Traktandum 4
Jahresrechnung Glarus Süd Care (GLSC) 2024
- Genehmigung Geschäftsbericht 2024 inkl. Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle
- Kenntnisnahme Halbjahresabschluss 2025
- Kenntnisnahme Fragenkatalog unabhängige Untersuchungskommission
Der Geschäftsbericht 2024 der GLSC wurde den Stimmberechtigten als separate Beilage mit dem Memorial Juni 2025 abgegeben. Er umfasste insbesondere Bilanz, Erfolgsrechnung und Bericht der Revisionsstelle. Diese befinden sich im Memorialsanhang ab Seite 93 oder unter «Download» auf dieser Plattform.
4.1 Ausgangslage
An der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 stellte Peter Zimmermann, Linthal, den Antrag, die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2024 der Glarus Süd Care (GLSC) zurückzuweisen. Begründet wurde dies mit dem erneut negativen Jahresergebnis, offenen Fragen zur finanziellen Führung sowie Kritik an der strategischen Ausrichtung der GLSC. Die Versammlung hiess den Antrag gut und beauftragte den Gemeinderat, eine unabhängige Untersuchung einzuleiten.
Obwohl die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung in dieser Sache nicht gegeben war, nahm der Gemeinderat diesen Auftrag auf und beschloss am 12. August 2025, die Untersuchung durch die Firma Federas begleiten zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass sowohl finanzielle als auch organisatorische Aspekte unabhängig und fachlich fundiert analysiert werden. Der von Federas erarbeitete Fragenkatalog bildet die Grundlage dieser Untersuchung und umfasst insbesondere:
- Analyse der Hauptgründe für die negativen Ergebnisse der vergangenen Jahre
- Beurteilung der strategischen Ausrichtung und Zielsetzungen der GLSC
- Klärung der Zuständigkeiten zwischen Gemeinde und GLSC
Die Untersuchung wird breit abgestützt durchgeführt: Neben den politischen Parteien beteiligen sich sowohl die Gemeinde als auch die GLSC aktiv am Prozess. Dadurch wird gewährleistet, dass die Analyse umfassend erfolgt und die Ergebnisse für alle Beteiligten tragfähig sind.
Gemäss Gemeindegesetz Art. 66 Abs. 4 («Abstimmungsverfahren bei der Genehmigung der Jahresrechnung») müsste die Vorsteherschaft nach einer Nichtgenehmigung innert acht Wochen eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen. Angesichts der kurzen Frist und nach Rücksprache mit dem Kanton sowie dem Antragsteller wurde jedoch vereinbart, die Genehmigung der Jahresrechnung 2024 an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 vorzulegen. Damit soll der Versammlung zusätzlich ein aktuelles Bild der finanziellen Lage der GLSC vermittelt werden. Neben der Jahresrechnung 2024 wird deshalb auch der Halbjahresabschluss 2025 präsentiert. Dieser zeigt die laufende Entwicklung auf und schafft Transparenz für die weiteren Diskussionen.
Mit diesen Schritten trägt der Gemeinderat dem politischen Willen der Versammlung Rechnung, wahrt die rechtlichen Vorgaben und schafft die Grundlage für eine sachgerechte Beurteilung sowie künftige Entscheidungen im Alters- und Pflegebereich von Glarus Süd.
4.2 Bericht zum Ergebnis per 30. Juni 2025 mit Vorjahresvergleich
Die nachfolgenden Zahlen zeigen die wichtigsten finanziellen Werte von Glarus Süd Care per 30. Juni 2025 inkl. Vorjahresvergleich. Die aufgeführten Zahlen wurden nicht durch die Revisionsstelle geprüft. Die Prüfung erfolgt erst mit dem Jahresabschluss per 31. Dezember 2025.
4.2.1 Erfolgsrechnung
Glarus Süd Care erzielte auch im ersten Halbjahr 2025 ein negatives Ergebnis, konnte jedoch gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Reduktion des Verlusts erreichen. Trotz eines Rückgangs der Belegung und entsprechend tieferen Erträgen konnte der Verlust dank Kostenreduktionen beim Personal- und Betriebsaufwand signifikant gesenkt werden.
