% zum Vorjahr (60'961 Pensionstage). Die Pflegestufe stieg durchschnittlich leicht an von 5.37 auf 5.43 (+1.1%). Der Personalaufwand konnte deutlich um CHF 1'208'702.62 (-7.6%) reduziert werden. Dies vor allem durch die Reduzierung der tempor\u00e4ren Mitarbeitenden von 10.8 Vollzeitstellen Anfang Jahr auf 2.0 Vollzeitstellen Ende Jahr. In der Tagesst\u00e4tte sanken die Betreuungstage um 37.6% von 1'188 auf 741 Tage. Die Ertr\u00e4ge der Spitexleistungen erh\u00f6hten sich gegen\u00fcber dem Vorjahr um +19.9%. </p>    <p>Durch die Erh\u00f6hung der Taxen auf das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 und den verst\u00e4rkten Auswirkungen der bereits im 2025 begonnenen Sparbem\u00fchungen kann f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr mit Mehreinnahmen und Minderausgaben gerechnet werden. Die grosse Unbekannte bleibt die Belegung, welche sich innert weniger Monate um 5-10% ver\u00e4ndern kann, was einen signifikanten Einfluss auf die Ertr\u00e4ge hat. Dennoch ist das ausgewiesene Ziel eines ausgeglichenen Ergebnisses f\u00fcr 2026 realistisch, bedingt aber von den Bewohnenden (Taxerh\u00f6hung) und den Mitarbeitenden (Kostenoptimierungen) weiterhin ein hohes Mass an Solidarit\u00e4t.</p>  <p><strong></strong></p>  <h2>6.3 Antrag des Gemeinderates<strong></strong></h2>  <p>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Gesch\u00e4ftsbericht 2025</p>  <p>(separate Beilage) der Glarus S\u00fcd Care (GLSC) inklusive Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle zu genehmigen. </p>  <p><strong>6.3.1 Genehmigung des Gesch\u00e4ftsberichtes 2025 inklusive Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle der Glarus S\u00fcd Care (GLSC); </strong></p>  <p><strong>6.3.2Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</strong></p><hr><p><strong></strong></p><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<br></h3>  <p>Die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) zur Jahresrechnung 2025 basiert einerseits auf dem Gesch\u00e4ftsbericht 2025, inklusive der Jahresrechnung 2025 der Glarus S\u00fcd Care, sowie dem Gemeinderatsbeschluss vom 2. April 2026. Andererseits st\u00fctzt sie sich auf den Bericht der internen Revisionsstelle CURIA AG. Zudem hat sich die GPK im Jahresverlauf mit weiteren Fragestellungen an Gesch\u00e4ftsleitung und Verwaltungsrat gerichtet.</p>    <p>Sehr besorgt, aber nicht \u00fcberrascht zeigt sich die GPK \u00fcber den erneuten negativen Jahresabschluss. Die grossen Anstrengungen, die Finanzen in den Griff zu bekommen, wurden vor allem durch die Bettenunterbelegung zunichtegemacht. Aus Sicht der GPK k\u00f6nnen auch die optimistischeren Prognosen f\u00fcr die Zukunft nicht \u00fcber die offensichtlich vorliegenden strukturellen Probleme hinwegt\u00e4uschen.</p>    <p>Die GPK empfiehlt dem Gemeinde- und Verwaltungsrat dringend, die Altersversorgung Glarus S\u00fcd in zeitgem\u00e4ssere und wirtschaftlich erfolgreichere Bahnen und solide Strukturen zu lenken.</p>    <p>Infolge der Beurteilung durch die GPK und in \u00dcbereinstimmung mit der internen Revisions-stelle empfiehlt sie der Gemeindeversammlung, den Gesch\u00e4ftsbericht 2025, inklusive der Jahresrechnung 2025 der selbstst\u00e4ndigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt Glarus S\u00fcd Care, zu genehmigen.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":5,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T12:57:41.264952+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Jahresrechnung Glarus S\u00fcd Care (GLSC) 2024","memorial_page":13,"overview":null,"text":"<p>Genehmigung</p><ul><li>Gesch\u00e4ftsbericht 2024 inkl. Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle</li><li>Kenntnisnahme Halbjahresabschluss 2025</li></ul><p>Der Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 wurde dieses Traktandum zur Behandlung unterbreitet. Bei der Verabschiedung der Traktandenliste beschloss die Gemeindeversammlung jedoch, dieses Traktandum auf die Gemeindeversammlung von 18. Juni 2026 zu verschieben, wenn der Untersuchungsbericht vorliegt. Da \u00fcber dieses Traktandum bislang nicht befunden wurde, wird es nochmals identisch in das Memorial aufgenommen, auch wenn mittlerweile andere Grundlagen (wie die finale Jahresrechnung 2025 der GLSC) vorliegen.</p>  <p><strong></strong></p>  <p>Der Gesch\u00e4ftsbericht 2024 der GLSC wurde den Stimmberechtigten als separate Beilage mit dem Memorial Juni 2025 abgegeben. Er umfasste insbesondere Bilanz, Erfolgsrechnung und Bericht der Revisionsstelle. Im Anhang ab Seite 215 finden Sie den Gesch\u00e4ftsbericht 2024 inkl. Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle erneut.</p><h2>5.1 Ausgangslage</h2>  <p><strong></strong></p>  <p>An der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 stellte Peter Zimmermann, Linthal, den Antrag, die Jahresrechnung und den Gesch\u00e4ftsbericht 2024 der Glarus S\u00fcd Care (GLSC) zur\u00fcckzuweisen. Begr\u00fcndet wurde dies mit dem erneut negativen Jahresergebnis, offenen Fragen zur finanziellen F\u00fchrung sowie Kritik an der strategischen Ausrichtung der GLSC. Die Versammlung hiess den Antrag gut und beauftragte den Gemeinderat, eine unabh\u00e4ngige Untersuchung einzuleiten.</p>    <p>Obwohl die Zust\u00e4ndigkeit der Gemeindeversammlung in dieser Sache nicht gegeben war, nahm der Gemeinderat diesen Auftrag auf und beschloss am 12. August 2025, die Untersuchung durch die Firma Federas begleiten zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass sowohl finanzielle als auch organisatorische Aspekte unabh\u00e4ngig und fachlich fundiert analysiert werden. Der von Federas erarbeitete Fragenkatalog bildet die Grundlage dieser Untersuchung und umfasst insbesondere:</p>    <ul>  <li>Analyse      der Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die negativen Ergebnisse der vergangenen Jahre</li><li>Beurteilung      der strategischen Ausrichtung und Zielsetzungen der GLSC</li>  <li>Kl\u00e4rung      der Zust\u00e4ndigkeiten zwischen Gemeinde und GLSC</li> </ul>    <p>Die Untersuchung wird breit abgest\u00fctzt durchgef\u00fchrt: Neben den politischen Parteien beteiligen sich sowohl die Gemeinde als auch die GLSC aktiv am Prozess. Dadurch wird gew\u00e4hrleistet, dass die Analyse umfassend erfolgt und die Ergebnisse f\u00fcr alle Beteiligten tragf\u00e4hig sind.</p>    <p>Gem\u00e4ss Gemeindegesetz Art. 66 Abs. 4 (\u00abAbstimmungsverfahren bei der Genehmigung der Jahresrechnung\u00bb) m\u00fcsste die Vorsteherschaft nach einer Nichtgenehmigung innert acht Wochen eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen. Angesichts der kurzen Frist und nach R\u00fccksprache mit dem Kanton sowie dem Antragsteller wurde jedoch vereinbart, die Genehmigung der Jahresrechnung 2024 an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 vorzulegen. Damit soll der Versammlung zus\u00e4tzlich ein aktuelles Bild der finanziellen Lage der GLSC vermittelt werden. Neben der Jahresrechnung 2024 wird deshalb auch der Halbjahresabschluss 2025 pr\u00e4sentiert. Dieser zeigt die laufende Entwicklung auf und schafft Transparenz f\u00fcr die weiteren Diskussionen.</p>    <p>Mit diesen Schritten tr\u00e4gt der Gemeinderat dem politischen Willen der Versammlung Rechnung, wahrt die rechtlichen Vorgaben und schafft die Grundlage f\u00fcr eine sachgerechte Beurteilung sowie k\u00fcnftige Entscheidungen im Alters- und Pflegebereich von Glarus S\u00fcd.