Traktandum 11
Mitfinanzierung Futuro, Schnee AG; Öffentliche Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen
- Genehmigung Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit von CHF 1.5 Mio.
- Genehmigung Nachtragskredit zum Budget 2026 von CHF 2.5 Mio.
11.1 Ausgangslage
Die Landsgemeinde 2018 hat Änderungen des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus (TEG) gutgeheissen und mit Artikel 2 die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit auch Gemeinden Finanzhilfen an Infrastrukturanlagen, beziehungsweise Institutionen, leisten können.
Gestützt auf diese Grundlage unterbreitete der Gemeinderat der Gemeindeversammlung im Juni 2019 einen Antrag zur Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen. An der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 wurden daraufhin ein Verpflichtungskredit von CHF 640'000 für die Beteiligung an einer Finanzinfra-Gesellschaft sowie ein Verpflichtungskredit (Rahmenkredit) von CHF 1 Mio. für die öffentliche Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen in den Jahren 2020 bis 2028 genehmigt.
In der Folge gewährte der Landrat am 21. Oktober 2020 seinerseits verschiedene Beiträge für das Projekt «Futuro» der Sportbahnen Elm AG. Diese umfassten Mittel für die Zeichnung von Aktienkapital, einen einmaligen à fonds perdu-Beitrag sowie wiederkehrende à fonds perdu-Beiträge von insgesamt CHF 8.56 Mio.
Am 28. November 2024 wurde die Infra Elm AG gegründet. Dabei wurde zunächst ein Aktienkapital von CHF 100'000 gezeichnet. Entsprechend dem vorgesehenen Beteiligungsschlüssel hielten der Kanton 64 Prozent, die Sportbahnen Elm AG 20 Prozent und die Gemeinde Glarus Süd 16 Prozent der Aktien. Zweck dieser Gesellschaft war die Umsetzung des Projekts «Futuro».
11.2 Verzögerung des Projekts und neue Finanzierungsstruktur
Die Umsetzung des Projekts verzögerte sich aus verschiedenen Gründen erheblich. Dadurch verschob sich der Baustart um mehrere Jahre; die Baubewilligung konnte erst im Dezember 2025 erteilt werden. Gleichzeitig stiegen die ursprünglich im Jahr 2020 veranschlagten Projektkosten markant an. Aus diesem Grund beantragte der Regierungsrat dem Landrat Anfang 2026 zusätzliche Mittel sowie eine Anpassung des bisherigen Finanzierungsmodells. Ziel war es, die Realisierung des Projekts unter den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen weiterhin zu ermöglichen.
Im Zuge dieser erneuten Prüfung zeigte sich jedoch, dass das ursprünglich vorgesehene Modell über eine Finanzinfrastrukturgesellschaft, beziehungsweise die Infra Elm AG, nicht mehr zweckmässig war.
Nach Auffassung des Regierungsrats erwies sich dieses Modell aufgrund der gestiegenen Projektkosten und der damit verbundenen Finanzierungsrisiken als problematisch. Zudem sollte eine Lösung gefunden werden, welche die Projektabwicklung vereinfacht und die Risiken für die öffentliche Hand reduziert.
Der Landrat wies deshalb die erste Vorlage des Regierungsrats am 25. Februar 2026 nicht wegen des Projekts als solchem zurück, sondern mit dem Auftrag, eine überarbeitete Variante mit zusätzlichen Sicherheiten für die öffentlichen Beiträge vorzulegen. Der Kanton wollte seine Mitfinanzierung weiterhin an klare Bedingungen knüpfen und sicherstellen, dass die von der Landsgemeinde 2018 gesetzten Leitplanken auch unter den veränderten Rahmenbedingungen eingehalten werden. Gestützt auf diesen Rückweisungsauftrag erarbeitete der Regierungsrat die neue Lösung über die spätere Schnee AG.
11.3 Neue Variante «Schnee AG»
Als neue Lösung präsentierte der Regierungsrat in Umsetzung des Rückweisungsauftrags des Landrats die Variante «Schnee AG». Vorgesehen ist, dass die Sportbahnen Elm AG eine neue Aktiengesellschaft als hundertprozentige Tochtergesellschaft gründet. Diese Schnee AG übernimmt denselben Zweck wie ursprünglich die Infra Elm AG, namentlich die Bereitstellung der Beschneiungsanlagen und deren Vermietung an die Sportbahnen Elm AG.