Das Ergebnis per 30.06.2025 beträgt CHF -422’917 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 53.3% verbessert. Während sich die Erträge um 2.6% reduzierten, konnten die Personalkosten um 5.7% und die Betriebsaufwände um 12.4% gesenkt werden. Auch die Abschreibungen lagen 8.7% unter dem Vorjahreswert.
4.2.2 Erträge
Im ersten Halbjahr 2025 lag die durchschnittliche Belegung bei 161 Betten gegenüber 165 im ersten Halbjahr des Vorjahres. Damit reduzierten sich die Pflegetage auf 28’695 (-4.4%) und die Pflegeminuten auf 2.86 Mio. (Vorjahr 3 Mio.). Trotz einer Erhöhung der Pensionstaxen um CHF 8 pro Tag/Bett sanken die Taxeinnahmen um 3.4%.
Demgegenüber stiegen die übrigen Erträge um 11.9%, insbesondere durch höhere Drittleistungen (z. B. Mahlzeitenlieferungen an Horte) sowie interne Personalleistungen (z. B. sind Mineralwasser und Kaffee neu für Mitarbeitende kostenpflichtig).
4.2.3 Personalaufwand
Der
Personalaufwand sank um 5.7% bzw. CHF 461’679. Ausschlaggebend war die
Reduktion temporärer Mitarbeitender und externer Leistungen (-35.1%). Während
die Besoldungen im Pflegebereich aufgrund der Reduktion der temporären
Mitarbeitenden leicht stiegen (+1.2%), gingen sie in Hotellerie und Verwaltung
leicht zurück. Insgesamt resultierte ein marginaler Anstieg von 0.3% bei den
Besoldungen.
4.2.4 Betriebsaufwand
Der Betriebsaufwand reduzierte sich um 12.4% bzw. CHF 220’216. Die grössten Einsparungen ergaben sich bei Lebensmitteln (-13.5%), Verwaltungsaufwand (-30.3%), Energie (-11.5%) sowie Unterhalt und Reparaturen (-15.0%). Eine Erhöhung verzeichnete der Haushaltsaufwand (+25.4%) infolge neuer Berufskleidung.
4.2.5 Ausblick
Die Belegung blieb in den Sommermonaten Juli und August tief. Für die Herbstmonate ist erfahrungsgemäss mit einer höheren Auslastung zu rechnen, sodass die Erträge leicht steigen könnten. Dennoch wird der Gesamtertrag voraussichtlich unter dem Vorjahr liegen.
Auf der Kostenseite werden die eingeleiteten Sparmassnahmen im zweiten Halbjahr weitergeführt und teilweise verstärkt (Abbau Temporärpersonal, Anpassungen im Stellenplan von Hotellerie und Verwaltung, Optimierungen im Betriebsaufwand).
Für 2025 wird kein ausgeglichenes Ergebnis erwartet. Es ist jedoch realistisch, den Jahresverlust 2024 (CHF -1.54 Mio.) mindestens zu halbieren. Bei positiver Belegungsentwicklung dürfte das Ergebnis zudem im Bereich der Jahresabschlüsse 2022 (CHF -621’199) und 2023 (CHF -656’395) liegen. Das Budget 2025 (CHF -304'500) wird aufgrund der tiefen Belegung nicht erreicht werden.
4.3 Unabhängige Untersuchungskommission
Wie eingangs erwähnt, hat die Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 den Geschäftsbericht 2024 der Glarus Süd Care (inkl. Jahresrechnung und Revisionsbericht) zurückgewiesen. Die Versammlung beauftragte den Gemeinderat, bis zur nächsten Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 zentrale Fragen zu klären:
- Wie ist das negative Jahresergebnis zustande gekommen?
- Warum gelingt es der GSC seit Jahren nicht, aus der Verlustzone zu kommen?
- Wie haben die zuständigen Organe ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen?