</p>    <h2>5.2 Bericht zum Ergebnis per 30. Juni 2025 mit Vorjahresvergleich</h2>    <p>Die nachfolgenden Zahlen zeigen die wichtigsten finanziellen Werte von Glarus S\u00fcd Care per 30. Juni 2025 inkl. Vorjahresvergleich. Die aufgef\u00fchrten Zahlen wurden nicht durch die Revisionsstelle gepr\u00fcft. Die Pr\u00fcfung erfolgt erst mit dem Jahresabschluss per 31. Dezember 2025.</p>    <h3>5.2.1 Erfolgsrechnung</h3>    <p>Glarus S\u00fcd Care erzielte auch im ersten Halbjahr 2025 ein negatives Ergebnis, konnte jedoch gegen\u00fcber dem Vorjahr eine deutliche Reduktion des Verlusts erreichen. Trotz eines R\u00fcckgangs der Belegung und entsprechend tieferen Ertr\u00e4gen konnte der Verlust dank Kostenreduktionen beim Personal- und Betriebsaufwand signifikant gesenkt werden.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/698cbc0392c07ab3465f571e1092c244443f8571bc1b82e734ce63aa99071904\" class=\"lazyload-alt\" width=\"971px\" height=\"402px\"></p><p>Das Ergebnis per 30.06.2025 betr\u00e4gt CHF -422\u2019917 und hat sich gegen\u00fcber dem Vorjahr um 53.3% verbessert. W\u00e4hrend sich die Ertr\u00e4ge um 2.6% reduzierten, konnten die Personalkosten um 5.7% und die Betriebsaufw\u00e4nde um 12.4% gesenkt werden. Auch die Abschreibungen lagen 8.7% unter dem Vorjahreswert.</p>          <h3>5.2.2 Ertr\u00e4ge</h3><p><strong></strong></p><p><strong><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/38e732b6a3144d8617845f5f1011a7387a72d9b1eda827f540cc18f29de5f900\" class=\"lazyload-alt\" width=\"971px\" height=\"162px\"></strong></p><p>Im ersten Halbjahr 2025 lag die durchschnittliche Belegung bei 161 Betten gegen\u00fcber 165 im ersten Halbjahr des Vorjahres. Damit reduzierten sich die Pflegetage auf 28\u2019695 (-4.4%) und die Pflegeminuten auf 2.86 Mio. (Vorjahr 3 Mio.). Trotz einer Erh\u00f6hung der Pensionstaxen um CHF 8 pro Tag/Bett sanken die Taxeinnahmen um 3.4%.</p><p>Demgegen\u00fcber stiegen die \u00fcbrigen Ertr\u00e4ge um 11.9%, insbesondere durch h\u00f6here Drittleistungen (z. B. Mahlzeitenlieferungen an Horte) sowie interne Personalleistungen <br> (z. B. sind Mineralwasser und Kaffee neu f\u00fcr Mitarbeitende kostenpflichtig).</p><p><strong>        </strong></p><h3>5.2.3 Personalaufwand</h3><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><strong><span></span></strong><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/94b9e8662b9e59bafa4d30979148739972d6375490a8a7d9d293695fd15019e0\" class=\"lazyload-alt\" width=\"971px\" height=\"202px\"></p><p>Der\nPersonalaufwand sank um 5.7% bzw. CHF 461\u2019679. Ausschlaggebend war die\nReduktion tempor\u00e4rer Mitarbeitender und externer Leistungen (-35.1%). W\u00e4hrend\ndie Besoldungen im Pflegebereich aufgrund der Reduktion der tempor\u00e4ren\nMitarbeitenden leicht stiegen (+1.2%), gingen sie in Hotellerie und Verwaltung\nleicht zur\u00fcck. Insgesamt resultierte ein marginaler Anstieg von 0.3% bei den\nBesoldungen.<br></p><h3>5.2.4 Betriebsaufwand<span></span></h3><p><strong><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/210c75aab8e57ab98d3e7b39316b021a60687fe5382447203238c27b4fcf5ac2\" class=\"lazyload-alt\" width=\"971px\" height=\"402px\"><br></strong></p><p>Der Betriebsaufwand reduzierte sich um 12.4% bzw. CHF 220\u2019216. Die gr\u00f6ssten Einsparungen ergaben sich bei Lebensmitteln (-13.5%), Verwaltungsaufwand (-30.3%), Energie (-11.5%) sowie Unterhalt und Reparaturen (-15.0%). Eine Erh\u00f6hung verzeichnete der Haushaltsaufwand (+25.4%) infolge neuer Berufskleidung.</p><h3>5.2.5 Ausblick</h3><p>Die Belegung blieb in den Sommermonaten Juli und August tief. F\u00fcr die Herbstmonate ist erfahrungsgem\u00e4ss mit einer h\u00f6heren Auslastung zu rechnen, sodass die Ertr\u00e4ge leicht steigen k\u00f6nnten. Dennoch wird der Gesamtertrag voraussichtlich unter dem Vorjahr liegen.</p><p>Auf der Kostenseite werden die eingeleiteten Sparmassnahmen im zweiten Halbjahr weitergef\u00fchrt und teilweise verst\u00e4rkt (Abbau Tempor\u00e4rpersonal, Anpassungen im Stellenplan von Hotellerie und Verwaltung, Optimierungen im Betriebsaufwand).</p><p><strong>                </strong></p><p>F\u00fcr 2025 wird kein ausgeglichenes Ergebnis erwartet. Es ist jedoch realistisch, den Jahresverlust 2024 (CHF -1.54 Mio.) mindestens zu halbieren. Bei positiver Belegungsentwicklung d\u00fcrfte das Ergebnis zudem im Bereich der Jahresabschl\u00fcsse 2022 (CHF -621\u2019199) und 2023 (CHF -656\u2019395) liegen. Das Budget 2025 (CHF -304'500) wird aufgrund der tiefen Belegung nicht erreicht werden.</p><h2>5.3 Unabh\u00e4ngige Untersuchungskommission</h2><p>Wie eingangs erw\u00e4hnt, hat die Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 den Gesch\u00e4ftsbericht 2024 der Glarus S\u00fcd Care (inkl. Jahresrechnung und Revisionsbericht) zur\u00fcckgewiesen. Die Versammlung beauftragte den Gemeinderat, bis zur n\u00e4chsten Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 zentrale Fragen zu kl\u00e4ren:</p><ul>  <li>Wie      ist das negative Jahresergebnis zustande gekommen?</li>  <li>Warum      gelingt es der GSC seit Jahren nicht, aus der Verlustzone zu kommen?</li>  <li>Wie      haben die zust\u00e4ndigen Organe ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen?</li> </ul><p>Unmittelbar nach der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat die Firma Federas Beratung AG beigezogen, um die unabh\u00e4ngige Untersuchung vorzubereiten und die weiteren Schritte fachlich zu begleiten. Beim Austausch mit den Parteivertretungen am 8. September 2025 war Federas bereits involviert und hat die Diskussion unterst\u00fctzt. Dabei zeigte sich, dass eine sorgf\u00e4ltige und unabh\u00e4ngige Aufarbeitung der Entwicklung der Glarus S\u00fcd Care \u00fcber die letzten Jahre notwendig ist, die verbleibende Zeit bis zur Versammlung vom 20. November 2025 aber nicht ausreicht, um alle offenen Fragen abschliessend zu beantworten. </p><p>Federas hat deshalb ein zweistufiges Vorgehen empfohlen:</p><p><strong>Kurzfristig:</strong> Die Verantwortlichen der GLSC beantworten jene Fragen zur Jahresrechnung 2024, die keiner vertieften, unabh\u00e4ngigen Untersuchung bed\u00fcrfen. Diese Antworten sind nachfolgend aufgef\u00fchrt.</p><p><strong>Mittelfristig: </strong>Die offenen Fragen der Parteien werden in f\u00fcnf Themenfelder strukturiert, die im Rahmen der unabh\u00e4ngigen Untersuchung vertieft behandelt werden. Diese Themenfelder sind wie folgt aufgegleist: </p><p>a) Strategie &amp; Businessplan<br>b) Angebote &amp; Qualit\u00e4t<br>c) Personal<br>d) Finanzen und Wirtschaftlichkeit<br>e) Struktur und Governance</p><p>Zur Vorbereitung auf die Gemeindeversammlung empfahl Federas zudem, ausgew\u00e4hlte Fragen und deren Beantwortungen bereits jetzt der Stimmb\u00fcrgerschaft zug\u00e4nglich zu machen. Weitergehende Fragestellungen im Rahmen der unabh\u00e4ngigen Untersuchung werden vertieft in Phase 2 gepr\u00fcft.</p><h2>5.4 Fragen Phase 1 </h2><p>Folgende Fragen bez\u00fcglich Phase 1 konnten bereits ohne vertiefte Pr\u00fcfung seitens Glarus S\u00fcd Care beantwortet werden: </p><p><strong><i>Was sind die wichtigsten Gr\u00fcnde f\u00fcr das negative Jahresergebnis 2024? </i></strong></p><ul><li>Welche dieser Gr\u00fcnde sind Sonder-/Einmaleffekte?<br>- Gegen\u00fcber dem Vorjahr kommen die gr\u00f6ssten Abweichungen aus:</li></ul><p><strong><span></span></strong></p><table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>Position</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Abweichung</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Mehr   Pflegetage</p>   </td>   <td>   <p>+0.4 Mio.