Traktandum 2
Budget und Investitionsrechnung 2026
- Genehmigung Budget 2026
- Genehmigung Investitionsrechnung 2026 inkl. neuer Verpflichtungskredite
- Kenntnisnahme Finanzplan 2027 - 2029
Die Unterlagen zum Budget 2026 der Gemeinde Glarus Süd befinden unter «Downloads» (Memorial_Tranktandum_2_Anhange) auf dieser Webseite.
2.1 Ausgangslage
Sie umfassen:
2.1 Bericht des Gemeinderates zum Budget 2026
2.2 Gesamtüberblick Budget 2026
2.3 Gestufter Erfolgsausweis nach HRM2 (Details in Textform)
2.3.1 Gestufter Erfolgsausweis nach HRM2
2.3.2 Erfolgsrechnung nach Kostenarten
2.3.3 Erfolgsrechnung nach Kostenstellen
Die detaillierten Budgetunterlagen sind in diesem Traktandum unter «Zusätzliche Dokumente» oder auf der Homepage unter www.glarus-sued.ch/Politik/Gemeindeversammlungen abrufbar. Sie können auch physisch bei der Abteilung Finanzen unter Telefon 058 611 92 52 oder finanzen@glarus-sued.ch angefordert werden.
2.2 Anträge des Gemeinderates
Gestützt auf den Bericht zum Budget mit den genannten Details beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, nachstehenden Anträgen zuzustimmen:
2.2.1 Genehmigung Budget 2026;
2.2.2 Genehmigung Investitionsrechnung 2026.
Stellungnahme der GPK
Die Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Budget 2026 basiert auf den Gemeinderatsbeschlüssen vom 05. Juni, 19. Juni, 28. August, 18. September und 25. September 2025 und den von der Finanzverwaltung rechtzeitig zur Verfügung gestellten, umfangreichen Unterlagen zur Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie der Finanzplanung 2027 – 2029.
Die finanzpolitischen Herausforderungen der Gemeinde Glarus Süd für die kommenden Jahre sind weiterhin anspruchsvoll. Mit der geplanten Steuererhöhung und einem Ergebnis in der Erfolgsrechnung von CHF 2'135'140 dürfte zumindest das Haushaltgleichgewicht gemäss Art. 34 FHG wieder erreicht werden. Die Verschuldung zu stoppen und gleichzeitig den Service Public für die Bevölkerung sowie den Werterhalt und den Ausbau der Infrastruktur zu finanzieren, bedeutet aber weiterhin eine schwierige Aufgabe.
Mit Nettoinvestitionen von CHF 10'508'700 verfehlt das Investitionsbudget das vom Gemeinderat selbstgesteckte Ziel von 6 Mio. deutlich. Die Tragbarkeit der Investitionen ist ohne zusätzliches Fremdkapital nicht gegeben. Auch wenn die Schuldenbegrenzung nach Art. 35 FHG noch nicht unmittelbar eintritt, tragen die vorgesehenen Projekte dazu bei, dieser Grenze näherzukommen. Die von der GPK seit Jahren bemängelte, ungenügende Selbstfinanzierung der Investitionen hat daher bedrohliche Auswirkungen. Trotzdem ist festzuhalten, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht verletzt sind, das Haushaltgleichgewicht kommt mit dem Budget 2026 wieder ins Lot, die Schuldenbremse droht nicht unmittelbar.
Die GPK bestätigt dem Gemeinderat, eine engagierte und seriöse Arbeit geleistet zu haben. Das mittel- und langfristige Ziel, die Finanzen zu stabilisieren und die drohende Schuldenbremse abzuwenden, ist mit dem Plan des Gemeinderats nicht unrealistisch. Die GPK kommt daher einstimmig zum Schluss, der Gemeindeversammlung die Annahme der Anträge zum Budget 2026 zu empfehlen.