Unmittelbar nach der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat die Firma Federas Beratung AG beigezogen, um die unabhängige Untersuchung vorzubereiten und die weiteren Schritte fachlich zu begleiten. Beim Austausch mit den Parteivertretungen am 8. September 2025 war Federas bereits involviert und hat die Diskussion unterstützt. Dabei zeigte sich, dass eine sorgfältige und unabhängige Aufarbeitung der Entwicklung der Glarus Süd Care über die letzten Jahre notwendig ist, die verbleibende Zeit bis zur Versammlung vom 20. November 2025 aber nicht ausreicht, um alle offenen Fragen abschliessend zu beantworten.
Federas hat deshalb ein zweistufiges Vorgehen empfohlen:
Kurzfristig: Die Verantwortlichen der GLSC beantworten jene Fragen zur Jahresrechnung 2024, die keiner vertieften, unabhängigen Untersuchung bedürfen. Diese Antworten sind nachfolgend aufgeführt.
Mittelfristig: Die offenen Fragen der Parteien werden in fünf Themenfelder strukturiert, die im Rahmen der unabhängigen Untersuchung vertieft behandelt werden. Diese Themenfelder sind wie folgt aufgegleist:
a) Strategie & Businessplan
b) Angebote & Qualität
c) Personal
d) Finanzen und Wirtschaftlichkeit
e) Struktur und Governance
Zur Vorbereitung auf die Gemeindeversammlung empfahl Federas zudem, ausgewählte Fragen und deren Beantwortungen bereits jetzt der Stimmbürgerschaft zugänglich zu machen. Weitergehende Fragestellungen im Rahmen der unabhängigen Untersuchung werden vertieft in Phase 2 geprüft.
4.4 Fragen Phase 1
Folgende Fragen bezüglich Phase 1 konnten bereits ohne vertiefte Prüfung seitens Glarus Süd Care beantwortet werden:
Was sind die wichtigsten Gründe für das negative Jahresergebnis 2024?
Welche dieser Gründe sind Sonder-/Einmaleffekte?
- Gegenüber dem Vorjahr kommen die grössten Abweichungen aus:
- Den höheren Erträgen von +CHF 0.9 Mio. standen deutlich höhere Kosten gegenüber.
- Allein der deutlich gestiegene Einsatz von Temporärpersonal in der Pflege hat zu CHF 1.5 Mio. höheren Kosten geführt. Dazu kamen die höheren Kosten in Leitung und Verwaltung.
- Aufgrund der Reduktion des Temporärpersonals im Jahr 2025 kann heute gesagt werden, dass es sich bei einem grossen Teil dieser Kosten um Einmaleffekte handelte. Sowohl diese Kosten als auch die eigenen Personalkosten ausserhalb der Pflege wurden im Jahr 2025 signifikant gesenkt.
- Aktuell zeichnet sich ab, dass das Ergebnis 2025 demjenigen von 2023 entsprechen und der Verlust im Vergleich zu 2024 um rund die Hälfte reduziert werden wird. Dies geschieht trotz rückläufiger Erträge infolge tieferer Belegung. Ausschlaggebend sind die gegenüber 2024 deutlich reduzierten Personal- und Betriebskosten, vor allem beim Temporärpersonal.
Personalaufwand:
Wie hoch war die Entschädigung des Verwaltungsrats? Wie hoch war die höchste und die tiefste Entschädigung eines Verwaltungsratsmitglieds?
- Die Höhe der Entschädigungen (Pauschale, Sitzungsgelder) basiert auf dem Besoldungsreglement der Gemeinde Glarus Süd vom 23.06.2022 und dem Gemeinderatsbeschluss vom 17.08.2023.
- Der Verwaltungsrat bestand im Jahr 2024 aus 6 Mitgliedern.
- Beträge ohne Beiträge in Sozialversicherungen.
- Für den Vergleich der tiefsten Entschädigung wurden die Entschädigungen von neu eintretenden Mitgliedern auf ein ganzes Jahr hochgerechnet und derjenige Wert verwendet, der über das ganze Jahr am tiefsten war.
Wie hoch war die Entschädigung der Geschäftsleitung?