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>H\u00f6here   durchschnittliche Pflegestufe</p>   </td>   <td>   <p>+0.4 Mio.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Mehr   Leistungen an Dritte</p>   </td>   <td>   <p>+0.1 Mio.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Mehr   Tempor\u00e4rpersonal Pflege</p>   </td>   <td>   <p>-1.5 Mio.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Erh\u00f6hte   Personalkosten Leitung &amp; Verwaltung</p>   </td>   <td>   <p>-0.2 Mio.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Reduktion   Verwaltungskosten aus PK-Wechsel</p>   </td>   <td>   <p>+0.1 Mio.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>H\u00f6herer   Betriebsaufwand</p>   </td>   <td>   <p>-0.1 Mio.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Total Ver\u00e4nderung zum Vorjahr</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>-0.8 Mio.</strong></p>   </td>  </tr></tbody></table><ul><li>Den h\u00f6heren Ertr\u00e4gen von +CHF 0.9 Mio. standen deutlich h\u00f6here Kosten gegen\u00fcber.</li><li>Allein der deutlich gestiegene Einsatz von Tempor\u00e4rpersonal in der Pflege hat zu CHF 1.5 Mio.     h\u00f6heren Kosten gef\u00fchrt. Dazu kamen die h\u00f6heren Kosten in Leitung und Verwaltung.</li><li>Aufgrund der Reduktion des Tempor\u00e4rpersonals im Jahr 2025 kann heute gesagt werden, dass es sich bei einem grossen Teil dieser Kosten um Einmaleffekte handelte. Sowohl diese Kosten als auch die eigenen Personalkosten ausserhalb der Pflege wurden im Jahr 2025 signifikant gesenkt.</li><li>Aktuell zeichnet sich ab, dass das Ergebnis 2025 demjenigen von 2023 entsprechen und der Verlust im Vergleich zu 2024 um rund die H\u00e4lfte reduziert werden wird. Dies geschieht trotz r\u00fcckl\u00e4ufiger Ertr\u00e4ge infolge tieferer Belegung. Ausschlaggebend sind die gegen\u00fcber 2024 deutlich reduzierten Personal- und Betriebskosten, vor allem beim Tempor\u00e4rpersonal.</li></ul><p><strong>Personalaufwand: </strong></p><ul><li><em>Wie hoch war die Entsch\u00e4digung des Verwaltungsrats? Wie hoch war die h\u00f6chste und die tiefste Entsch\u00e4digung eines Verwaltungsratsmitglieds?</em> </li></ul><table>  <tbody><tr>   <td>      </td>   <td>   <p><strong>Pauschale</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Sitzungsgeld</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Spesen</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Totalbetrag</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Gesamtentsch\u00e4digung</strong></p>   </td>   <td>   <p>26'250.00</p>   </td>   <td>   <p>59'100.00</p>   </td>   <td>   <p>8'588.30</p>   </td>   <td>   <p>93'938.30</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>H\u00f6chste Entsch\u00e4digung</strong></p>   </td>   <td>   <p>10'000.00</p>   </td>   <td>   <p>37'800.00</p>   </td>   <td>   <p>7'580.30</p>   </td>   <td>   <p>55'380.30</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Tiefste Entsch\u00e4digung</strong></p>   </td>   <td>   <p>0.00</p>   </td>   <td>   <p>3'000.00</p>   </td>   <td>   <p>0.00</p>   </td>   <td>   <p>3'000.00</p>   </td>  </tr> </tbody></table><ul><li>Die H\u00f6he der Entsch\u00e4digungen (Pauschale, Sitzungsgelder) basiert auf dem Besoldungsreglement der Gemeinde Glarus S\u00fcd vom 23.06.2022 und dem Gemeinderatsbeschluss vom 17.08.2023.</li><li>Der Verwaltungsrat bestand im Jahr 2024 aus 6 Mitgliedern.</li><li>Betr\u00e4ge ohne Beitr\u00e4ge in Sozialversicherungen.</li><li>F\u00fcr den Vergleich der tiefsten Entsch\u00e4digung wurden die Entsch\u00e4digungen von neu eintretenden Mitgliedern auf ein ganzes Jahr hochgerechnet und derjenige Wert verwendet, der \u00fcber das ganze Jahr am tiefsten war.</li><li><em>Wie hoch war die Entsch\u00e4digung der Gesch\u00e4ftsleitung? </em></li><li>Bis 31.07.2024 bestand die Gesch\u00e4ftsleitung aus 5 Mitgliedern, vom 01.08. bis 31.08. aus 4 Mitgliedern, vom 01.09. bis 30.09. aus 5 Mitgliedern, vom 01.10. bis 27.10. aus 4 Mitgliedern und ab 28.10.2024 wieder aus 5 Mitgliedern.</li><li>Die PK-Beitr\u00e4ge f\u00fcr ein Mitglied der Gesch\u00e4ftsleitung (Mitglied bis 31.07.2024) wurden nicht \u00fcber den Lohn ausbezahlt, sondern von einer Drittfirma verrechnet, weshalb sie nicht in der Tabelle enthalten sind. Total CHF 14'322.00 sind daf\u00fcr in der Buchhaltung ersichtlich (5 Zahlungen \u00e0 CHF 2'864.40).</li></ul><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/b08fd1ed394194b41d6ad1a95c17f5fdc7c654895bf9dfe4c3174b4c13eb9d40\" class=\"lazyload-alt\" width=\"802px\" height=\"42px\"></p><ul><li><em>Wieso ist der Besoldungsaufwand f\u00fcr Leitung und Verwaltung gegen\u00fcber 2022 um 92% angestiegen?</em> </li></ul><ul><li>Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Jahren 2022 und 2024 zu erreichen, m\u00fcssen zwei Sondereffekte korrigiert werden:<ul><li>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung wurde von August 2022 bis April 2023 von einem externen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wahrgenommen. Diese Kosten sind nicht unter \u00abBesoldungen\u00bb, sondern unter \u00abLeistungen Dritter\u00bb verbucht. F\u00fcr die bessere Vergleichbarkeit m\u00fcssen diese Kosten im Gesch\u00e4ftsjahr 2022 ber\u00fccksichtigt werden.</li><li>Im Jahr 2024 wurde eine R\u00fcckstellung im Personalbereich aufgel\u00f6st. Die Aufl\u00f6sung ist nicht unter \u00abBesoldungen\u00bb, sondern im \u00abPersonalnebenaufwand\u00bb verbucht. F\u00fcr die bessere Vergleichbarkeit muss diese Kostenreduktion im Gesch\u00e4ftsjahr 2024 ber\u00fccksichtigt werden.</li></ul></li></ul><table>  <tbody><tr>   <td>      </td>   <td>   <p><strong>2024</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>2022</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Diff.</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Diff. %</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Total   Besoldungen Leitung &amp; Verwaltung</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>1'303.530.72</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>675'879.92</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>+627'650.80</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>+93%</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Externe   Kosten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>110'284.80</p>   </td>   <td>   <p>-110'284.80</p>   </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Aufl\u00f6sung   R\u00fcckstellung Personalbereich</p>   </td>   <td>   <p>-68\u2019126.52</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>-68'126.52</p>   </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Total   korrigiert, damit vergleichbar</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>1'235'404.20</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>786'164.72</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>+449'239.48</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>+57%</strong></p>   </td>  </tr></tbody></table><ul><li>Auch mit dieser Korrektur betragen die Kostenerh\u00f6hungen von 2022 auf 2024 immer noch CHF 449'239.48, respektive +57%.