Der Finanzbedarf der Schnee AG beläuft sich auf CHF 25.677 Mio. Der Kanton gewährt der Schnee AG aus dem Rahmenkredit für die öffentliche Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen einen bedingt rückzahlbaren Beitrag von CHF 10 Mio. im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b TEG. Die Rückzahlungspflicht tritt ein, wenn die Sportbahnen Elm AG den operativen Betrieb dauerhaft einstellt oder gegen den noch abzuschliessenden Vertrag über die Gewährung des bedingt rückzahlbaren Beitrags verstösst. Der zurückzuzahlende Betrag reduziert sich jährlich um 5 Prozent, sodass nach 20 Jahren keine Rückzahlungspflicht mehr besteht. Mit dieser Struktur sollen die Finanzierung vereinfacht und die öffentlichen Beiträge mit klareren Sicherheiten ausgestaltet werden. Die Infra Elm AG wird liquidiert.
Der Landrat hat am 18. März 2026 über den neuen Antrag des Regierungsrats vom 6. März 2026 befunden und die öffentliche Mitfinanzierung des Projekts «Futuro» der Sportbahnen Elm AG im Sinne der vorstehenden Ausführungen beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass sich die Gemeinde Glarus Süd mit CHF 2.5 Mio. am Projekt beteiligt und die übrige Fremdfinanzierung sichergestellt ist.
11.4 Mitfinanzierung durch die Gemeinde Glarus Süd
Die Beteiligung der Gemeinde Glarus Süd entspricht dem bereits im ursprünglichen Landsgemeindebeschluss vorgesehenen Grundsatz, wonach die Gemeinde einen angemessenen Anteil an touristischen Kerninfrastrukturen auf ihrem Gemeindegebiet mitträgt. Dies ist sachgerecht, weil die Investitionen in Glarus Süd erfolgen und mit entsprechender Wertschöpfung und touristischer Wirkung für die Gemeinde verbunden sind.
Die Mitfinanzierung liegt weiterhin im öffentlichen Interesse der Gemeinde Glarus Süd. Bereits im Memorial zur Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 wurde festgehalten, dass sich die Gemeinde angesichts des erheblichen kantonalen Beitrags an der nachhaltigen Weiterentwicklung der Sportbahnen in Glarus Süd ebenfalls beteiligen soll. Die Unterstützung touristischer Kerninfrastrukturen ist sachgerecht, weil es sich um Anlagen von zumindest regionaler Bedeutung handelt, die für die touristische Attraktivität und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde wichtig sind, zugleich aber ohne öffentliche Mitfinanzierung nicht kostendeckend erstellt und betrieben werden können.
Neu soll die Mitfinanzierung der Gemeinde in Form eines bedingt rückzahlbaren Beitrags von CHF 2.5 Mio. erfolgen. Dies entspricht knapp 10 Prozent der Projektkosten. Bereits im Memorial zur Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 wurde dargelegt, dass sich für die Phase 2018 bis 2028 für die Gemeinde grundsätzlich ein Finanzierungsbedarf von rund CHF 2.5 Mio. ergeben könnte. Auf einen Kredit in dieser Höhe wurde damals jedoch verzichtet, weil beim damaligen Projektstand erst ein Bedarf von rund CHF 1 Mio. absehbar, beziehungsweise zu erahnen war. Insofern ändert sich für die Gemeinde Glarus Süd im Grundsatz nichts; konkretisiert werden nun vielmehr die bereits im Jahr 2019 in Aussicht gestellten Mitfinanzierungsgrössen unter veränderten Projekt- und Finanzierungsbedingungen. Aufgrund der geänderten Finanzierungsform und der gestiegenen Gesamtkosten des Projekts müssen die bisher genehmigten Kredite angepasst, beziehungsweise ergänzt werden.
Die anlässlich der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 genehmigten Kredite sind in ihrer Höhe ungenügend und beziehen sich teilweise auf die frühere Finanzierungsstruktur über die Infra Elm AG. Mit dem Wechsel zur Schnee AG sowie der geänderten kreditrechtlichen und buchhalterischen Zuordnung sind deshalb neue Beschlüsse der Gemeindeversammlung erforderlich.