- Bis 31.07.2024 bestand die Geschäftsleitung aus 5 Mitgliedern, vom 01.08. bis 31.08. aus 4 Mitgliedern, vom 01.09. bis 30.09. aus 5 Mitgliedern, vom 01.10. bis 27.10. aus 4 Mitgliedern und ab 28.10.2024 wieder aus 5 Mitgliedern.
- Die PK-Beiträge für ein Mitglied der Geschäftsleitung (Mitglied bis 31.07.2024) wurden nicht über den Lohn ausbezahlt, sondern von einer Drittfirma verrechnet, weshalb sie nicht in der Tabelle enthalten sind. Total CHF 14'322.00 sind dafür in der Buchhaltung ersichtlich (5 Zahlungen à CHF 2'864.40).
Wieso ist der Besoldungsaufwand für Leitung und Verwaltung gegenüber 2022 um 92% angestiegen?
- Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Jahren 2022 und 2024 zu erreichen, müssen zwei Sondereffekte korrigiert werden:
- Die Geschäftsführung wurde von August 2022 bis April 2023 von einem externen Geschäftsführer wahrgenommen. Diese Kosten sind nicht unter «Besoldungen», sondern unter «Leistungen Dritter» verbucht. Für die bessere Vergleichbarkeit müssen diese Kosten im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt werden.
- Im Jahr 2024 wurde eine Rückstellung im Personalbereich aufgelöst. Die Auflösung ist nicht unter «Besoldungen», sondern im «Personalnebenaufwand» verbucht. Für die bessere Vergleichbarkeit muss diese Kostenreduktion im Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt werden.
- Auch mit dieser Korrektur betragen die Kostenerhöhungen von 2022 auf 2024 immer noch CHF 449'239.48, respektive +57%.
- Folgende Stellen wurden neu aufgebaut:
- IT-Verantwortlicher (100%-Stelle) ab Februar 2024;
- Marketing und GL-Assistenz (100%-Stelle) ab Januar 2023 (Abbau auf 60% per Dezember 2025);
- Zentrale Planung (100%-Stelle) von September 2023 bis Juni 2024 (inzwischen wieder abgebaut).
- Die Stelle VR-Sekretariat wurde per Februar 2022 von 20% auf 30% und per Mai 2024 von 30% auf 40% erhöht.
- Die Geschäftsführung war bis August 2022 und ab Mai 2023 durch interne Mitarbeitende abgedeckt. Im Zeitraum August 2022 bis April 2023 wurde sie durch eine extern angestellte Person abgedeckt. Diese Kosten von CHF 110'284.80 sind für den Zeitraum August – Dezember 2022 nicht im Aufwand Besoldungen enthalten, sondern in den «Leistungen Dritter».
- Die Funktion Leitung Finanzen wurde erst ab Juli 2022 wiederbesetzt (zuerst 80%, ab Oktober 2022 100%). Davor verteilte sich der Aufgabenbereich übergangsweise auf die Geschäftsführung, die Personaladministration und die Administration. Im Jahr 2024 war die Funktion während eines Monats (Übergabezeit) doppelt besetzt.
- Die Funktion Belegungsmanagement war bis Oktober 2022 mit 80% besetzt, von November 2022 bis August 2023 mit 90%, von September 2023 bis November 2023 mit 100% und ab Dezember 2023 mit 160%. Ab November 2025 wird die Funktion wieder mit 80% besetzt.
Somit können die Mehrkosten von CHF 449'239.48 zwischen dem Aufwand 2022 und dem Aufwand 2024 wie folgt begründet werden:
Was wird im Personalnebenaufwand verbucht und wieso ist dieser 2024 um 105% höher als im Vorjahr?
- Die Position «Personalnebenaufwand und Leistungen Dritter» beinhaltet einerseits die Drittleistungen im Bereich Pflege (Temporärpersonal) und Verwaltung (externe Berater) und andererseits den Personalnebenaufwand. Der Personalnebenaufwand setzt sich aus den Weiterbildungskosten, Kosten für Personalrekrutierung, Mitarbeiteranlässen und übrigen Spesen zusammen.
Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich die folgenden Werte:
Die
hauptsächliche Abweichung der Kosten kommt somit aus den «Leistungen Dritter».
Nachfolgend eine Übersicht der Veränderungen:
Aufteilung
«Temporäre Mitarbeitende Pflege» nach Firmen:
Aufteilung
«Externe Beratung» nach Firmen:
- Der Anstieg der Drittkosten kommt vollumfänglich von deutlich höheren Kosten für temporäre Mitarbeitende in der Pflege. Diese Kosten stiegen um CHF 1'586'886.24, während die übrigen Drittkosten sanken.
- Hauptsächlich sanken die Kosten für den externen Geschäftsführer (im Jahr 2024 wieder intern) um CHF 141'625.50 und die übrigen Beratungskosten um CHF 129'153.15.
Wie hoch ist der Mehrzeiten-/Feriensaldo und wie hat er sich gegenüber 2023 entwickelt?
- Per 31.12.2024 betrug der Saldo an nicht bezogenen Überstunden 7'612 Stunden gegenüber 7’950 Stunden per 31.12.2023.
- Per 31.12.2024 betrug der Saldo an nicht bezogenen Ferien 3'580 Stunden gegenüber 3'593 Stunden per 31.12.2023.
Wie hoch war der Aufwand für personalrechtliche Auseinandersetzungen?
- Für zwei personalrechtliche Auseinandersetzungen fielen im Jahr 2024 Drittkosten (Anwaltskosten) von CHF 10'839.20 an, wovon CHF 10'000.00 durch die Auflösung einer Rückstellung gedeckt waren. Somit betrugen die im Geschäftsjahr verbuchten Kosten CHF 839.20.
Temporäre Pflegekräfte:
Wie hoch waren die Stunden und Kosten für temporäre Pflegekräfte?
- Insgesamt wurden im Jahr 2024 CHF 1'890'971.59 für temporäre Pflegekräfte ausgegeben.
- Insgesamt wurden 26’811 Stunden Leistungen von temporären Mitarbeitenden bezahlt.
- Der mittlere Stundensatz betrug somit CHF 70.53 (inkl. Zulagen und MWST).
- Unter der Annahme, dass die gleiche Anzahl eigene Mitarbeitende mit dem gleichen Mix der Qualifikationen (HF, FAGE, Assistenten) zusätzlich eingestellt worden wäre anstelle der temporären Mitarbeitenden, hätten Kosten von rund CHF 1.24 Mio. resultiert gegenüber den CHF 1.89 Mio. Dementsprechend wären die Kosten rund CHF 650'000 tiefer gewesen. Auf die Stunde gerechnet betragen die Kosten eigener Mitarbeitender (im Mix der Qualifikationen der eingesetzten Temporärmitarbeitenden) CHF 46.10 anstelle CHF 70.53. Diese Berechnung basiert auf Annahmen bezüglich Krankheits- und Weiterbildungstagen und hat deshalb eine gewisse Unschärfe. Anzumerken ist, dass bei der Verrechnung der Temporärmitarbeitenden auch Mehrwertsteuer anfällt, ohne diese lägen die Kosten pro Stunde auf 65.25 statt 70.53 CHF.
An welchen Standorten wurden temporäre Pflegekräfte in welchem Umfang eingesetzt?
Die 26'811 Stunden teilen sich wie folgt auf die Standorte auf:
Welche Firmen wurden beigezogen?
Aufteilung «Temporäre Mitarbeitenden Pflege» nach Firmen:
Diverses:
Wie hoch waren die Kosten für externe Beratungen? Wie viele Aufträge wurden erteilt und zu welchen Themen? Wie hoch waren die Kosten beim grössten Mandat?
- Gesamthaft betrugen die Kosten für externe Beratungen, welche unter «Leistungen Dritter» verbucht wurden, CHF 200'387.20.
- Der grösste Anteil an externer Beratung wurde mit CHF 95'972.15 an die Firma B.I.G. GmbH, Ormalingen, für die externe Betreuung des QM-Systems inkl. Lizenzgebühren bezahlt.
