Traktandum 3
Festsetzung Steuerfuss pro 2026
- Genehmigung von 66%
3.1. Ausgangslage
Der Kanton und die Gemeinden setzen den für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Steuerfuss in Prozenten der einfachen Steuer fest (Steuergesetz Art. 2).
Das Budget 2026 der Erfolgsrechnung rechnet mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2'135'140.00. Der Aufwand wird mit CHF 59'944'250 und der Ertrag mit CHF 62'079’390 budgetiert.
3.2 Erwägungen des Gemeinderates
Das Finanzhaushaltgesetz (FHG) verlangt in Art. 34, dass das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung mittelfristig, in der Regel innert 5 Jahren, ausgeglichen ist. Mit dem vorliegenden Budget wird die gesetzliche Vorgabe des Haushaltgleichgewichts nun wieder erreicht. Das Haushaltgleichgewicht zeigt mit dem Budget 2026 ein über 5 Jahre gemitteltes, positives Ergebnis von rund CHF 2 Mio.
Auch wenn der Nettoverschuldungsquotient gemäss Finanzhaushaltgesetz noch nicht akut gefährdet ist, ist der Selbstfinanzierungsgrad der Gemeinde Glarus Süd noch immer unbefriedigend. Dies, obschon teilweise dringend notwendige Investitionen verschoben wurden und weitere intensive Sparbemühungen vorhanden sind. Ziel des Gemeinderats ist es nach wie vor, schnellstmöglich einen Selbstfinanzierungsgrad von 80% zu erreichen. Zugleich müssen aber nach wie vor wichtige Investitionen getätigt werden, so insbesondere zum Erhalt unserer Kerninfrastruktur – dies zugunsten einer attraktiven Wohngemeinde. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gemeinde Glarus Süd aktuell kein Nettovermögen, sondern eine Nettoschuld aufweist. Aus all diesen Gründen hat der Gemeinderat seinen ursprünglichen Plan, die Steuererhöhung erst nächstes Jahr zu beantragen, angepasst. Aus diesem Grund wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine Steuererhöhung von 3% bereits auf das Budget 2026 unterbreitet.
Die Selbstfinanzierung wird per 2026 von 38.5% auf 48.0% angehoben. Für die weiteren Jahre verbessert sich der Selbstfinanzierungsgrad ab 2027 nur noch wenig, weil hier bereits mit dem höheren Steuersatz geplant wurde. Im Gesamten hilft dies der Gemeinde, um die Fremdfinanzierung der Investitionen (Verschuldung) weniger stark ansteigen zu lassen und damit auch Zinsaufwand zu vermeiden.
3.3 Antrag des Gemeinderates
Gestützt auf die Ausführungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss für das Jahr 2026 auf 66% der einfachen Staatssteuer festzulegen und nachstehendem Antrag zuzustimmen:
3.3.1 Festsetzung Steuerfuss pro 2026 auf 66% der einfachen Staatssteuer;
3.3.2 Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.
Stellungnahme der GPK
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) begrüsst den Antrag des Gemeinderates, die ursprünglich per 01. Januar 2027 geplante Erhöhung des Steuerfusses um 3% auf den
01. Januar 2026 vorzuziehen. Dies obwohl wahrscheinlich in einem Jahr fundiertere Daten vorgelegen hätten.
Die GPK hat wiederholt auf die angespannte Finanzlage der Gemeinde Glarus Süd und die Notwendigkeit einer Steuererhöhung hingewiesen, was in einem ersten Schritt per 01. Januar 2024 auch bereits erfolgt ist. Sie vertritt jedoch die Meinung, dass auch diese weitere Steuererhöhung allein die kritische Finanzsituation der Gemeinde Glarus Süd nicht zu lösen vermag.
Nicht von der Hand zu weisen ist aber andererseits die Tatsache, dass die Gemeinde Glarus Süd durch diese Erhöhung im Steuerwettbewerb mit den anderen Glarner Gemeinden nun noch schlechter dasteht. Ein qualitativer Bevölkerungszuwachs dürfte dadurch gebremst werden.
Wie vom Gemeinderat vorgeschlagen, empfiehlt die GPK der Gemeindeversammlung, den Gemeindesteuerfuss bereits für das Budget 2026 um drei Prozent, auf 66% der einfachen Staatssteuer festzusetzen.