</li><li>Folgende Stellen wurden neu aufgebaut:<ul><li>IT-Verantwortlicher (100%-Stelle) ab Februar 2024;</li><li>Marketing und GL-Assistenz (100%-Stelle) ab Januar 2023 (Abbau auf 60% per Dezember 2025);</li><li>Zentrale Planung (100%-Stelle) von September 2023 bis Juni 2024 (inzwischen wieder abgebaut). </li></ul></li><li>Die Stelle VR-Sekretariat wurde per Februar 2022 von 20% auf 30% und per Mai 2024 von 30% auf 40% erh\u00f6ht.</li><li>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung war bis August 2022 und ab Mai 2023 durch interne Mitarbeitende abgedeckt. Im Zeitraum August 2022 bis April 2023 wurde sie durch eine extern angestellte Person abgedeckt. Diese Kosten von CHF 110'284.80 sind f\u00fcr den Zeitraum August \u2013 Dezember 2022 nicht im Aufwand Besoldungen enthalten, sondern in den \u00abLeistungen Dritter\u00bb. </li><li>Die Funktion Leitung Finanzen wurde erst ab Juli 2022 wiederbesetzt (zuerst 80%, ab Oktober 2022 100%). Davor verteilte sich der Aufgabenbereich \u00fcbergangsweise auf die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, die Personaladministration und die Administration. Im Jahr 2024 war die Funktion w\u00e4hrend eines Monats (\u00dcbergabezeit) doppelt besetzt.</li><li>Die Funktion Belegungsmanagement war bis Oktober 2022 mit 80% besetzt, von November 2022 bis August 2023 mit 90%, von September 2023 bis November 2023 mit 100% und ab Dezember 2023 mit 160%. Ab November 2025 wird die Funktion wieder mit 80% besetzt.</li></ul><p>Somit k\u00f6nnen die Mehrkosten von CHF\n449'239.48 zwischen dem Aufwand 2022 und dem Aufwand 2024 wie folgt begr\u00fcndet\nwerden:<br></p><table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>Grund</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Betrag</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Neu   geschaffene Stellen IT, Marketing/GL-Sekretariat und zentrale Planung   (tempor\u00e4r)</p>   </td>   <td>   <p>252'536.40</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Bis Juni   2022 nicht besetzte Stelle Leitung Finanzen und tieferes Pensum bis Sept.   2022</p>   </td>   <td>   <p>103'469.15</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Aufstockung   Stellenprozente Funktion Belegungsmanagement</p>   </td>   <td>   <p>69'325.95</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>H\u00f6here   Entsch\u00e4digungen VR und Erh\u00f6hung Pensum VR-Sekretariat</p>   </td>   <td>   <p>16'727.55</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Tiefere   Kosten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung inkl. Drittkosten 2022 <i>(exkl. Drittkosten   +79'483.35)</i></p>   </td>   <td>   <p>-30'801.45</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>\u00dcbrige   Gr\u00fcnde inkl. R\u00fcckstellung <i>(exkl.   R\u00fcckstellung 106'108.40)</i></p>   </td>   <td>   <p>37'981.88</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Total</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>449'239.48</strong></p>   </td>  </tr></tbody></table><ul><li><em>Was wird im Personalnebenaufwand verbucht und wieso ist dieser 2024 um 105% h\u00f6her als im Vorjahr?</em> </li></ul><ul><li>Die Position \u00abPersonalnebenaufwand und Leistungen Dritter\u00bb beinhaltet einerseits die Drittleistungen im Bereich Pflege (Tempor\u00e4rpersonal) und Verwaltung (externe Berater) und andererseits den Personalnebenaufwand. Der Personalnebenaufwand setzt sich aus den Weiterbildungskosten, Kosten f\u00fcr Personalrekrutierung, Mitarbeiteranl\u00e4ssen und \u00fcbrigen Spesen zusammen. </li></ul><p>Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich die folgenden Werte:</p><table>  <tbody><tr>   <td>      </td>   <td>   <p><strong>2024</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>2023</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Diff.</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Diff. %</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Total</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>2'406'577.67</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>1'174'916.55</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>+1'231'661.12</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>+105%</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Davon   Leistungen Dritter</p>   </td>   <td>   <p>2'246'723.19</p>   </td>   <td>   <p>893'446.50</p>   </td>   <td>   <p>+1'353'276.69</p>   </td>   <td>   <p>+151%</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Davon   Personalnebenaufwand</p>   </td>   <td>   <p>159'854.48*</p>   </td>   <td>   <p>281\u2019470.05</p>   </td>   <td>   <p>-121'615.57</p>   </td>   <td>   <p>-43%</p>   </td>  </tr> </tbody></table><i>*Personalaufwand 2024 ohne Aufl\u00f6sung R\u00fcckstellung: CHF 227'981.00 (-19% zum Vorjahr)</i><p><em></em><br></p><p>Die haupts\u00e4chliche Abweichung der Kosten kommt somit aus den \u00abLeistungen Dritter\u00bb. Nachfolgend eine \u00dcbersicht der Ver\u00e4nderungen:</p>    <table>  <tbody><tr>   <td>      </td>   <td>   <p><strong>2024</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>2023</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Diff.</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Diff. %</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Tempor\u00e4re   Mitarbeitende Pflege</p>   </td>   <td>   <p>1'890'971.59</p>   </td>   <td>   <p>304'085.35</p>   </td>   <td>   <p>+1'586'886.24</p>   </td>   <td>   <p>+522%</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Externe   Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung (B.I.G. GmbH)</p>   </td>   <td>   <p>-</p>   </td>   <td>   <p>141'625.50</p>   </td>   <td>   <p>-141'625.50</p>   </td>   <td>   <p>-</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Externes QM-Management (B.I.G. GmbH)</p>   </td>   <td>   <p>95'972.15</p>   </td>   <td>   <p>72'966.75</p>   </td>   <td>   <p>+23'005.40</p>   </td>   <td>   <p>+32%</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Externe   Beratung</p>   </td>   <td>   <p>104'415.05</p>   </td>   <td>   <p>233'568.20</p>   </td>   <td>   <p>-129'153.15</p>   </td>   <td>   <p>-55%</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Kosten   Lernende Pflegeschule</p>   </td>   <td>   <p>152'858.60</p>   </td>   <td>   <p>128'007.55</p>   </td>   <td>   <p>+24'851.05</p>   </td>   <td>   <p>+19%</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Weitere</p>   </td>   <td>   <p>2'505.80</p>   </td>   <td>   <p>13'193.15</p>   </td>   <td>   <p>-10'687.35</p>   </td>   <td>   <p>-81%</p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <p>Aufteilung \u00abTempor\u00e4re Mitarbeitende Pflege\u00bb nach Firmen:</p>    <table>  <tbody><tr>   <td>      </td>   <td>   <p><strong>2024</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>2023</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Healthpool   GmbH, N\u00e4fels</p>   </td>   <td>   <p>1'305'181.99</p>   </td>   <td>   <p>15'634.40</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Nurse   24 AG, Buttikon </p>   </td>   <td>   <p>585'152.85</p>   </td>   <td>   <p>201'959.25</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Care   People AG, Z\u00fcrich</p>   </td>   <td>   <p>-</p>   </td>   <td>   <p>48'002.35</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Suisse-Nurse   GmbH / UNISOR AG, Baar</p>   </td>   <td>   <p>-</p>   </td>   <td>   <p>35'759.35</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Weitere</p>   </td>   <td>   <p>636.75</p>   </td>   <td>   <p>2'730.00</p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <p>Aufteilung \u00abExterne Beratung\u00bb nach Firmen:</p>    <table>  <tbody><tr>   <td>      </td>   <td>   <p><strong>2024</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>2023</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CCTM   Consulting AG, Basel</p>   </td>   <td>   <p>69'909.55</p>   </td>   <td>   <p>132'681.55</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>BITFEE   AG, Cham </p>   </td>   <td>   <p>34'505.50</p>   </td>   <td>   <p>-</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Concluso (Hans Peter Spreng),   Burgdorf</p>   </td>   <td>   <p>-</p>   </td>   <td>   <p>75\u2019475.50</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>B.i.G.   