- Weitere CHF 69'909.55 wurden unter diesem Konto an die Firma CCTM AG, Basel, bezahlt für Unterstützung bei den Projekten Kostenoptimierung, Transformation Elm sowie allgemeinem Support für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Daneben wurden weitere CHF 69'526.40 für Standortevaluationen und Machbarkeitsstudien zur Immobilienstrategie bezahlt, diese Kosten wurden jedoch in der Bilanz aktiviert.
- Ein dritter externer Berater war die Firma BITFEE AG, Cham. Insgesamt CHF 34'505.50 wurden unter «Leistungen Dritter» verbucht, weitere CHF 86’804.30 unter dem IT-Aufwand in den Verwaltungskosten.
Warum wurden unverzinsliche Darlehen der Gemeinde zurückbezahlt?
- Der Darlehensvertrag vom 29.11.2019 sieht eine jährliche Mindestrückzahlung von CHF 100'000 vor, höhere Rückzahlungen können jederzeit geleistet werden. Es wurde der Minimalbetrag von CHF 100'000 zurückbezahlt.
Wie wird die Wertberichtigung auf Forderungen von CHF 125'330.70 begründet?
- Es handelt sich ausschliesslich um Einzelwertberichtigungen. Sämtliche verfallenen offenen Forderungen wurden bewertet. Forderungen gegenüber verstorbenen ehemaligen Bewohnern, bei welchen das Erbe nicht angetreten wurde, wurden wertberichtigt. Ebenso einzelne Forderungen gegenüber nicht zahlungsfähigen oder sich mit den Zahlungen im Rückstand befindlichen ehemaligen oder aktuellen Bewohnenden.
- Es wurde darüber hinaus keine pauschale Wertberichtigung vorgenommen, da die übrigen Forderungen entweder Krankenkassen oder die öffentliche Hand betreffen oder durch die einbezahlten Sicherheitsleistungen gesichert sind.
Verfügt die Glarus Süd Care neben den ausgewiesenen Rückstellungen und Gewinnreserven über weitere (stille) Reserven?
- Es bestehen neben den Rückstellungen für Reinvestitionen keine weiteren stillen Reserven.
Zusätzlich wünschte die Partei der Grünen noch die Beantwortung der Frage der Spartenrechnung für die Jahre 2023/2024 und Aussagen zur Rentabilität bereits im Hinblick auf die GV vom 20. November 2025. Glarus Süd Care hat per 31.12.2023 eine Spartenrechnung erstellt. Diese wurde aufgrund einer relativ hohen Unschärfe und den grossen Zeitaufwand durch die manuelle Ermittlung im 2024 nicht mehr weitergeführt und für 2025 direkt im Buchhaltungssystem komplett neu aufgebaut. Somit liegt nur eine Spartenrechnung per 31.12.2023 und eine per 30.06.2025 vor. Der Gemeinderat vertritt die Meinung, dass Aussagen zur Rentabilität einer objektiven Untersuchung bedürfen, und wird in Absprache mit Federas diese Frage erst in der Phase 2 bearbeiten.
4.5 Antrag des Gemeinderates
Gestützt auf die Ausführungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, nachstehende Anträgen zuzustimmen:
4.5.1 Genehmigung des Geschäftsberichtes 2024 inklusive Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle der Glarus Süd Care (GLSC);
4.5.2 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK) basiert auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 18. September 2025 und bezieht sich auf den Geschäftsbericht 2024 inklusive Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle der Glarus Süd Care (GLSC). Dieser Beschluss enthält keine neuen Erkenntnisse gegenüber der Situation, welche anlässlich der Gemeindeversammlung vom Juni 2025 vorgelegen hat. Ausserdem fehlen die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung bis dato. Aus Sicht der GPK ist eine erneute Ablehnung deshalb nicht zielführend.
Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, den Geschäftsbericht 2024 sowie die Jahresrechnung 2024 der selbständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalt Glarus Süd Care zu genehmigen und bestätigt somit ihre Stellungnahme vom 26. Juni 2025.