Traktandum 2
Jahresrechnung Gemeinde Glarus Süd 2025
Genehmigungen
- Jahresrechnung 2025
- Zusatzkredite zu Verpflichtungskrediten
- Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen
- Schlussabrechnungen
- Bericht Geschäftsprüfungskommission
Sie umfassen:
2.1 Bericht zur Jahresrechnung
2.2 Gesamtüberblick Jahresrechnung 2025
2.3 Gestufter Erfolgsausweis nach HRM2
2.4 Erfolgsrechnung nach Kostenarten
2.5 Erfolgsrechnung nach Kostenstellen / Zusammenzug
2.6 Investitionsrechnung
2.7 Bewegungs-Bilanz
2.8 Kennzahlen auf einen Blick
2.9 Anhang zur Jahresrechnung 2025
2.9.1 Rechnungslegungsgrundsätze
2.9.2.1 Eigenkapitalnachweis
2.9.2.2 Geldflussrechnung - indirekte Methode
2.9.3.1 Beteiligungsspiegel
2.9.3.2 Gewährleistungs- und Beteiligungsspiegel
2.9.4 Anlagespiegel/Pendenzen aus dem Jahresabschluss
2.9.5 Zusätzliche Angaben
2.9.6 Langfristige Verbindlichkeiten
2.9.7.1 Verpflichtungskredite Investitionsrechnung/Kreditkontrolle GR & GV
2.9.7.2 Verpflichtungskredite Investitionsrechnung/Kreditkontrolle aller Projekte
2.9.8.1 Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen
2.9.8.2 Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen (Details)
2.9.8.3 Investitionsrechnung Übertragungskredite 2025
2.9.9a Spezialfinanzierungen Wasser - Abwasser
2.9.9b Spezialfinanzierungen Wasserversorgung
2.9.9c Spezialfinanzierungen Abwasserbeseitigung
2.9.9.1 Verbindlichkeiten Fonds, Legate und Stiftungen im Fremdkapital
2.9.9.2 Fonds im Eigenkapital
2.10 Bericht der Geschäftsprüfungskommission
2.11 Anträge des Gemeinderates
Gestützt auf den Bericht zur Jahresrechnung mit den genannten Details beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung:
2.11.1 Genehmigung der Jahresrechnung 2025;
2.11.2 Genehmigung der Zusatzkredite zu Verpflichtungskrediten;
2.11.3 Genehmigung der Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen;
2.11.4 Genehmigung der Schlussabrechnungen;
2.11.5 Genehmigung des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Jahresrechnung 2025 basiert auf den Gemeinderatsbeschlüssen vom 5. Februar sowie vom 5. und 19. März 2026, auf den von der Finanzverwaltung rechtzeitig zur Verfügung gestellten, umfangreichen Unterlagen sowie auf dem Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers BDO vom 30. März 2026. Die GPK hat die Jahresrechnung gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag Art. 85 Gemeindegesetz und Art. 44 Gemeindeordnung geprüft.
Die Erfolgsrechnung der Gemeinde schliesst mit einem Ergebnis von CHF 5’339’989 sehr erfreulich ab und bestätigt die Prognose, welche durch die verantwortlichen Personen im Rahmen des schwierigen Budgetprozesses 2026 gemacht wurde. Nach Einlagen von je CHF 2.5 Mio. in die finanzpolitische Reserve sowie in den Fonds zur wirtschaftlichen Unterstützung II verbleibt ein Ertragsüberschuss von CHF 339'989.
Die GPK begrüsst die beschlossene Gewinnverwendung. Dies ermöglicht dem Gemeinderat, einerseits Überschüsse in Zukunft selbstständig und aktiv zu verwalten und einzusetzen, während andererseits die Einlage in die finanzpolitische Reserve der Ausglättung späterer schlechter Ergebnisse dient.
Die GPK weist jedoch auch dieses Jahr darauf hin, dass der gute Jahresabschluss nicht über die angespannte Finanzlage der Gemeinde hinwegtäuschen darf. Die Nettoverschuldung der Gemeinde bleibt nach wie vor hoch, ein Zinsrisiko besteht und die Schuldenbremse (Art. 35 FHG) ist immer noch bedrohlich nah. Ein Abbau der Verschuldung bei gleichzeitig hohem Investitionsbedarf bleibt weiterhin eine grosse Herausforderung und bedingt auch inskünftig derart gute Ergebnisse sowie eine strikte Priorisierung der Investitionen.
Die gesetzliche Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts über die letzten fünf Jahre (Art. 34 FHG) ist mit CHF -482'114 bald erreicht und der Selbstfinanzierungsgrad ist mit 149.6% erfreulich hoch. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen in der Höhe von CHF 5'881'551 können für einmal aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Die GPK verweist auf den Bericht zur Jahresrechnung des Gemeinderates und die Finanzkennzahlen im Anhang zur Jahresrechnung.
Aufgrund der Prüfungsresultate der externen Revisionsstelle sowie der eigenen Prüfungen stellt die GPK fest, dass die Jahresrechnung 2025 den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und dass auf keine Sachverhalte gestossen wurde, welche nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprächen.
Auch wenn die finanzielle Situation der Gemeinde weiterhin sehr herausfordernd bleibt, empfiehlt die GPK der Gemeindeversammlung, allen Anträgen des Gemeinderates zur einwandfrei vorliegenden Jahresrechnung 2025 zuzustimmen.