GmbH, Ormalingen</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>21'889.15</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Weitere</p>   </td>   <td>   <p>-</p>   </td>   <td>   <p>3\u2019522.00</p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <ul><li>Der Anstieg der Drittkosten kommt vollumf\u00e4nglich von deutlich h\u00f6heren Kosten f\u00fcr tempor\u00e4re Mitarbeitende in der Pflege. Diese Kosten stiegen um CHF 1'586'886.24, w\u00e4hrend die \u00fcbrigen Drittkosten sanken.</li><li>Haupts\u00e4chlich sanken die Kosten f\u00fcr den externen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (im Jahr 2024 wieder intern) um CHF 141'625.50 und die \u00fcbrigen Beratungskosten um CHF 129'153.15.</li></ul><ul><li><em>Wie hoch ist der Mehrzeiten-/Feriensaldo und wie hat er sich gegen\u00fcber 2023 entwickelt?</em></li></ul><table>  <tbody><tr>   <td>      </td>   <td>   <p><strong>2024</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>2023</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Diff.</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Diff. %</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>R\u00fcckstellung   \u00dcberzeit</p>   </td>   <td>   <p>312'049.89</p>   </td>   <td>   <p>308'512.35</p>   </td>   <td>   <p>+3'537.54</p>   </td>   <td>   <p>+1%</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>R\u00fcckstellung   Ferien</p>   </td>   <td>   <p>145'562.76</p>   </td>   <td>   <p>135'897.71</p>   </td>   <td>   <p>+9'665.05</p>   </td>   <td>   <p>+7%</p>   </td>  </tr></tbody></table><ul><li>Per 31.12.2024 betrug der Saldo an nicht bezogenen \u00dcberstunden 7'612 Stunden gegen\u00fcber 7\u2019950 Stunden per 31.12.2023.</li><li>Per 31.12.2024 betrug der Saldo an nicht bezogenen Ferien 3'580 Stunden gegen\u00fcber 3'593 Stunden per 31.12.2023.</li><li><em>Wie hoch war der Aufwand f\u00fcr personalrechtliche\nAuseinandersetzungen? </em></li><li>F\u00fcr zwei personalrechtliche Auseinandersetzungen fielen im Jahr 2024 Drittkosten (Anwaltskosten) von CHF 10'839.20 an, wovon CHF 10'000.00 durch die Aufl\u00f6sung einer R\u00fcckstellung gedeckt waren. Somit betrugen die im Gesch\u00e4ftsjahr verbuchten Kosten CHF 839.20.</li></ul><p><strong>Tempor\u00e4re Pflegekr\u00e4fte:</strong></p><ul><li><strong></strong><em>Wie hoch waren die Stunden und Kosten f\u00fcr tempor\u00e4re\nPflegekr\u00e4fte? </em></li><li>Insgesamt wurden im Jahr 2024 CHF 1'890'971.59 f\u00fcr tempor\u00e4re Pflegekr\u00e4fte ausgegeben. </li><li>Insgesamt wurden 26\u2019811 Stunden Leistungen von tempor\u00e4ren Mitarbeitenden bezahlt.</li><li>Der mittlere Stundensatz betrug somit CHF 70.53 (inkl. Zulagen und MWST).<ul><li>Unter der Annahme, dass die gleiche Anzahl eigene Mitarbeitende mit dem gleichen Mix der Qualifikationen (HF, FAGE, Assistenten) zus\u00e4tzlich eingestellt worden w\u00e4re anstelle der tempor\u00e4ren Mitarbeitenden, h\u00e4tten Kosten von rund CHF 1.24 Mio. resultiert gegen\u00fcber den CHF 1.89 Mio. Dementsprechend w\u00e4ren die Kosten rund CHF 650'000 tiefer gewesen. Auf die Stunde gerechnet betragen die Kosten eigener Mitarbeitender (im Mix der Qualifikationen der eingesetzten Tempor\u00e4rmitarbeitenden) CHF 46.10 anstelle CHF 70.53. Diese Berechnung basiert auf Annahmen bez\u00fcglich Krankheits- und Weiterbildungstagen und hat deshalb eine gewisse Unsch\u00e4rfe. Anzumerken ist, dass bei der Verrechnung der Tempor\u00e4rmitarbeitenden auch Mehrwertsteuer anf\u00e4llt, ohne diese l\u00e4gen die Kosten pro Stunde auf 65.25 statt 70.53 CHF.</li></ul></li></ul>      <ul><li><em>An welchen Standorten wurden tempor\u00e4re Pflegekr\u00e4fte in welchem Umfang eingesetzt?</em></li></ul><p>Die 26'811 Stunden teilen sich wie\nfolgt auf die Standorte auf:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/cd313633d33747298643633105352b51b87f3a9457d11931e448e99e2d9347fe\" class=\"lazyload-alt\" width=\"402px\" height=\"285px\"></p><ul><li><em>Welche Firmen wurden beigezogen?</em> </li></ul><p>Aufteilung \u00abTempor\u00e4re Mitarbeitenden Pflege\u00bb nach Firmen:</p><table>  <tbody><tr>   <td>      </td>   <td>   <p><strong>2024</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>2023</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Healthpool   GmbH, N\u00e4fels</p>   </td>   <td>   <p>1'305'181.99</p>   </td>   <td>   <p>15'634.40</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Nurse   24 AG, Buttikon </p>   </td>   <td>   <p>585'152.85</p>   </td>   <td>   <p>201'959.25</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Care   People AG, Z\u00fcrich</p>   </td>   <td>   <p>-</p>   </td>   <td>   <p>48'002.35</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Suisse-Nurse   GmbH / UNISOR AG, Baar</p>   </td>   <td>   <p>-</p>   </td>   <td>   <p>35'759.35</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Weitere</p>   </td>   <td>   <p>636.75</p>   </td>   <td>   <p>2'730.00</p>   </td>  </tr></tbody></table><p><strong>Diverses: </strong></p><ul><li><em>Wie hoch waren die Kosten f\u00fcr externe Beratungen? Wie viele Auftr\u00e4ge wurden erteilt und zu welchen Themen? Wie hoch waren die Kosten beim gr\u00f6ssten Mandat?</em> </li></ul><ul><li>Gesamthaft betrugen die Kosten f\u00fcr externe Beratungen, welche unter \u00abLeistungen Dritter\u00bb verbucht wurden, CHF 200'387.20. </li><li>Der gr\u00f6sste Anteil an externer Beratung wurde mit CHF 95'972.15 an die Firma B.I.G. GmbH, Ormalingen, f\u00fcr die externe Betreuung des QM-Systems inkl. Lizenzgeb\u00fchren bezahlt.</li><li>Weitere CHF 69'909.55 wurden unter diesem Konto an die Firma CCTM AG, Basel, bezahlt f\u00fcr Unterst\u00fctzung bei den Projekten Kostenoptimierung, Transformation Elm sowie allgemeinem Support f\u00fcr Verwaltungsrat und Gesch\u00e4ftsleitung. Daneben wurden weitere CHF 69'526.40 f\u00fcr Standortevaluationen und Machbarkeitsstudien zur Immobilienstrategie bezahlt, diese Kosten wurden jedoch in der Bilanz aktiviert.</li><li>Ein dritter externer Berater war die Firma BITFEE AG, Cham. Insgesamt CHF 34'505.50 wurden unter \u00abLeistungen Dritter\u00bb verbucht, weitere CHF 86\u2019804.30 unter dem IT-Aufwand in den Verwaltungskosten.</li><li><em>Warum wurden unverzinsliche Darlehen der Gemeinde zur\u00fcckbezahlt?</em></li><li>Der\nDarlehensvertrag vom 29.11.2019 sieht eine j\u00e4hrliche Mindestr\u00fcckzahlung von CHF\n100'000 vor, h\u00f6here R\u00fcckzahlungen k\u00f6nnen jederzeit geleistet werden. Es wurde\nder Minimalbetrag von CHF 100'000 zur\u00fcckbezahlt.