Die Finanzierung erfolgt gesamthaft im Jahr 2026 als Investitionsbeitrag an private Unternehmen. Der Beitrag von CHF 2.5 Mio. wird analog der bedingten Rückzahlungspflicht innert 20 Jahren abgeschrieben, was die Erfolgsrechnung jährlich mit CHF 125'000 belasten wird.
11.5 Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit
Der an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 beschlossene Verpflichtungskredit für die öffentliche Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen beläuft sich auf CHF 1 Mio. Für die nun vorgesehene Gemeindebeteiligung von CHF 2.5 Mio. ist deshalb ein Zusatzkredit von CHF 1.5 Mio. erforderlich.
Der im Jahr 2019 separat beschlossene Verpflichtungskredit von CHF 640'000 für die Beteiligung an einer Finanzinfra-Gesellschaft kann dabei nicht angerechnet werden. Dieser Kredit fällt mit der Liquidation der Infra Elm AG dahin. Die bisher geleistete Einzahlung von CHF 16'000 wird zurückerstattet.
11.6 Nachtragskredit zum Budget 2026
Im Budget 2026 ist für das Projekt «Futuro» bereits ein Betrag von CHF 1 Mio. eingestellt. Dieser wurde jedoch als Investitionsbeitrag an öffentliche Unternehmen budgetiert. Aufgrund der neuen Struktur über die Schnee AG ist der Beitrag neu als Investitionsbeitrag an private Unternehmen zu erfassen und betragsmässig auf CHF 2.5 Mio. zu erhöhen.
Aus diesem Grund ist für das Budget 2026 ein Nachtragskredit von CHF 2.5 Mio. erforderlich. Die gesamte Summe muss neu bewilligt werden, da sie unter einer anderen Kontoart geführt wird.
11.7 Auszahlung und Bedingungen
Die Auszahlung des Gemeindebeitrags kann erst erfolgen, wenn sämtliche Verträge zwischen dem Kanton, der Gemeinde Glarus Süd, der Sportbahnen Elm AG sowie der Schnee AG rechtsgültig abgeschlossen und unterzeichnet sind.
Damit wird sichergestellt, dass die Gemeinde ihren Beitrag nur unter klar geregelten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen leistet.
11.8 Antrag des Gemeinderates
Gestützt auf die vorstehenden Erläuterungen beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:
11.8.1 Genehmigung Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit von CHF 1.5 Mio.;
11.8.2 Genehmigung Nachtragskredit zum Budget 2026 von CHF 2.5 Mio.;
11.8.3 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK) basiert auf dem Beschluss des Landrats vom 18 März 2026 “Öffentliche Mitfinanzierung touristischer Kerninfrastrukturen, Projekt FUTURO der Sportbahnen Elm AG” sowie dem Gemeinderatsbeschluss vom 2. April 2026.
Das Projekt FUTURO der Sportbahnen Elm hat in mehreren demokratischen Ausmarchungen auf verschiedenen Stufen seine Legitimation mit der Erteilung der Baubewilligung im Dezember 2025 erlangt. Nachdem aber die angedachten Regeln der öffentlichen Mitfinanzierung durch Regierungs- und Landrat kurzfristig angepasst worden sind, hat auch die Gemeinde Glarus Süd ihre finanzielle Beteiligung neu zu regeln. In der Konsequenz hat sich die Gemeinde an den Kosten der öffentlichen Mitfinanzierung mit CHF 2.5 Mio. zu beteiligen. Zusätzlich zu dem am 21. Juni 2019 bereits beschlossenen Verpflichtungskredit von CHF 1 Mio. wird somit ein Zusatzkredit von CHF 1.5 Mio. beantragt. Durch den Wegfall der öffentlichen “Infra AG” und der Gründung der privaten “Schnee AG” entfällt der im Budget 2026 eingestellte “Investitionsbetrag an öffentliche Unternehmen” von CHF 1 Mio. Als Ersatz muss ein Nachtragskredit zum Budget 2026 als “Investitionsbetrag Betrag an private Unternehmen” von CHF 2.5 Mio. beschlossen werden.
Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, der öffentlichen Mitfinanzierung des Projekts FUTURO unverändert zuzustimmen.