<em>&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;</em></li><li><em>Wie wird die Wertberichtigung auf Forderungen von CHF\n125'330.70 begr\u00fcndet? </em>&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;</li><li>Es\nhandelt sich ausschliesslich um Einzelwertberichtigungen. S\u00e4mtliche verfallenen\noffenen Forderungen wurden bewertet. Forderungen gegen\u00fcber verstorbenen\nehemaligen Bewohnern, bei welchen das Erbe nicht angetreten wurde, wurden\nwertberichtigt. Ebenso einzelne Forderungen gegen\u00fcber nicht zahlungsf\u00e4higen\noder sich mit den Zahlungen im R\u00fcckstand befindlichen ehemaligen oder aktuellen\nBewohnenden.</li><li>Es\nwurde dar\u00fcber hinaus keine pauschale Wertberichtigung vorgenommen, da die\n\u00fcbrigen Forderungen entweder Krankenkassen oder die \u00f6ffentliche Hand betreffen\noder durch die einbezahlten Sicherheitsleistungen gesichert sind.</li><li><em>Verf\u00fcgt die Glarus S\u00fcd Care neben den ausgewiesenen\nR\u00fcckstellungen und Gewinnreserven \u00fcber weitere (stille) Reserven? </em></li></ul><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/09c2c107280eac6a61cb0ead4bedca4a3fc718c5e56cbce4f00cbb7c97162729\" class=\"lazyload-alt\" width=\"1072px\" height=\"378px\"></p><p>Zus\u00e4tzlich w\u00fcnschte die Partei der Gr\u00fcnen noch die Beantwortung der Frage der Spartenrechnung f\u00fcr die Jahre 2023/2024 und Aussagen zur Rentabilit\u00e4t bereits im Hinblick auf die GV vom 20. November 2025. Glarus S\u00fcd Care hat per 31.12.2023 eine Spartenrechnung erstellt. Diese wurde aufgrund einer relativ hohen Unsch\u00e4rfe und den grossen Zeitaufwand durch die manuelle Ermittlung im 2024 nicht mehr weitergef\u00fchrt und f\u00fcr 2025 direkt im Buchhaltungssystem komplett neu aufgebaut. Somit liegt nur eine Spartenrechnung per 31.12.2023 und eine per 30.06.2025 vor. Der Gemeinderat vertritt die Meinung, dass Aussagen zur Rentabilit\u00e4t einer objektiven Untersuchung bed\u00fcrfen, und wird in Absprache mit Federas diese Frage erst in der Phase 2 bearbeiten.<br></p><h2>5.5 Antrag des Gemeinderates<strong></strong></h2><p>Gest\u00fctzt auf die Ausf\u00fchrungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, nachstehende Antr\u00e4gen zuzustimmen:</p><p><strong>5.5.1 Genehmigung des Gesch\u00e4ftsberichtes 2024 inklusive Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle der Glarus S\u00fcd Care (GLSC); </strong></p><p><strong>5.5.2 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</strong></p><hr><p><strong></strong></p><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<strong></strong></h3><p>Die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) zur Jahresrechnung 2024 basiert nach wie vor auf dem Gesch\u00e4ftsbericht 2024, inklusive Jahresrechnung der Glarus S\u00fcd Care, dem Bericht der internen Revisionsstelle CURIA AG sowie dem Gemeinderatsbeschluss vom 25. April 2025. Zus\u00e4tzlich liegt der Bericht der Firma Federas vor. Dieser legt keine groben Verfehlungen des Verwaltungsrates offen. Der negative Jahresabschluss ist, wie von der GPK erwartet, weder aufgrund wesentlicher falscher Darstellungen, dubioser Handlungen oder Irrt\u00fcmer zustande gekommen.</p><p>In diesem Sinn empfiehlt die GPK der Gemeindeversammlung, den Gesch\u00e4ftsbericht 2024 inklusive der Jahresrechnung 2024 der selbstst\u00e4ndigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt Glarus S\u00fcd Care zu genehmigen.</p><p><strong><span></span></strong></p><p><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":4,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T12:57:22.234227+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gemeindeversammlungsantrag Peter Zimmermann","memorial_page":11,"overview":null,"text":"<p><strong></strong>Kenntnisnahme</p><ul><li>Untersuchungsbericht Federas Beratung AG</li></ul><h2>4.1 Ausgangslage</h2><p>An der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 stellte Peter Zimmermann, Linthal, den Antrag, die Jahresrechnung und den Gesch\u00e4ftsbericht 2024 der Glarus S\u00fcd Care (GLSC) zur\u00fcckzuweisen.\n</p><p>Begr\u00fcndet wurde dies mit dem erneut negativen Jahresergebnis, offenen Fragen zur finanziellen F\u00fchrung sowie Kritik an der strategischen Ausrichtung der GLSC. Die Versammlung hiess den Antrag gut und beauftragte den Gemeinderat, eine unabh\u00e4ngige Untersuchung einzuleiten.\n</p><h2>4.2 Umsetzung des Antrags\n</h2><p>Unabh\u00e4ngig davon, dass die Gemeindeversammlung mangels Zust\u00e4ndigkeit den Gemeinderat nicht mit der Durchf\u00fchrung einer unabh\u00e4ngigen Untersuchung beauftragen konnte, nahm der Gemeinderat das Anliegen der Gemeindeversammlung ernst und beschloss an seiner Sitzung vom 12. August 2025, eine Untersuchung durch die Firma Federas Beratung AG, mit Sitz in Z\u00fcrich, durchf\u00fchren zu lassen. Mit dieser externen Vergabe wurde sichergestellt, dass sowohl finanzielle als auch organisatorische Aspekte unabh\u00e4ngig und fachlich fundiert analysiert werden konnten. Der von Federas erarbeitete Fragenkatalog bildete die Grundlage dieser Untersuchung und umfasste insbesondere:\n</p><ul>\n\t<li>Analyse der Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die negativen Ergebnisse der vergangenen Jahre</li>\n\t<li>Beurteilung der strategischen Ausrichtung und Zielsetzungen der GLSC</li>\n\t<li>Kl\u00e4rung der Zust\u00e4ndigkeiten zwischen Gemeinde und GLSC</li>\n</ul><p>Die Untersuchung wurde breit abgest\u00fctzt durchgef\u00fchrt. So wurden die politischen Parteien bei der Erarbeitung des Fragenkatalogs miteinbezogen. Daneben beteiligten sich sowohl die Gemeinde als auch die GLSC aktiv am Prozess, indem sie der Federas Beratung AG die f\u00fcr ihre Untersuchung notwendigen Unterlagen offenlegten. Der Kanton Glarus wurde bei der Erarbeitung des Berichts durch die Federas Beratung AG ebenfalls beigezogen. Dadurch wurde gew\u00e4hrleistet, dass die Analyse umfassend erfolgte und die Ergebnisse f\u00fcr alle Beteiligten tragf\u00e4hig sind.\n</p><p>Am 19.03.2026 erhielt der Gemeinderat Glarus S\u00fcd den finalen Abschlussbericht der Federas Beratung AG und beschloss an derselben Sitzung, diesen durch Abdruck im Memorial zuhanden der Gemeindeversammlung vom 18.06.2026 zu ver\u00f6ffentlichen (vgl. Anhang ab Seite 147).\n</p><h2>4.3 Antrag des Gemeinderates\n</h2><p>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Untersuchungsbericht der Federas Beratung AG zur Kenntnis zu nehmen.\n</p><p><strong>4.3.1 Der Bericht der Federas Beratung AG wird zur Kenntnis genommen. </strong></p><hr><p><strong></strong></p><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h3><p>Die GPK hat den Bericht der Firma Federas zur Kenntnis genommen. Die unabh\u00e4ngige Untersuchung wurde auf Antrag eines Stimmb\u00fcrgers anl\u00e4sslich der Gemeindeversammlung im Juni 2025 in Auftrag gegeben.</p><p>Die GPK stellt fest, dass die im Antrag angesprochenen Themen durch die Untersuchung behandelt wurden. Insbesondere die Aussage, dass es sich bei den negativen Jahresabschl\u00fcssen nicht um Einmaleffekte oder gr\u00f6bere Verfehlungen auf der F\u00fchrungsebene, sondern ganz klar um strukturelle Probleme handelt, best\u00e4tigt die Wahrnehmung und Einsch\u00e4tzung der GPK zu Glarus S\u00fcd Care.\n</p><p>Aus Sicht der GPK besteht jetzt klarer Handlungsbedarf auf struktureller Ebene. Die GPK erwartet, dass der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der Glarus S\u00fcd Care sofort entsprechende Massnahmen angehen und einleiten.\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p><p><strong></strong>\n</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":3,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T12:55:05.199102+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Jahresrechnung Technische Betriebe Glarus S\u00fcd (tbgs) 2025","memorial_page":9,"overview":null,"text":"<h2></h2><p>Genehmigungen</p><ul><li>Gesch\u00e4ftsbericht 2025 inkl. Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle</li><li>Verwendung der Abgaben</li></ul><h2>3.1 Ausgangslage</h2><p>Die Erfolgsrechnung der tbgs schliesst bei einem Aufwand von CHF 23\u2018230\u2018722 und bei einem Betriebsertrag von CHF 27\u2018157\u2018054 mit einem Gewinn von CHF 3\u2018926\u2018332 ab. Im Aufwand sind Abschreibungen von CHF 3\u2018761\u2018840, Wertberichtigungen auf Finanzanlagen und Beteiligungen von CHF 430\u2018968, Ver\u00e4nderungen von R\u00fcckstellungen von CHF 5\u2018536 und die Verzinsung des Dotationskapitals im Umfang von CHF 240\u2018000 enthalten. Mit einem betrieblichen Cashflow in der H\u00f6he von CHF 6\u2018893\u2018930 wurde bei Investitionen von CHF 7\u2018884\u2018782 ein Selbstfinanzierungsgrad von 87% erreicht.</p><h2>3.2 Gewinn und Verzinsung des Dotationskapitals</h2><p>Die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Glarus S\u00fcd und den tbgs vom 1. Januar 2025 regelt die Verzinsung des Dotationskapitals und die pauschale Gewinnabgabe wie folgt:</p><table><tbody><tr><td>Verzinsung Dotationskapital 3 %</td><td>CHF 240'000</td></tr><tr><td>Gewinnanteil Gemeinde</td><td>CHF 300'000</td></tr></tbody></table><h2>3.3 Antr\u00e4ge des Gemeinderates</h2><p><strong></strong></p><p>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Gesch\u00e4ftsbericht 2025 (separate Beilage) der tbgs inklusive Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle zu genehmigen und CHF 240'000 als Verzinsung des Dotationskapitals sowie CHF 300'000 Gewinnanteil, ergebend insgesamt CHF 540'000, der laufenden Rechnung der Gemeinde Glarus S\u00fcd zuzuweisen.</p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>3.3.1 Genehmigung des Gesch\u00e4ftsberichtes 2025 inklusive Jahresrechnung und<br></strong><strong>Bericht der Revisionsstelle der Technischen Betriebe Glarus S\u00fcd;</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>3.3.2 Genehmigung der Verwendung, d. h. Zuweisung des Totals von CHF 540\u2019000 an die laufende Rechnung;</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>3.3.3 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</strong></p><hr><p><strong></strong></p><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h3><p>Die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) zur Jahresrechnung 2025 basiert auf dem Gesch\u00e4ftsbericht, inklusive Jahresrechnung der Technischen Betriebe Glarus S\u00fcd, sowie dem Bericht der internen Revisionsstelle OBT und dem Gemeinderatsbeschluss vom 2. April 2026.</p><p>Die GPK ist der Ansicht, dass die Technischen Betriebe Glarus S\u00fcd gut unterwegs sind und die Anforderungen der Gemeinde an die Energieversorgung erf\u00fcllen.</p><p><strong></strong></p><p>In \u00dcbereinstimmung mit der internen Revisionsstelle empfiehlt die GPK der Gemeindeversammlung, den Gesch\u00e4ftsbericht 2025, inklusive der Jahresrechnung 2025 der selbstst\u00e4ndigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt Technische Betriebe Glarus S\u00fcd, zu genehmigen.</p><p><strong></strong></p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":2,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T12:56:02.891948+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Jahresrechnung Gemeinde Glarus S\u00fcd 2025","memorial_page":6,"overview":null,"text":"<p><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>  <h2></h2><p>Genehmigungen</p><ul><li>Jahresrechnung 2025</li><li>Zusatzkredite zu Verpflichtungskrediten</li><li>Nachtragskredite und Kredit\u00fcberschreitungen</li><li>Schlussabrechnungen</li><li>Bericht Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission</li></ul><p>Sie umfassen:</p><p>2.1 Bericht zur Jahresrechnung<br>2.2 Gesamt\u00fcberblick Jahresrechnung 2025<br>2.3 Gestufter Erfolgsausweis nach HRM2<br>2.4 Erfolgsrechnung nach Kostenarten<br>2.5 Erfolgsrechnung nach Kostenstellen / Zusammenzug<br>2.6 Investitionsrechnung<br>2.7 Bewegungs-Bilanz<br>2.8 Kennzahlen auf einen Blick<br>2.9 Anhang zur Jahresrechnung 2025<br>2.9.1 Rechnungslegungsgrunds\u00e4tze<br>2.9.2.1 Eigenkapitalnachweis<br>2.9.2.2 Geldflussrechnung - indirekte Methode<br>2.9.3.1 Beteiligungsspiegel<br>2.9.3.2 Gew\u00e4hrleistungs- und Beteiligungsspiegel<br>2.9.4 Anlagespiegel/Pendenzen aus dem Jahresabschluss<br>2.9.5 Zus\u00e4tzliche Angaben<br>2.9.6 Langfristige Verbindlichkeiten<br>2.9.7.1 Verpflichtungskredite Investitionsrechnung/Kreditkontrolle GR &amp; GV<br>2.9.7.2 Verpflichtungskredite Investitionsrechnung/Kreditkontrolle aller Projekte<br>2.9.8.1 Nachtragskredite und Kredit\u00fcberschreitungen<br>2.9.8.2 Nachtragskredite und Kredit\u00fcberschreitungen (Details)<br>2.9.8.3 Investitionsrechnung \u00dcbertragungskredite 2025<br>2.9.9a Spezialfinanzierungen Wasser - Abwasser<br>2.9.9b Spezialfinanzierungen Wasserversorgung<br>2.9.9c Spezialfinanzierungen Abwasserbeseitigung<br>2.9.9.1 Verbindlichkeiten Fonds, Legate und Stiftungen im Fremdkapital<br>2.9.9.2 Fonds im Eigenkapital<br>2.10 Bericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission</p><h2>2.11 Antr\u00e4ge des Gemeinderates</h2><p>Gest\u00fctzt auf den Bericht zur Jahresrechnung mit den genannten Details beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung:</p><p><strong>2.11.1 Genehmigung der Jahresrechnung 2025;</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>2.11.2 Genehmigung der Zusatzkredite zu Verpflichtungskrediten;</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>2.11.3 Genehmigung der Nachtragskredite und Kredit\u00fcberschreitungen;</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>2.11.4 Genehmigung der Schlussabrechnungen;</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>2.11.5 Genehmigung des Berichtes der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission.</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>    <strong></strong></strong></p><hr><h3>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h3>  <p>Die Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) zur Jahresrechnung 2025 basiert auf den Gemeinderatsbeschl\u00fcssen vom 5. Februar sowie vom 5. und 19. M\u00e4rz 2026, auf den von der Finanzverwaltung rechtzeitig zur Verf\u00fcgung gestellten, umfangreichen Unterlagen sowie auf dem Bericht des unabh\u00e4ngigen Abschlusspr\u00fcfers BDO vom 30. M\u00e4rz 2026. Die GPK hat die Jahresrechnung gem\u00e4ss ihrem gesetzlichen Auftrag Art. 85 Gemeindegesetz und Art. 44 Gemeindeordnung gepr\u00fcft.</p>    <p>Die Erfolgsrechnung der Gemeinde schliesst mit einem Ergebnis von CHF 5\u2019339\u2019989 sehr erfreulich ab und best\u00e4tigt die Prognose, welche durch die verantwortlichen Personen im Rahmen des schwierigen Budgetprozesses 2026 gemacht wurde. Nach Einlagen von je CHF 2.5 Mio. in die finanzpolitische Reserve sowie in den Fonds zur wirtschaftlichen Unterst\u00fctzung II verbleibt ein Ertrags\u00fcberschuss von CHF 339'989.</p>    <p>Die GPK begr\u00fcsst die beschlossene Gewinnverwendung. Dies erm\u00f6glicht dem Gemeinderat, einerseits \u00dcbersch\u00fcsse in Zukunft selbstst\u00e4ndig und aktiv zu verwalten und einzusetzen, w\u00e4hrend andererseits die Einlage in die finanzpolitische Reserve der Ausgl\u00e4ttung sp\u00e4terer schlechter Ergebnisse dient. </p>    <p>Die GPK weist jedoch auch dieses Jahr darauf hin, dass der gute Jahresabschluss nicht \u00fcber die angespannte Finanzlage der Gemeinde hinwegt\u00e4uschen darf. Die Nettoverschuldung der Gemeinde bleibt nach wie vor hoch, ein Zinsrisiko besteht und die Schuldenbremse (Art. 35 FHG) ist immer noch bedrohlich nah. Ein Abbau der Verschuldung bei gleichzeitig hohem Investitionsbedarf bleibt weiterhin eine grosse Herausforderung und bedingt auch insk\u00fcnftig derart gute Ergebnisse sowie eine strikte Priorisierung der Investitionen.</p><p>Die gesetzliche Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts \u00fcber die letzten f\u00fcnf Jahre (Art. 34 FHG) ist mit CHF -482'114 bald erreicht und der Selbstfinanzierungsgrad ist mit 149.6% erfreulich hoch. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsverm\u00f6gen in der H\u00f6he von CHF 5'881'551 k\u00f6nnen f\u00fcr einmal aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Die GPK verweist auf den Bericht zur Jahresrechnung des Gemeinderates und die Finanzkennzahlen im Anhang zur Jahresrechnung. </p>    <p>Aufgrund der Pr\u00fcfungsresultate der externen Revisionsstelle sowie der eigenen Pr\u00fcfungen stellt die GPK fest, dass die Jahresrechnung 2025 den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und dass auf keine Sachverhalte gestossen wurde, welche nicht den gesetzlichen Vorgaben entspr\u00e4chen. </p>    <p>Auch wenn die finanzielle Situation der Gemeinde weiterhin sehr herausfordernd bleibt, empfiehlt die GPK der Gemeindeversammlung, allen Antr\u00e4gen des Gemeinderates zur einwandfrei vorliegenden Jahresrechnung 2025 zuzustimmen.<br></p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":1,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-22T12:56:40.619693+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Begr\u00fcssung und Mitteilungen","memorial_page":4,"overview":"<p>Gesch\u00e4tzte Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger</p><p>Die zu Ende gehende Legislatur war f\u00fcr die Gemeinde Glarus S\u00fcd eine intensive und pr\u00e4gende Zeit. Sie hat uns vor grosse Herausforderungen gestellt, gleichzeitig konnten wir auch wichtige Fortschritte erzielen.</p>    <p>Ein Ereignis, das diese Jahre besonders gepr\u00e4gt hat, ist die Wagenrunse. Sie hat unsere Gemeinde stark gefordert und uns deutlich gemacht, wie wichtig Zusammenhalt, Weitsicht und eine funktionierende Organisation sind. Daneben standen auch weitere zentrale Themen im Fokus, allen voran die finanzielle Entwicklung unserer Gemeinde.</p>    <p>Mit konsequentem Handeln und der Bereitschaft, auch schwierige Entscheidungen zu treffen, ist es der Gemeinde gelungen, die finanzielle Situation zu verbessern. Nach mehreren Jahren mit negativen Ergebnissen konnte das betriebliche Resultat in den letzten zwei Jahren wieder positiv abgeschlossen werden. </p>    <p>Dabei d\u00fcrfen wir nicht vergessen, in welchen Rahmenbedingungen sich unsere Gemeinde bewegt: Glarus S\u00fcd ist fl\u00e4chenm\u00e4ssig die zweitgr\u00f6sste Gemeinde der Schweiz. Die weitl\u00e4ufige Struktur mit zahlreichen D\u00f6rfern, ein ausgedehntes Strassen-, Wasser- und Abwassernetz sowie grosse Waldfl\u00e4chen bringen einen permanent hohen Unterhalts- und Investitionsbedarf mit sich. Gleichzeitig sind die Mittel aus Steuern und Finanzausgleich im Verh\u00e4ltnis dazu begrenzt. Dieses Spannungsfeld verlangt ein verantwortungsbewusstes Handeln und klare Priorit\u00e4ten.</p>    <p>Umso h\u00f6her ist es zu gewichten, dass es gelungen ist, die finanzielle Entwicklung zu stabilisieren und wieder positive Ergebnisse zu erzielen.</p>    <p>Mein Dank gilt der Bev\u00f6lkerung von Glarus S\u00fcd. Ihr Verst\u00e4ndnis f\u00fcr notwendige Massnahmen, ihr Mittragen von Entscheiden und ihr Vertrauen in die Beh\u00f6rden sind eine wichtige Grundlage f\u00fcr die positive Entwicklung unserer Gemeinde.</p>    <p>Ein wesentlicher Anteil daran kommt unseren Mitarbeitenden zu. Sie haben die notwendigen Sparmassnahmen mitgetragen und im Alltag konsequent umgesetzt. Die erzielten Einsparungen im Sachaufwand sind auch ihrem verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Mitteln zu verdanken. Gleichzeitig zeigt sich darin, dass nicht nur bei Projekten und Investitionen Zur\u00fcckhaltung ge\u00fcbt wurde, sondern auch im eigenen Betrieb. F\u00fcr dieses Engagement und die Bereitschaft, diesen Weg mitzutragen, danke ich allen Mitarbeitenden der Gemeinde ganz herzlich.</p>    <p>Ebenso danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat f\u00fcr ihren grossen Einsatz in diesen intensiven Jahren.</p>    <p>Ein besonderer Dank geb\u00fchrt Hansueli Rhyner f\u00fcr sein langj\u00e4hriges Engagement als Gemeinderat und Gemeindevizepr\u00e4sident. Mit seinem R\u00fccktritt verliert Glarus S\u00fcd eine erfahrene und gesch\u00e4tzte Pers\u00f6nlichkeit. Ich danke ihm herzlich und w\u00fcnsche ihm f\u00fcr die Zukunft alles Gute.</p>    <p>Mit Blick nach vorne stehen wichtige Weichenstellungen an. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Gesamtrevision der Nutzungsplanung, welche die zuk\u00fcnftige r\u00e4umliche Entwicklung unserer Gemeinde langfristig festlegt.</p>    <p>Mit der \u00f6ffentlichen Auflage der ersten Vorlage (NUP I) im dritten Quartal 2026 tritt dieses zentrale Projekt in eine entscheidende Phase. Dabei wird festgelegt, wo k\u00fcnftig gebaut werden kann und wie sich unsere D\u00f6rfer entwickeln.</p>    <p>Bei diesem und weiteren wichtigen Projekten w\u00fcnsche ich dem neu gew\u00e4hlten Gemeinderat am 1. Juli 2026 einen guten Start, viel Erfolg und die n\u00f6tige Weitsicht bei der Bew\u00e4ltigung der anstehenden Aufgaben. Ich bin \u00fcberzeugt, dass er die Entwicklung unserer Gemeinde engagiert weiterf\u00fchren wird.</p>      <p>Ich danke Ihnen herzlich f\u00fcr Ihr Vertrauen.<br></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/4a8670ae7e580eb74d1719719c69c8ee829d543b1daa43294e9c37f87ab22d23\" class=\"lazyload-alt\" width=\"137px\" height=\"62px\"></p><p>Hans Rudolf Forrer<br>Gemeindepr\u00e4sident </p><p><strong></strong></p><hr><p><strong></strong></p><h3></h3><h2><br>Gatze Mitl\u00f6di \u2013 Anfrage Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025</h2><p>An der Gemeindeversammlung wurde nach dem Stand der Wasserversorgung in der Gatze Mitl\u00f6di gefragt. Die Gemeinde hat in den Jahren 2022/23 sowie im Rahmen des Sanierungsprojekts im Park intensiv nach der historischen Zuleitung gesucht, diese jedoch trotz umfangreicher Abkl\u00e4rungen nicht gefunden. Auch verschiedene gepr\u00fcfte Alternativl\u00f6sungen mussten aus technischen, rechtlichen oder finanziellen Gr\u00fcnden verworfen werden.</p><p>In Absprache mit dem Antragsteller und dem Dorfverein Mitl\u00f6di wurde entschieden, die Bem\u00fchungen zur Wiederherstellung der Wasserzufuhr einzustellen. Stattdessen wird die Gatze instand gestellt und gestalterisch aufgewertet, jedoch ohne fliessendes Wasser.</p><p>Die vollst\u00e4ndige Stellungnahme der Gemeinde ist online abrufbar unter den Gemeindeversammlungsunterlagen der GV 1/2025 auf der Website der Gemeinde Glarus S\u00fcd.</p><h2><br></h2>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus-sued.ch/storage/a6277e2af4aafb741328d0bf7a00fa69ee668e46a4e00ed0b8444fdb8681976f"},"vota":[]}]}